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Ehegattennachzug! (Gelesen: 4.819 mal)
icheinsam
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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23.06.2009 um 19:32:06
 
hallo ich bin es wieder. So ich arbeite jetzt seit knapp 4 monaten. Hab seit 1 Monat einen festvertrag. Mein Netto lohn liegt bei 1070,00€!  Reicht das?  Meine Frau hat am 08. 07.2009 den TErmin in der Botschaft. Wie lange dauert es bis die Unterlagen hier sind und die komplette bearbeitung. Beim ersten mal ist es wegen der Insolvenz meines alten Ag schiefgegangen.  Danke schon mal für eure Antworten

LG
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reinhard
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Antwort #1 - 23.06.2009 um 20:23:07
 
1070 Euro hört sich knapp an. Du brauchst ja 2 x ALGII plus Miete.

Allerdings: 1070 Euro ist Dein Nettolohn als Alleinstehender. Rechne doch mal aus, wie hoch Dein Nettolohn als Verheirateter ist. Das ist ja die Größenordnung, die die Ausländerbehörde dann beurteilen muss.

Wäre es nicht am einfachsten, Du rufst bei Deiner ABH an? Die kennen Dich und den Visumantrag doch schon und können Dir verbindlich sagen, ob es reicht. Das hat ja auch mit der Miete Deiner Wohnung zu tun etc.
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icheinsam
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #2 - 23.06.2009 um 21:06:30
 
hallo
ich bezahel für miete und strom 150,00,e das das haus meienen eltern gehört
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icheinsam
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 24.06.2009 um 19:25:40
 
Hallo
und wer kann mir helfen
mfg
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 24.06.2009 um 19:33:14
 
icheinsam schrieb am 23.06.2009 um 21:06:30:
hallo
ich bezahel für miete und strom 150,00,e das das haus meienen eltern gehört

Dass du nur eine kleine Miete an deine Eltern zahlst, spielt keine Rolle.

Die Berechnungsgrundlage ist so wie reinhard sie beschrieben hat.
Zzgl. zu den 2 x ALG II + Miet- und Nebenkosten (nicht du die tatsächlich hast, sondern die als angemessen gelten) kommt noch der Freibetrag bei Einkünften dazu.
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icheinsam
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #5 - 24.06.2009 um 21:30:33
 
Danke auf der Seite des Arbeitsamtes steht
2 mal 316,00€ + mal 99,75 so wie ich das verstanden habe ! das macht zusamen 831,50€.  Also müsst mein gehalt vollkommen ausreichen.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosi...

Mit freundlichen Grüssen

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reinhard
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Antwort #6 - 24.06.2009 um 21:40:11
 
Hast Du denn schon Dein Netto-Gehalt als Verheirateter ausgerechnet? Das wäre ja der Betrag, mit dem die ABH rechnen müsste.

Ansonsten guckt die Ausländerbehörde auch, ob die Probezeit vorbei ist, also wie sicher Du auch in Zukunft ohne Sozialhilfe auskommen kannst.
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icheinsam
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i4a rocks!


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Antwort #7 - 25.06.2009 um 19:17:58
 
Hallo
erstmal danke für die info! Ich verdiene mit steuerklasse I 1079,00€ Netto. Probezeit ist schon um! Bin im festen arbeitsverhältnis
mfg
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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 25.06.2009 um 23:56:04
 
@icheinsam

Der von dir zitierte Link der Arbeitsagentur ist nur bedingt hilfreich.

In der Spalte "Kosten für Unterkunft und Heizung" steht der Betrag, den die Agentur für Arbeit tatsächlich an die BG auszahlt. Wie hoch der tatsächliche Bedarf ist, geht daraus nicht hervor.

Ausserdem sind bei einem Erwerbstätigen noch folgende Freibeträge dazuzurechnen:

Zitat:
§ 30 Freibeträge bei Erwerbstätigkeit
Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich
1.für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 800 Euro beträgt, auf 20 vom Hundert und
2.für den Teil des monatlichen Einkommens, das 800 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.200 Euro beträgt, auf 10 vom Hundert.
An Stelle des Betrages von 1.200 Euro tritt für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1.500 Euro.
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icheinsam
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 28.06.2009 um 06:24:16
 
Das habe ich jetzt verstanden. würde es ausreichen oder würden die 1080 nicht reichen .  Denn wenn meine frau da ist kriege ich ja da ich dann LST Kl.3 bin 1188€
mfg
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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 28.06.2009 um 09:00:35
 
icheinsam schrieb am 28.06.2009 um 06:24:16:
würde es ausreichen oder würden die 1080 nicht reichen .Denn wenn meine frau da ist kriege ich ja da ich dann LST Kl.3 bin 1188€  

Diese Frage ob das verfügbare Einkommen ausreicht, kann dir hier keiner beantworten, weil der Bedarf für zwei Personen, der an deinem Wohnort gilt, uns nicht bekannt ist.

Frage bei der ARGE nach, welchen ALG II Bedarf ein Zwei-Personenhalt hat.
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Aletheia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 28.06.2009 um 12:54:36
 
Auch ich fürchte, dass aus der Ferne
nicht beurteilt werden kann
ob das Einkommen reicht.

Meine laienhafte Rechnung mit Netto 1035€ war in diesem theard nicht oprimistisch:
Zitat:
Beispiel: Bedarf 2x312€+ 350 Miete= 974€
Einkommen
Brutto 1200€
Netto 1035 €
Resultat: LU nicht gesichert, weil
20% vom Brutto bis 800€ + 10% vom Brutto 800-1200€+100€ pauschal= 300€ werden vom Netto-Einkommen abgezogen.
So bleiben von den 1035 nur 735 € anrechenbar.


Bisher war immer die Rede von tatsächlichen Mietkosten,
nicht von angemessenen
die bei der Bedarfsrechnung angenommen werden.

Die ARGE kann den ALG II-Bedarf gewiss nennen,
aber wie die
ABH
das
Einkommen berechnet

wahrscheinlich nicht.  hä?

Viel Glück!
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Ubi pater sum, ibi patria.&&...
 
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