Hallo missabel,
es wird kaum eine Möglichkeit im von Euch bezweckten Sinne geben. - Nur, wenn Dein Mann ein nationales Visum (Typ D) hätte, wäre ein Einholen eines Aufenthaltstitels (z.B. wegen Ehegattennachzug) in Deutschland möglich. Dies folgt aus § 39 (1)
AufenthV - ich zitiere:
Zitat:Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn
1. er ein nationales Visum (§ 6 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes) ... besitzt ...
Wenn er lediglich ein Schengenvisum (Typ C) hat, wovon ich ausgehe, weil er es offenkundig für einen Kurzaufenthalt beantragt (und bekommen) hat, funktioniert dies allerdings nicht, da Dein Mann als Pakistaner nicht Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates ist.
Insoweit muss er zum Zwecke des Ehegattennachzugs, "mit dem
erforderlichen Visum" einreisen - und dies wäre ein nationales Visum zum Nachzug zur deutschen (? - liege ich da richtig) Ehegattin.
Auch, wenn er jetzt mit einem Visum Typ C einreist, wird von ihm grundsätzlich das Nachholen des
erforderlichen Visaverfahrens (Wiederausreise)verlangt werden.
missabel schrieb am 21.06.2009 um 14:45:59:Im Moment habe ich noch eine Arbeit,weiß aber nicht mehr wielange noch.
Wenn Du Deutsche bist, dann ist es in der Regel für ein erfolgreiches Visverfahren Deines Mannes zum Zwecke des Ehegattennachzugs unerheblich, ob Euer Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit gesichert werden kann oder nicht. - Nur wenn Du selbst neben der deuschen auch noch die pakistanische Staatsangehörigkeit hättest, oder schon längere Zeit in Pakistan gelebt und gearbeitet hättest, die dortige Mutter- oder Verkehrssprache gut beherrschen würdest, könnte man Euch bei nicht hinreichend gesichertem
LU die Eheführung in Pakistan zumuten. - Wenn Du diese Bedingungen aber nicht erfüllst, ist insoweit Sorge unbegründet.
Wichtig aber: Dein Mann muss für das Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs Sprachkenntnisse der Stufe
A1 des Europäischen Referenzrahmens nachweisen. (in der Regel durch Zertifikat des Goetheinstituts)
Also, das mit dem "gleich hierbleiben" ist wohl eine "Schnapsidee" im schlimmsten Falle würde man vermuten , dass Dein Mann sein jetziges Visum mit der Absicht des Missbrauchs beantragt hätte. - Also bitte Vorsicht - geht lieber den üblichen, gesetzlich geforderten Weg!
=schweitzer=