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Eheschliesung mit Schengen-Visum?? (Gelesen: 4.610 mal)
Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschliesung mit Schengen-Visum??
Antwort #15 - 03.07.2009 um 13:04:11
 
Um hier mal etwas Klarheit reinzubringen...

Die Einreise mit dem "falschen" Visum stellt nach h.M. keine unerlaubte Einreise im Sinne von § 14 dar.

§ 14 Abs. 1 AufenthG
Zitat:
(1) Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er
[...]
2. den nach § 4 erforderlichen Aufenthaltstitel nicht besitzt
[...]

Wäre es dem Gesetzgeber wichtig gewesen, dass die Einreise mit einem Visum, dass nicht für den eigentlichen Reisezweck gedacht ist, unerlaubt ist, dann hätte er Ziffer 2 z. B. wie folgt fassen müssen:

den nach § 4 für den aktuellen Reisezweck erforderlichen Aufenthaltstitel nicht besitzt

Für diese Meinung spricht auch die Zurückweisungsbefugnis aus § 15 Abs. 2 Ziff. 1 AufenthG, welche sich deutlich von Abs. 1 abhebt...
Zitat:
Ein Ausländer kann an der Grenze zurückgewiesen werden, wenn
[...]
2. der begründete Verdacht besteht, dass der Aufenthalt nicht dem angegebenen Zweck dient,
[...]


Insoweit hat der Reisende im Zweifelsfall seinen Reisegrund nachzuweisen.

Daddy

BTW: Ist euch schon aufgefallen, dass der TS seit 28.06.2009 um 20:04:46 nicht mehr online war? Zwinkernd
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 03.07.2009 um 13:44:55
 
Daddy schrieb am 03.07.2009 um 13:04:11:
Insoweit hat der Reisende im Zweifelsfall seinen Reisegrund nachzuweisen.


Dann wäre die Wiedereinreise mit einem noch gültigen Schengenvisum nach der Heirat möglich, sofern der Reisende den Grund nachweisen kann, also z.B. Nachweise, dass es sich um einen Besuch handelt, dass er die FZF doch beantragt hat, eine Flugkarte für den Rückflug hat, usw.

Daddy schrieb am 03.07.2009 um 13:04:11:
BTW: Ist euch schon aufgefallen, dass der TS seit 28.06.2009 um 20:04:46 nicht mehr online war? Zwinkernd


Wir konnten trotzdem mit deiner Hilfe die Rechtslage klären - danke! Smiley

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