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NE fuer Auslaendischen Ehepartner bei laengerem Aufenthalt im Ausland (Gelesen: 1.911 mal)
Themen Beschreibung: Auslandsaufenthalt im nationalen Interesse
chris-jue
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29.06.2009 um 09:15:38
 
Hallo Leute,

haette nun auch mal eine Frage.

Meine auslaendische Ehefrau hat 1,5 Jahre mit Studentenvisum in Deutschland verbracht. Dann haben wir geheiratet. Kurz vor Ablauf der drei Jahre AE - nach der Hochzeit - wurde ich als Diplomat der EU Kommission ins aussereuropaeische Ausland versetzt. Also Umzug mit Frau ins Ausland. Das Auslaenderamt hat damals die AE meiner Frau auf drei Jahre verlaengert bis zum Ende meines Vertrages bei der EU Kommission. Zusaetzlich wurde eine Bescheinigung zur Vorlage bei den Deutschen Grenzschutzstellen zur Wiedereinreise erteilt, die es ermoeglicht auch nach 6 Monaten Auslandsaufenthalt wieder einzureisen.

Nun sind diese drei Jahre fast wieder um. Mein Vertrag bei der EU Kommission wird nun automatisch auf 6 Monate verlaengert, danach geht der Vertrag wiederum automatisch in einen unbefristeten Arbeitsvertrag ueber. Das ist einfach so und geht nicht anderster.

Weiterhin habe ich meinen 1. Wohnsitz bei der Deutschen Botschaft im Ausland angemeldet. MA der Deutschen Botschaft meinten aber dass trotzdem das Auslaenderamt an meinem frueheren Wohnsitz noch fuer uns zustaendig ist.

Ich habe von der EU Kommission eine Bescheinigung bekommen, die bestaetigt, dass ich
1. bei der EU Kommission seit ... bis ... beschaeftigt bin.
2. dass ich im Anschluss eine 6-monatige Verlaengerung bekomme
3. dass ich im Anschluss an die 6-monatige Verlaengerung einen unbefristeten Vertrag bekomme

Da wir uns in den naechsten Wochen in Deutschland befinden und ich keine Lust habe jedes mal zur Einreise ein Schengenvisum fuer meine Frau zu beantragen, gedenke ich dies bei der Auslaenderbehoerde anzusprechen bzw. eine NE oder aehnliches fuer meine Frau zu beantragen.

Nun meine Frage, kann meine Frau vom Auslaenderamt eine NE erhalten? Oder wird es wieder nur eine Verlaengerung der AE sein. Da die Arbeitsvertragsverlaengerung immer erst kurz vor Ende des Vertrages erfolgt habe ich im Moment nur die Bescheinigung der EU Kommission, dass ich diese Verlaengerungen offeriert bekomme.

Da meine Versetzung ins Ausland ja im nationalen Interesse Deutschlands ist, sollten mir und meiner Frau ja dadurch keine Nachteile entstehen und meine Frau so die Moeglichkeit haben eine NE zu bekommen und auch die Deutsche Staatsbuergerschaft zu beantragen, oder?

Eine belgische Kollegin, die auch mit einem Auslaender verheiratet ist hat, auch nach einigem hin und her fuer ihren Mann die belgische Staatsangehoerigkeit bekommen trotz Wohnort im Ausland, allerdings wiederum im nationalen Interesse, da fuer die EU Kommission taetig.

Vielen Dank im Voraus fuer eine Antwort.
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chris-jue
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Antwort #1 - 30.06.2009 um 09:54:11
 
keiner ne Idee?
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Enda
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Antwort #2 - 30.06.2009 um 14:58:53
 
Ich sehe keine gesetzliche Grundlage für eine NE (da nicht in Deutschland lebend), von daher können wir dir hier kaum weiterhelfen, sondern dir bleibt wohl nicht anderes übrig, als das direkt mit deiner ABH auszuhandeln (wie bei deiner belgischen Kollegin auch).

Das Schengenvisaproblem verstehe ich nicht ganz. Könnt ihr denn nicht wieder das hier bekommen?
Zitat:
Zusaetzlich wurde eine Bescheinigung zur Vorlage bei den Deutschen Grenzschutzstellen zur Wiedereinreise erteilt, die es ermoeglicht auch nach 6 Monaten Auslandsaufenthalt wieder einzureisen.

Alternativ vielleicht ein mehrjähriges Schengenvisum, was für wiederholte Einreisen bis zu max. 3 Monate funktioniert? Keine Ahnung wie das genau heißt, aber sowas in der Art gibt es.

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Antwort #3 - 30.06.2009 um 19:02:42
 
Enda schrieb am 30.06.2009 um 14:58:53:
Alternativ vielleicht ein mehrjähriges Schengenvisum, was für wiederholte Einreisen bis zu max. 3 Monate funktioniert? Keine Ahnung wie das genau heißt, aber sowas in der Art gibt es.

Unechtes Jahresvisum.
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Antwort #4 - 30.06.2009 um 20:17:52
 
chris-jue schrieb am 29.06.2009 um 09:15:38:
Nun meine Frage, kann meine Frau vom Auslaenderamt eine NE erhalten? 


Leider nein, da nicht in D lebend. Auf Antrag wird die ABH aber sicherlich den verlängerten Auslandsaufenthalt gestattet und eine diesbezügliche Bescheinigung ausstellen.

Wegen dt. StA. für Ehefrau, Einbürgerung aus dem Ausland unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit macht das dann zuständige BVA in Köln nicht, eine Ausnahme wäre Deine Frau kann als Angehörige bestimmter Staaten Ihre StA. nicht abgeben (weil nicht möglich wie zB Iran).
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chris-jue
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Antwort #5 - 06.07.2009 um 06:18:24
 
hatte eigentlich gehofft, dass mir der eine oder andere eine positive Antwort geben kann aber na ja, wir werden auf jeden Fall mal bei der ABH vorsprechen und ich werde berichten was es denn letzendlich geworden ist.

Danke trotzdem fuer die Antworten.
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