Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
darf ABH mir abschieben lassen......Bitte Hilfe (Gelesen: 2.019 mal)
Nassim
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Marrokaner
Zeige den Link zu diesem Beitrag darf ABH mir abschieben lassen......Bitte Hilfe
24.06.2009 um 23:39:10
 
hallo Leute...
ich bin Marokkaner und bin mit einer deutschen verheiratet und habe ein deutsches Kind,Zurzeit besitze nur Aufenthalttitel.
ich habe Angst ,das meine Frau Irgendwann Schluss macht, ,,,,,,Scheidung lassen.
habe ich Recht für Sorgerecht?Darf die ABH mir abschieben lassen?habe ich Recht für eine Aufenthaltverlagerung ?
ich bedanke mich im voraus
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: darf ABH mir abschieben lassen......Bitte Hilfe
Antwort #1 - 25.06.2009 um 08:02:00
 
Hallo Nassim -

Gib uns bitte zunächst noch ein paar mehr Informationen, damit wir so exakt wie möglich antworten können:

Welche Aufenthaltserlaubnis hast Du genau (bitte genauen § - steht im Aufkleber in Deinem Pass)?

Wie lange hast Du die AE insgesamt schon?

Ist Dein Lebensunterhalt gesichert (Arbeitest Du)?

Ein bisschen "Entwarnung" kann ich aber schon geben - solange Du das Sorgerecht über Euer deusches Kind hast und dieses Sorgerecht auch wirklich ausübst, kannst Du nicht abgeschoben werden - ggf. käme ein Wechsel der Aufenthaltserlaubnis in Betracht.

Aber, wie gesagt, mit ein paar mehr Informationen könnte man Dir Genaueres schreiben.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Nassim
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Marrokaner
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: darf ABH mir abschieben lassen......Bitte Hilfe
Antwort #2 - 25.06.2009 um 23:50:49
 
vielen Danke Schweitzer dass Sie beantwortet haben..
ich habe sicherlich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Aufenthaltsgesetz(Familienzusammenführung).ich bin erst 7 Monaten in Deutschland und mein Aufenthalttitel wird am Endes Jahr2009 abgelaufen.
ich und meine Frau beide Arbeitslose.
meine Frau bedroht mich  ab und zu mir nach Marokko zu schicken,,,,wenn der Fall die Scheidung ? habe ich Recht für Sorgerecht?geht es automatisch oder soll ich beantragen?
ich bedanke mich im Voraus
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: darf ABH mir abschieben lassen......Bitte Hilfe
Antwort #3 - 26.06.2009 um 07:34:04
 
Nassim schrieb am 25.06.2009 um 23:50:49:
ich habe sicherlich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Aufenthaltsgesetz(Familienzusammenführung)


Na hoffentlich sicher(lich)  unentschlossen ...  Zwinkernd

Hmm, da gibt es immer noch zwei Varianten - entweder (Variante 1) § 28 (1) Nr. 1 AufenthG (Nachzug zur deutschen Ehegattin) oder (Variante 2) § 28 (1) Nr. 3 AufenthG (Nachzug zum deutschen Kind zum Zwecke der Ausübung des Sorgerechts.

Nassim schrieb am 25.06.2009 um 23:50:49:
meine Frau bedroht michab und zu mir nach Marokko zu schicken,,,,wenn der Fall die Scheidung ? habe ich Recht für Sorgerecht?


Bleiben wir erst einmal bei Variante 1 - Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht aufgrund Deiner Ehe würdest Du erst erwerben, nachdem die Ehe mindestens zwei Jahre rechtmäßig in Deutschland in familiärer Gemeinschaft bestanden hätte. Es kommt dabei nicht erst auf eine Scheidung an - auch ein "getrennt leben" (z.B. im Rahmen eines Trennungsjahres vor der Scheidung) würde im ausländerrechtlichen Sinne schon begründen, dass die Ehe nicht mehr rechtmäßig und in familiärer Gemeinschaft gelebt wird bzw. besteht. -

Da Du erst seit sieben Monaten in Deutschland bist, würde diese Variante für Dich nicht greifen, Du würdest letztlich Deine AE nach Variante 1 verlieren. - Allerdings wäre, solange Du das Sorgerecht über Euer Kind hast und auch wirklich ausübst, ein Wechsel zu Variante 2 möglich. -

Wenn Du sowieso schon die AE nach Variante 2 hättest, würde sich bei einer Scheidung/Trennung für Dich erst einmal gar nichts ändern, solange Du das Sorgerecht hast und tatsächlich ausübst. - Die Frage der Sicherung Deines Lebensunterhalts spielt übrigens im Kontext von Variante 2 keine Rolle. Die AE würde jeweils weiter verlängert werden, solange die Bedingungen (Sorgerecht und dessen tatsächliche Ausübung) erfüllt sind.

Ob Du im Falle einer Scheidung das Sorgerecht behältst, ist spekulativ, da das im Kontext des Scheidungsverfahrens  im Zweifel durch das Gericht zu entscheiden sein wird. - Deine Frau könnte beantragen, dass Dir das Sorgerecht entzogen wird. - Das Gerich wird aber sehr genau berücksichtigen, und das ist letztlich das alles Entscheidende, was am meisten dem Wohle des Kindes dient. - Grundsätzlich tendiert die Rechtsprechung heite dazu, dass auch bei einer Scheidung das Sorgerecht bei beiden Eltern verbleibt. - Aber, wie gesagt, das ist immer eine einzelfallbezogen Angelegenheit.

Auch hier wird letztlich nicht unwichtig sein, wie Du Dein Sorgerecht bisher wahrgenommen hast, wie Du es weiterhin tust (ggf. auch im Falle einer Trennung) und auch, dass Du das im Zweifel nachweisen kannst.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen. -

Falls Du Dich im Verlaufe unsicher fühlst oder weitere Fragen auftauchen, solltest Du überlegen, Dich mal an eine Familienberatungsstelle (zumeist bei Wohlfahrtsverbänden wie Diakonie, Caritas, Arbeiterwohlfahrt , auch Pro familia) zu wenden.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema