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NE (Gelesen: 829 mal)
Themen Beschreibung: Niederlassungserlaubnis
cenk
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Beiträge: 6

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag NE
21.06.2009 um 18:15:00
 
Hallo Herr Schweitzer,

Ich werde  im Oktober auf Erteilung der NE beantragen.

Es geht um  einer der  Erteilungvoraussetzungen; gesicherter Lebensunterhalt.

Ich hab am Mai ein Baby bekommen und möchte auf Elterngeld beantragen.  Mein Frau hat noch kein  Arbeitserlaubnis.
Vor der Geburt war mein Netto Einkommen ca. 2200 €.

Ab Mai ist mein nettoverdienst  ist 1300 € und nicht mehr als 30 wochenstunde.

2200-1300 € = 900 € x 67% = ca. 603 €  Elterngeld
Ab Mai. nettoverdienst =             1300 €  
insgesamt  603+1300+164 Kindergeld= ca . 2067 € wird mein monatliche Einkommen.

Meine Frage ist ;  bei der Beantragung der NE, wird die Elterngeld  auch als Einkommen beachtet  oder wird  mein Einkommen nicht ausreichen? Oder wird Elterngeld als öffentlicher Mittel beachtet und werde es außer Betracht bleiben für mein Einkommen?

mfG

Ich bedanke mich im Voraus

mfG


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schweitzer
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Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
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Mecklenburg-Vorpommern
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 22.06.2009 um 08:41:16
 
Nach § 2 (3) AufenthG gehört Elterngeld nicht zu den "schädlichen" öffentlichen Leistungen. - Da es allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum gewährt wird, stellt sich die Frage, ob man die in Zusammenhang mit der Erteilung einer NE regelmäßig geforderte "Nachhaltigkeit" der LU- Sicherung damit hinreichend begründen kann.

Es käme auf einen Versuch an - wie der ausgeht, würde wohl nicht nur mich sehr interessieren ...

=schweitzer=
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