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Eheschliesung mit Schengen-Visum?? (Gelesen: 4.614 mal)
Ogist Kont
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D, Bosnia
D
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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28.06.2009 um 19:48:44
 
Hallo Miteinander,
Mir wurde von der deutschen Botschaft in Bosnien ein Schengen-Besuchs-Geschäftsvisum ausgestellt, für 90 Tage und unbegrenzter Zahl der Einreisen...  Meine Frage ist ob es möglich ist, mit so einem Visum in Deutschland zu heiraten, auszureisen und mit der Eheurkunde bei der Botschaft das Visum zur Ehe Zusammenführung zu beantragen, und anschließlich wieder die restliche Besuchszeit in Deutschland weiter zu verbringen?? Geht so was überhaupt (in DE mit Besuchsvisum zu heiraten, und ggf. eine Verlängerung zu erhalten) oder MUSS ich, nach der erteilten Besuchszeit diesmal ein zweckentsprechendes Visum beantragen ??

Vielen Dank für Eure Große Hilfe !!
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arfe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.06.2009 um 21:08:04
 
Grundsätzlich darfst Du auch mit einem Schengenvisum in Deutschland heiraten. Die dazu erforderlichen Dokumente zur Beantragung der Eheschließung würde ich dann im Vorfeld mitbringen. Allerdings wirst Du ggf. Deutschland verlassen müßen und ggf. ein Visum zur FZF beantragen müßen.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 28.06.2009 um 21:30:29
 
Ogist Kont schrieb am 28.06.2009 um 19:48:44:
Hallo Miteinander,
Mir wurde von der deutschen Botschaft in Bosnien ein Schengen-Besuchs-Geschäftsvisum ausgestellt, für 90 Tage und unbegrenzter Zahl der Einreisen...  Meine Frage ist ob es möglich ist, mit so einem Visum in Deutschland zu heiraten, auszureisen und mit der Eheurkunde bei der Botschaft das Visum zur Ehe Zusammenführung zu beantragen, und anschließlich wieder die restliche Besuchszeit in Deutschland weiter zu verbringen?? Geht so was überhaupt (in DE mit Besuchsvisum zu heiraten, und ggf. eine Verlängerung zu erhalten) oder MUSS ich, nach der erteilten Besuchszeit diesmal ein zweckentsprechendes Visum beantragen ??

Vielen Dank für Eure Große Hilfe !!



Ja, genauso kannst Du es machen. Du kannst während der 90 Tage (nach der Heirat) zurückkehren, das richtige Visum zur FZF beantragen und gleich wieder mit dem noch nicht abgelaufenen Visum zum Besuch erneut in Deutschland einreisen. Du musst nur gucken, dass Dich eventuelle Nachfragen des Konsulats bezüglich Deines FZF-Visumantrages auch erreichen.

Aber mit dem neuen Antrag musst du nicht warten, bis Dein aktuelles Besuchsvisum abgelaufen ist.
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 01.07.2009 um 09:24:53
 
reinhard schrieb am 28.06.2009 um 21:30:29:
das richtige Visum zur FZF beantragen und gleich wieder mit dem noch nicht abgelaufenen Visum zum Besuch erneut in Deutschland einreisen.  

Das wird aber in der Praxis nicht so einfach funktionieren, weil für den Antrag zur FZF der Reisepass vorgelegt werden muss. In den mir bekannten Fällen wurde dieser auch während der Bearbeitungszeit einbehalten.

http://www.sarajewo.diplo.de/Vertretung/sarajewo/de/01/Visabestimmungen/National...

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jetflyer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #4 - 01.07.2009 um 11:14:47
 
Zitat:
der Reisepass vorgelegt werden muss. In den mir bekannten Fällen wurde dieser auch während der Bearbeitungszeit einbehalten.


In vielen Ländern, z.B. Deutschland, ist es völlig legal (und manchmal sogar notwendig) 2 Reisepässe zu besitzen..

Grüße
Jetflyer
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Beppo
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Antwort #5 - 01.07.2009 um 13:32:45
 
jetflyer schrieb am 01.07.2009 um 11:14:47:
In vielen Ländern, z.B. Deutschland, ist es völlig legal (und manchmal sogar notwendig) 2 Reisepässe zu besitzen..


Die Aussage ist so nicht ganz richtig. In Deutschland darf niemand mehrere Pässe besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird (§1 (3) PassG).

Gruß
Beppo
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Eduard
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Antwort #6 - 01.07.2009 um 13:54:26
 
Beppo schrieb am 01.07.2009 um 13:32:45:
In Deutschland darf niemand mehrere Pässe besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird (§1 (3) PassG).


Ja, aber so ein berechtigtes Interesse läge sicher vor, wenn Reisepass Nr. 1 wegen einer Visumsbeantragung bei einer ausländischen Behörde liegt und man während der Wartezeit woanders hinreisen möchte. Ist glaube ich sogar einer der Hauptgründe, warum Vielreisende einen zweiten Reisepass beantragen.

Im vorliegenden Fall könnte ich mir aber auch vorstellen, dass man zu einem Agreement mit der deutschen Botschaft kommt. Es kann ja nicht der Sinn des FZF-Visumsverfahrens sein, dass der Antragsteller u. U. auf Monate in seinem Heimatland festsitzt ...
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steini007
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Antwort #7 - 01.07.2009 um 14:26:30
 
Eduard schrieb am 01.07.2009 um 13:54:26:
Ja, aber so ein berechtigtes Interesse läge sicher vor, wenn Reisepass Nr. 1 wegen einer Visumsbeantragung bei einer ausländischen Behörde liegt und man während der Wartezeit woanders hinreisen möchte.  

Beppo hat das deutsche Passgesetz zitiert. Ob es im bosnischen Recht auch so etwas gibt und man die Visumsbeantragung ein berechtigtes Interesse darstellt, kann man kaum beantworten. Zwinkernd

M. M. müßte das bereits erteilte Visum entzogen werden, wenn während des Gültigkeitszeitraums ein Visum zur FZF beantragt wird, weil sich der Visumsgrund geändert hat.

Vielleicht schreibt ein Experte, wie so etwas in der Praxis gehandhabt wird.
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Hoschi
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Antwort #8 - 01.07.2009 um 16:45:19
 
steini007 schrieb am 01.07.2009 um 09:24:53:
Das wird aber in der Praxis nicht so einfach funktionieren, weil für den Antrag zur FZF der Reisepass vorgelegt werden muss. In den mir bekannten Fällen wurde dieser auch während der Bearbeitungszeit einbehalten.


Dass der Pass bei Beantragung des Visums einbehalten wird, kann ich nicht bestätigen.

Meine Frau konnte nach Visums-Beantragung ihren Pass nach Vorlage sofort wieder mitnehmen und nach Deutschland als Tourist einreisen. Lediglich die Kopien des Reisepass wurden für die Bearbeitung benötigt. Nach Visumserteilung wurde nach erneuter Wiedervorlage in diesen Pass das ausgedruckte Visum in der Botschaft eingeklebt und fertig.
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Eduard
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Antwort #9 - 01.07.2009 um 17:16:17
 
steini007 schrieb am 01.07.2009 um 14:26:30:
M. M. müßte das bereits erteilte Visum entzogen werden, wenn während des Gültigkeitszeitraums ein Visum zur FZF beantragt wird, weil sich der Visumsgrund geändert hat.



Meine Ex konnte auch während des laufenden FZF-Verfahrens problemlos mit ihrem Reisepass visumsfrei (sie kam aus so einem Land) nach D einreisen, um mich zu besuchen. Dies war den Behörden auch bekannt (ich glaube wir waren einmal sogar gemeinsam bei der hiesigen ABH, um etwas zu klären).

Ist aber schon ein paar Jährchen her.
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Daddy
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Antwort #10 - 03.07.2009 um 10:05:01
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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steini007
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Antwort #11 - 03.07.2009 um 09:46:44
 
Eduard schrieb am 01.07.2009 um 17:16:17:
Meine Ex konnte auch während des laufenden FZF-Verfahrens problemlos mit ihrem Reisepass visumsfrei (sie kam aus so einem Land) nach D einreisen, um mich zu besuchen.

Visumsfreie Länder benötigen keinen speziellen Grund um 90 Tage in Deutschland zu bleiben, während bei visumspflichtigen Ländern ein entsprechender Grund angegeben werden muss.

Ändert sich der Visumsgrund, entfällt logischerweise der alte und somit auch die Rechtsgrundlage des erteilten Visums.

Anders würde es aussehen, wenn der Antragsteller sagt, dass der geänderte Visumsgrund NACH Ablauf des Schengen Visums gegeben ist, jetzt aber schon einmal alle notwendigen Unterlagen einreicht.
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 03.07.2009 um 12:18:10
 
steini007 schrieb am 03.07.2009 um 09:46:44:
Ändert sich der Visumsgrund, entfällt logischerweise der alte und somit auch die Rechtsgrundlage des erteilten Visums.


Gibt es eine Rechtsquelle dafür? Denn so logisch ist es nicht unbedingt: Themenersteller beantragt ein FZF-Visum bei der zuständigen Botschaft und kommt in der Zwischenzeit mit dem noch gültigen Schengenvisum zurück. Für die Erteilung der AE ist es nötig, dass er mit dem FZF-Visum einreist, also muss er auch deswegen wieder ausreisen, um dieses von der Botschaft zu erhalten. Aber der Zweck des Aufenthalts während der Bearbeitung des FZF-Antrags wäre ein Besuch, nicht Wohnsitznahme. Deshalb würde der Erteilungsgrund des Schengenvisums nach wie vor bestehen. Das wäre also das, was Eduard in Antwort 9 sagte, aber es wäre ein Negativstaatler mit Visum.

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steini007
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Antwort #13 - 03.07.2009 um 12:32:34
 
Mutly schrieb am 03.07.2009 um 12:18:10:
Gibt es eine Rechtsquelle dafür?

Die §§ wissen die Experten besser zu zitieren.

Wenn du ein Schengen Visum hast und bei der Einreise von der BuPol nach dem Reisegrund gefragt wirst, und du dann sagst: "Ich möchte in Deutschland heiraten, studieren etc." wird man dir die Einreise verweigern, weil du das falsche Visum hierfür hast.

Wenn du nun die FZF beantragst, ändert sich auch der Visumsgrund und das unsprünglich erteilte Visum ist nicht mehr zutreffend.

Nur dass es noch nicht abgelaufen ist, ändert daran nichts.

Mutly schrieb am 03.07.2009 um 12:18:10:
Aber der Zweck des Aufenthalts während der Bearbeitung des FZF-Antrags wäre ein Besuch,

Es wird HEUTE ein Visum für einen geänderten Grund beantragt. Daran ändert auch die Bearbeitungszeit nichts.

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Mutly
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Antwort #14 - 03.07.2009 um 12:39:22
 
steini007 schrieb am 03.07.2009 um 12:32:34:
Wenn du ein Schengen Visum hast und bei der Einreise von der BuPol nach dem Reisegrund gefragt wirst, und du dann sagst


"Ich besuche meine/n Frau/Mann im Inland, und zeige Ihnen, dass ich ein FZF-Visum bei der Botschaft in X beantragt habe, welches ich nach meinem Besuch und Rückkehr nach X abholen werde".

steini007 schrieb am 03.07.2009 um 12:32:34:
Wenn du nun die FZF beantragst, ändert sich auch der Visumsgrund und das unsprünglich erteilte Visum ist nicht mehr zutreffend.


Im Sinne dieser Antwort wäre der usprüngliche Visumsgrund doch noch zutreffend. (Evtl. könnte man sich fragen, ob der Reisende vielleicht versuchen würde, gleich die AE abzuholen statt auszureisen um das FZF-Visum zu erhalten, doch wenn Letzteres schon beantragt würde, dann eher nicht.) Somit wäre interessant, wie es bei so einer Einreise rechtlich aussehen würde. Vielleicht wären einfach Flitterwochen im Schengenraum geplant, während der FZF-Antrag eben bearbeitet wird...

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