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Ehegattennachzug (Gelesen: 7.550 mal)
Themen Beschreibung: Nach der Heirat,hat mein Mann ein Visum bekommen
missabel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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21.06.2009 um 14:45:59
 
Ich habe meinen Mann in Abu Dhabi geheiratet.Er ist Pakistaner,lebt und arbeitet in Abu Dhabi.Jetzt hat er ein Visum für 14 Tage bekommen.
Was können wir tun,das mein Mann für immer hier bleiben kann.Können wir da was machen in den 14 Tagen ,und was können wir tun?Ich möchte das er gleich hier bleiben kann.Im Moment habe ich noch eine Arbeit,weiß aber nicht mehr wielange noch.Mein Mann hat von der Deutschen Botschaft in Abu Dhabi das Visum bekommen.Dort haben wir Heiratsurkunde etc.vorgelegt.Würde mich freuen ,wenn mir jemand da weiter helfen kann.
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schweitzer
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Antwort #1 - 22.06.2009 um 08:06:22
 
Hallo missabel,

es wird kaum eine Möglichkeit im von Euch bezweckten Sinne geben. - Nur, wenn Dein Mann ein nationales Visum (Typ D) hätte, wäre ein Einholen eines Aufenthaltstitels (z.B. wegen Ehegattennachzug) in Deutschland möglich. Dies folgt aus § 39 (1) AufenthV - ich zitiere:

Zitat:
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn

1. er ein nationales Visum (§ 6 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes) ...  besitzt ...


Wenn er lediglich ein Schengenvisum (Typ C) hat, wovon ich ausgehe, weil er es offenkundig für einen Kurzaufenthalt beantragt (und bekommen) hat, funktioniert dies allerdings nicht, da Dein Mann als Pakistaner nicht  Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates ist.

Insoweit muss er zum Zwecke des Ehegattennachzugs, "mit dem erforderlichen Visum" einreisen - und dies wäre ein nationales Visum zum Nachzug zur deutschen (? - liege ich da richtig) Ehegattin.

Auch, wenn er jetzt mit einem Visum Typ C einreist, wird von ihm grundsätzlich das Nachholen des erforderlichen Visaverfahrens (Wiederausreise)verlangt werden.

missabel schrieb am 21.06.2009 um 14:45:59:
Im Moment habe ich noch eine Arbeit,weiß aber nicht mehr wielange noch.


Wenn Du Deutsche bist, dann ist es in der Regel für ein erfolgreiches Visverfahren Deines Mannes zum Zwecke des Ehegattennachzugs unerheblich, ob Euer Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit gesichert werden kann oder nicht. - Nur wenn Du selbst neben der deuschen auch noch die pakistanische Staatsangehörigkeit hättest, oder schon längere Zeit in Pakistan gelebt und gearbeitet hättest, die dortige Mutter- oder Verkehrssprache gut beherrschen würdest, könnte man Euch bei nicht hinreichend gesichertem LU die Eheführung in Pakistan zumuten. - Wenn Du diese Bedingungen aber nicht erfüllst, ist insoweit Sorge unbegründet.

Wichtig aber: Dein Mann muss für das Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs Sprachkenntnisse der Stufe A1 des Europäischen Referenzrahmens nachweisen. (in der Regel durch Zertifikat des Goetheinstituts)

Also, das mit dem "gleich hierbleiben" ist wohl eine "Schnapsidee" im schlimmsten Falle würde man vermuten , dass Dein Mann sein jetziges Visum mit der Absicht des Missbrauchs beantragt hätte. - Also bitte Vorsicht - geht lieber den üblichen, gesetzlich geforderten Weg!

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Eduard
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Antwort #2 - 22.06.2009 um 08:52:04
 
Hallo Schweitzer,

schweitzer schrieb am 22.06.2009 um 08:06:22:
im schlimmsten Falle würde man vermuten , dass Dein Mann sein jetziges Visum mit der Absicht des Missbrauchs beantragt hätte. 


ich denke, das kann eigentlich nicht passieren, denn der Botschaft, die das Visum erteilt hat, sind ja alle Fakten bekannt, oder?

missabel schrieb am 21.06.2009 um 14:45:59:
Dort haben wir Heiratsurkunde etc.vorgelegt.


Selbst wenn der Ehemann bei der Visumsbeantragung eine Versicherung abgegeben hat, nicht bei seiner Ehefrau bleiben zu wollen, sehe ich kein Problem. Das Fordern einer solcher Versicherung seitens der Botschaft wäre m. E. sittenwidrig.

Das würde dann heißen, man kann zumindest risikolos bei der ABH nachfragen, ob eine Ausnahme gemacht werden kann.

Dass die Chancen dafür schlecht stehen, steht auf einem anderen Blatt.
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steini007
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Antwort #3 - 22.06.2009 um 11:09:26
 
Eduard schrieb am 22.06.2009 um 08:52:04:
schweitzer schrieb am Heute um 08:06:22:
im schlimmsten Falle würde man vermuten , dass Dein Mann sein jetziges Visum mit der Absicht des Missbrauchs beantragt hätte.

ich denke, das kann eigentlich nicht passieren, denn der Botschaft, die das Visum erteilt hat, sind ja alle Fakten bekannt, oder?


Nur das Bekanntsein von Fakten schließt noch lange nicht aus, dass man das erteilte Visum "missbraucht". Hat er wirklich angegeben, einen Daueraufenthalt in Deutschland anzustreben?

Nein! --> Dann wären es wiederum Falschangaben zum Visumsantrag, wenn er in Deutschland eine AE beantragt als eine Umgehung der Visumsvorschriften zu sehen.

M. M. verschlechtert man mit so einem Schritt seine Position beim späteren Visumsantrag zur FZF.

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Reni
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Antwort #4 - 22.06.2009 um 14:15:31
 
Ich werde das Gefühl nicht los, dass der Sachverhalt ganz anders sein könnte....
Missabel: was steht auf dem Visumsaufkleber in seinem Pass genau?
(Ich halte es nämlich für möglich, dass es ein FZF-Visum mit 14-tägiger Gültigkeit ist).
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schweitzer
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Antwort #5 - 22.06.2009 um 14:21:44
 
Reni schrieb am 22.06.2009 um 14:15:31:
Ich halte es nämlich für möglich, dass es ein FZF-Visum mit 14-tägiger Gültigkeit ist


Na ja, dann wäre es ein Visum Typ D, obendrein das "erforderliche" - und alles wäre in Butter. -

Missabel und ihr Mann müssten dann nur so rasch wie möglich mit der übersetzten und legalisierten Eheurkunde sowie Pass bzw. Personalausweis zum Einwohnermeldeamt - dort die Ehe anmelden, und in der Folge müsste der Ehemann bei der ABH die AE beantragen.

Aber um zu wissen, ob es so möglich wäre, müsste sich missabel erst noch mal hier melden ...

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Mutly
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Antwort #6 - 22.06.2009 um 14:30:42
 
schweitzer schrieb am 22.06.2009 um 08:06:22:
Wenn er lediglich ein Schengenvisum (Typ C) hat, wovon ich ausgehe, weil er es offenkundig für einen Kurzaufenthalt beantragt (und bekommen) hat, funktioniert dies allerdings nicht, da Dein Mann als Pakistaner nichtStaatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates ist.


Aber auch Positivstaatler würden ein FZF-Visum brauchen, außer "§41er". Es liegt also nicht daran, dass Pakistanis Negativstaatler sind, sondern dass im Falle eines Schengen-C Visums mit dem falschen Visum eingereist wurde, deshalb sind die Chancen eben schlecht.

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schweitzer
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Antwort #7 - 22.06.2009 um 14:35:35
 
Mutly schrieb am 22.06.2009 um 14:30:42:
Aber auch Positivstaatler würden ein FZF-Visum brauchen, außer "§41er".  


Du hast völlig Recht - da habe ich mich ein wenig zu "verkürzt" ausgedrückt.- Danke!

Aber nun muss erstmal  Missabel wieder was beisteuern ...  Zwinkernd

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missabel
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Antwort #8 - 22.06.2009 um 17:25:37
 
Hy Hallo
Danke für Eure Antworten.
Mein Mann hat Type C .
Wir wollen nichts illegales tun,um Gottes Willen.
Nicht im Traum dachten wir daran.Da wir keine Ahnung haben,
dachten wir,wir fragen erst mal hier.Hat es Sinn sich bei der zuständigen ABH nochmal zu informieren?Wenn er zurück fliegt,was wäre dann der nächste Schritt für mich,den ich tun muss für die FZF.?Ach übrigens ich bin Deutsche. Smiley
Gruss Missabel
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Mutly
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Antwort #9 - 22.06.2009 um 17:37:08
 
missabel schrieb am 22.06.2009 um 17:25:37:
Wenn er zurück fliegt,was wäre dann der nächste Schritt für mich,den ich tun muss für die FZF.?


Frag bei der ABH, ob eine Vorabzustimmung in Frage kommt. Die ABH muss keine geben, kann aber. Das würde heißen, dass sofern sie durch die Botschaft beteiligt wird, wird die Zustimmung gesehen, dann müsste nur die Botschaft zustimmen.

Wenn das möglich ist wird die ABH dann sagen, was sie dafür sehen möchte.
Sonst wird sie Kontakt mit dir aufnehmen nachdem sie durch die Botschaft beteiligt wird. Du musst der FZF zustimmen und wirst evtl. über Einkommen und Miete gefragt, beachte dabei, wie Schweitzer in Antwort 1 schrieb, das ändert aber nichts daran, ob er sein Visum bekommt.

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missabel
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Antwort #10 - 22.06.2009 um 17:44:31
 
Nachttrag
Kann man das Visum C in D bei der ABH tauschen lassen?
Missabel
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Antwort #11 - 22.06.2009 um 18:07:53
 
missabel schrieb am 22.06.2009 um 17:44:31:
Nachttrag
Kann man das Visum C in D bei der ABH tauschen lassen?
Missabel  


Nein, Visa werden von Botschaften ausgestellt.

Die ABH stellt Aufenthaltserlaubnisse aus, zu dem Ablauf hat Schweitzer sich bereits detailiert in seiner Antwort oben geäussert.

Liebe Grüße

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Antwort #12 - 23.06.2009 um 16:03:52
 
steini007 schrieb am 22.06.2009 um 11:09:26:
Hat er wirklich angegeben, einen Daueraufenthalt in Deutschland anzustreben?

Nein! --> Dann wären es wiederum Falschangaben zum Visumsantrag ...


Diese Argumentationslinie habe ich hier im Forum schon oft gesehen, aber ... ich würde mich mal für ein konkretes Beispiel interessieren, wo tatsächlich gegen einen Ehepartner eines Deutschen, der den beabsichtigten Daueraufenthalt in seinem Visumsantrag verschwiegen hat, ein Ermittlungsverfahren wegen Falschangaben eingeleitet wurde - und was daraus geworden ist.

Im vorliegenden Fall liefe Deine Argumentation darauf hinaus, dass sich der Antragssteller bei einem Besuchsvisum dazu verpflichten müsste, seine Ehefrau nach Ablauf des Visums wieder allein zurückzulassen. Ich halte so eine Verpflichtung für sittenwidrig und damit nichtig.

P.S.: Ich habe mir gerade das Antragsformular für das Schengenvisum heruntergeladen und angesehen. Da wird überhaupt nicht gefragt, ob ein Daueraufenthalt angestrebt wird ...
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Antwort #13 - 23.06.2009 um 16:24:39
 
Eduard schrieb am 23.06.2009 um 16:03:52:
Im vorliegenden Fall liefe Deine Argumentation darauf hinaus, dass sich der Antragssteller bei einem Besuchsvisum dazu verpflichten müsste, seine Ehefrau nach Ablauf des Visums wieder allein zurückzulassen. Ich halte so eine Verpflichtung für sittenwidrig und damit nichtig.


Ich denke, es wird völlig zu Recht und unzweifelhaft davon ausgegangen, dass jemand, der ein Besuchs- /Schengenvisum beantragt, dies im Bewusstsein tut, dass es sich dabei um ein Visum für einen kurzfristigen, nicht auf Dauer angelegten Aufenthalt handelt. Mit der Beantragung eines solchen Visums wird, ohne dass es dazu einer besonderen Form oder eines besonderen Aktes bedürfte, seitens des Antragstellers die Verpflichtung übernommen, vor Ablauf des Visums wieder auszureisen.

Täte er das nicht, wäre das ein Verstoß gegen die Visabestimmungen. Unternimmt er vor Ablauf des Visums Versuche, einen Daueraufenthalt zu begründen, läge zumindest der Verdacht von Visamissbrauch nahe ...

Eduard schrieb am 23.06.2009 um 16:03:52:
Ich habe mir gerade das Antragsformular für das Schengenvisum heruntergeladen und angesehen. Da wird überhaupt nicht gefragt, ob ein Daueraufenthalt angestrebt wird ...  


Wozu auch - das wäre ja geradezu schizophren, da ein Schengenvisum eben keins ist, mit dem ein Daueraufenthalt begründet werden kann.

Ich denke, die Sachlage ist eindeutig und braucht jetzt hier nicht weiter auseinandergepflückt zu werden - das führt hier nicht weiter, nicht zuletzt auch nicht betreffend der Ausgangsfrage von Missabel.

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Antwort #14 - 23.06.2009 um 16:58:44
 
Hallo und Danke nochmal für Eure Antworten.
Mein Mann hat das Visum bekommen,seine frisch angetraute Ehefrau zu besuchen,da wir nach der Eheschliessung nicht mehr als einen Tag zusammen hatten.Ich war im Urlaub dort.Leider musste ich der Arbeit wegen wieder zurück fliegen.Der Mitarbeiter in der Botschaft fragte meinen Mann ob er vorhabe für immer dort zu bleiben,oder nur auf Urlaub.Da antwortete mein Mann,auf Urlaub.Der Mitarbeiter meinte dann,ok das wäre kein Problem.Ich weiß auch nicht,wo einige Leute das her haben,und meinten er könne hier verlängern.Aber eine Kollegin von mir meinte dieses auch.Darum meine Frage hier.

Missabel
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