Hallo Herr Schweitzer,
Ich werde im Oktober auf Erteilung der
NE beantragen.
Es geht um einer der Erteilungvoraussetzungen; gesicherter Lebensunterhalt.
Ich hab am Mai ein Baby bekommen und möchte auf Elterngeld beantragen. Mein Frau hat noch kein Arbeitserlaubnis.
Vor der Geburt war mein Netto Einkommen ca. 2200 €.
Ab Mai ist mein nettoverdienst ist 1300 € und nicht mehr als 30 wochenstunde.
2200-1300 € = 900 € x 67% = ca. 603 € Elterngeld
Ab Mai. nettoverdienst = 1300 €
insgesamt 603+1300+164 Kindergeld= ca . 2067 € wird mein monatliche Einkommen.
Meine Frage ist ; bei der Beantragung der
NE, wird die Elterngeld auch als Einkommen beachtet oder wird mein Einkommen nicht ausreichen? Oder wird Elterngeld als öffentlicher Mittel beachtet und werde es außer Betracht bleiben für mein Einkommen?
mfG
Ich bedanke mich im Voraus
mfG