Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Brauchen nochmal Hilfe wegen Visum (Gelesen: 6.171 mal)
Saida
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 104
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Brauchen nochmal Hilfe wegen Visum
19.06.2009 um 18:05:17
 
Hallo,
der marokk. Mann meiner Bekannten hat Ende Januar das Visum zur FZF gestellt. Bisher keine Antwort. Die ABH behauptet, sie hätte eine Entscheidung vor 2 Wochen an die Botschaft geschickt, die Botschaft behauptet nein. Ein Anwalt wurde auch schon eingeschaltet, bringt aber nichts. Die ABH zieht es bewusst in die Länge, angeblich hat der Mann bei der Befragung ein falsches Hochzeitsdatum genannt. Hinzu kam, dass die ABH die Arge informiert hat, dass meine Bekannte mehrmals das letzte Jahr in Marokko war. Trotzdem sie berufstätig ist und von der Arge nur 29 Euro zusätzlich ALG 2 bekam, hätte sie den Urlaub angeblich anmelden müssen. Das hat sie nicht gewusst. Immerhin geht sie voll arbeiten. Jetzt soll sie 600 Euro nachzahlen.Ob die ABH das deshalb so lange rauszögert? Könnten das Gründe für eine Ablehnung sein?
Was kann sie denn nun machen? Wie lange können und dürfen die sich denn Zeit lassen? Sie weiß nun nicht mehr weiter.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauchen nochmal Hilfe wegen Visum
Antwort #1 - 20.06.2009 um 13:49:30
 
Sag doch Deiner Bekannten: Der Mann in Marokko hat einen Antrag gestellt, nur er wird eine Antwort bekommen. Sie muss warten, bis er die Antwort in Händen hält.

Allerdings hat er, wenn die Ehe unter dem Schutz des Grundgesetzes steht (also "echt" ist) ein Recht auf das Visum, kann also bei einer Ablehnung remonstrieren oder klagen.

Die sozialrechtlichen Probleme von ihr gehören ja nicht wirklich dazu. Sie hat natürlich die Pflicht, die Blätter mit Infos bei Antragstellung durchzulesen. So etwas nicht zu wissen ist keine Entschuldigung. Aber wenn Sie gegen die Regeln beim Arbeitslosengeld II verstoßen hat und etwas zurückzahlen muss, ist das ja nur anlässlich des Visumantrages herausgekommen, hat aber nicht direkt mit dem Antrag in Marokko zu tun.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Saida
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 104
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauchen nochmal Hilfe wegen Visum
Antwort #2 - 20.06.2009 um 16:31:00
 
Danke, nur wie lange muss man da warten? Das geht doch nicht an, dass man 2 Jahre warten muss, bis die ABH mal ihren Hintern bewegt. Das ist eine kleine ABH, die dafür bekannt ist. Wie lange dürfen die sich Zeit lassen? Die können doch gar nicht als Paar leben. Würde es was bringen in eine andere Stadt zu ziehen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauchen nochmal Hilfe wegen Visum
Antwort #3 - 20.06.2009 um 20:14:18
 
Saida schrieb am 19.06.2009 um 18:05:17:
Die ABH zieht es bewusst in die Länge,  


Woher willst du das denn wissen?

Saida schrieb am 20.06.2009 um 16:31:00:
Das geht doch nicht an, dass man 2 Jahre warten muss, bis die ABH mal ihren Hintern bewegt


Nana, geht bitte etwas dezenter?! Marokko ist nun mal ein
etwas "schwieriges" Land. Wer redet aber von 2 Jahren
außer dir? Recht freche Formulierung  unentschlossen

Ob ein Umzug was bringt ist fraglich, denn zunächst entsteht
mal ne Verzögerung, da dann ja die neu zuständige ABH quasi
von vorn beginnen muss.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauchen nochmal Hilfe wegen Visum
Antwort #4 - 20.06.2009 um 21:50:43
 
Saida schrieb am 20.06.2009 um 16:31:00:
Danke, nur wie lange muss man da warten? Das geht doch nicht an, dass man 2 Jahre warten muss, bis die ABH mal ihren Hintern bewegt. Das ist eine kleine ABH, die dafür bekannt ist. Wie lange dürfen die sich Zeit lassen? Die können doch gar nicht als Paar leben. Würde es was bringen in eine andere Stadt zu ziehen?


• An welchem Tag hat er denn das Visum beantragt und alle Unterlagen abgegeben?
• An welchem Tag hat die ABH sie angeschrieben wegen der Zustimmung?
• Wann hat sie die notwendigen Unterlagen vollständig abgegeben?

Richtig ist: Wenn zwischen dem ersten und zweiten Termin zwei Jahre liegen sollten, wäre das nicht korrekt.

Du schreibst, die ABH habe jetzt ihre Stellungnahme fertig und abgeschickt. Dann allerdings bringt ein Umzug von ihr natürlich nichts, denn die Botschaft in Marokko entscheidet ja auf der Grundlage der vorliegenden Stellungnahme.

Übriges ist die ABH verpflichtet, bei mehreren Behörden Bescheid zu sagen, wer aus Marokko kommen will ("Sicherheitsabfrage"). Diese Behörden müssen alle erst Stellung nehmen. Wie lange das dauert, kann die ABH nur sehr wenig beeinflussen, d.h. die ABH kann nach vier, acht, zwölf Wochen an die Anfrage erinnern und um Antwort bitten. Aber erst, wenn diese Antworten da sind, geht es weiter.

Wenn Du sowieso außen vor bist, kannst Du kaum erkennen, welche Behörde in diesem Zusammenhang schnell oder langsam ist.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauchen nochmal Hilfe wegen Visum
Antwort #5 - 20.06.2009 um 21:55:31
 
Hä?! da stand doch:

Saida schrieb am 19.06.2009 um 18:05:17:
hat Ende Januar das Visum zur FZF gestellt

Ich geh davon aus, dass das 2009 ist!

Das mit den 2 Jahren war dann wohl eher ne kleine
ironische Übertreibung.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saida
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 104
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauchen nochmal Hilfe wegen Visum
Antwort #6 - 21.06.2009 um 12:29:22
 
Ja sorry, aber ich verstehs einfach nicht, wie unterschiedlich das gehandhabt wird. Warum gibt es da keine einheitlichen Bestimmungen? Die Frau geht arbeiten, hat keine Vorstrafen, er auch nicht, da war doch nie was. Der Antrag fürs Visum wurde am 31.01.2009 abgegeben. Die Befragung war auch erst 2 Monate später. Eine Bekannte von ihr aus der gleichen Stadt ist schließlich genervt umgezogen in eine größere Stadt in der Nähe, nach der 1. Ablehnung bekam ihr Mann dann sofort das Visum. Merkwürdig. Und der war sogar schonmal kurz mit einer Deutschen verheiratet und hielt sich länger illegal in Deutschland auf.
Ich kann nur sagen, wie es bei mir war. Ich bin 10 Jahre älter, als mein marokk. Mann, hatte schon 5 Kinder, war geschieden, zu dem Zeitpunkt noch im Erziehungsurlaub.
Wir haben alles richtig gemacht, nach der Befragung hat man mir sofort gesagt, wir bekommen das Visum, die Zustimmung wurde gleich rausgeschickt an die Botschaft und mein Mann hatte genau 1 Woche später, wie versprochen, sein Visum. Jetzt leben wir glücklich zusammen und erwarten im Dezember unser 1. gemeinsames Kind. Geht doch auch anders, sind doch nicht immer Scheinehen. Ja sicher müssen die das genau prüfen, aber bei meiner Bekannten wurde doch jetzt schon alles genauestens überprüft, die is mit ihren Kräften einfach am Ende und kann schon nicht mehr arbeiten. Die Frau hat ihre Familie schon verloren und jetzt wird sie von der ABH nur belogen und drangsaliert.

Was kann die Frau noch machen? Jeder kann sich doch vorstellen, wie es in ihr aussieht. Die ist total fertig mit den Nerven. Ihr Mann hat sogar eine Arbeit hier in Aussicht. Was wollen die denn noch?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauchen nochmal Hilfe wegen Visum
Antwort #7 - 21.06.2009 um 15:50:55
 
Es ist schwierig zu antworten, weil für Dich ja schon klar scheint, dass die ABH "dagegen" ist. Wenn das stimmt, kommt für den Betroffenen (das ist der Mann) nur in Frage, die Antwort abzuwarten und bei negativem Ausgang zu klagen. Erst im Klageverfahren kann der Beitrag der beteiligten ABH vom Gericht bewertet werden.

Es ist aber für Dich als Außenstehende schwer, Fälle miteinander zu vergleichen. Insbesondere Visumanträge, die vor der Einführung der Sicherheitsprüfung für Marokkaner abgewickelt wurden, gingen natürlich spürbar schneller.

Und selbstverständlich gibt es einheitliche Vorschriften. Aber es gibt nicht einheitliche Menschen - weder Behördenmitarbeiter noch Antragsteller. Ein  "Scheinehe-Verdacht" ist in aller Regel eine Wertung aufgrund von Indizien.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Saida
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 104
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauchen nochmal Hilfe wegen Visum
Antwort #8 - 21.06.2009 um 21:44:54
 
Wann wurde denn diese Sicherheitsprüfung eingeführt? Mein Mann ist doch auch erst seit Ende September 2008 hier.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saida
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 104
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauchen nochmal Hilfe wegen Visum
Antwort #9 - 23.06.2009 um 22:20:43
 
Meine Bekannte war gestern bei der ABH. Ihr wurde von der Amtsleiterin mitgeteilt, dass sie eine negative Bewertung nach Rabat schicken wollen. Das Ganze muss aber noch vom Chef unterschrieben werden, sodass es noch 1 Woche dauern kann.
Bedeutet das dann, dass die Botschaft auf keinen Fall ein Visum ausstellen darf?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauchen nochmal Hilfe wegen Visum
Antwort #10 - 23.06.2009 um 22:26:34
 
Ohne Zustimmung der ABH darf die Botschaft kein Visum
erteilen, da es zustimmungspflichtig ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saida
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 104
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauchen nochmal Hilfe wegen Visum
Antwort #11 - 25.06.2009 um 20:07:23
 
Ja, das hatte ich auch gehört. Jetzt wollen sie noch mehr Informationen bei Behörden einholen. Ich weiß nicht, soviele Behörden gibts doch gar nicht. Fragen die jetzt sämtliche Botschaften? Irgendwas muss doch da sein, irgendein Verdacht. Die sagen nur nichts.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.937

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauchen nochmal Hilfe wegen Visum
Antwort #12 - 25.06.2009 um 22:10:33
 
Saida schrieb am 25.06.2009 um 20:07:23:
Die sagen nur nichts. 

Und wir können es hier nicht erraten. Bitte keine
Spekulationen. Wenn konkrete Infos da sind, kannste
gerne nachfragen, aber so wird es nichts.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Saida
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 104
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauchen nochmal Hilfe wegen Visum
Antwort #13 - 27.06.2009 um 14:15:48
 
Ja, das weiß ich. Ich wundere mich nur, wie schnell das bei uns und anderen ging. Hier hatte mal jemand was von einer Sicherheitsüberprüfung geschrieben, ist die jetzt aktuell neu oder gibt es die schon länger?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brauchen nochmal Hilfe wegen Visum
Antwort #14 - 27.06.2009 um 14:43:19
 
Saida schrieb am 27.06.2009 um 14:15:48:
Ja, das weiß ich. Ich wundere mich nur, wie schnell das bei uns und anderen ging. Hier hatte mal jemand was von einer Sicherheitsüberprüfung geschrieben, ist die jetzt aktuell neu oder gibt es die schon länger?


Grundsätzlich sind diese Sicherheitsüberprüfungen nach den Anschlägen von New York und Washington (Anti-Terror-Gesetze 2001 bis 2003) eingeführt worden. Alle Einzelheiten, z.B. für welche Länder solche Überprüfungen gelten, sind geheim:
http://www.reinhard-grindel.de/berlin/parlamentsinitiativen/1505631.pdf

Bei einem Visumantrag oder Antrag auf AE, in einigen Bundesländern auch bei einer AE-Verlängerung, muss auf die Antworten vom Bundeskriminalamt, Amt für Verfassungsschutz (Landesamt oder Bundesamt), Bundesnachrichtendienst, Militärischem Abschirmdienst und Zollkriminalamt gewartet werden. Diese Wartezeit ist also nicht von der Ausländerbehörde abhängig.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema