Saida schrieb am 20.06.2009 um 16:31:00:Danke, nur wie lange muss man da warten? Das geht doch nicht an, dass man 2 Jahre warten muss, bis die
ABH mal ihren Hintern bewegt. Das ist eine kleine
ABH, die dafür bekannt ist. Wie lange dürfen die sich Zeit lassen? Die können doch gar nicht als Paar leben. Würde es was bringen in eine andere Stadt zu ziehen?
• An welchem Tag hat er denn das Visum beantragt und alle Unterlagen abgegeben?
• An welchem Tag hat die
ABH sie angeschrieben wegen der Zustimmung?
• Wann hat sie die notwendigen Unterlagen vollständig abgegeben?
Richtig ist: Wenn zwischen dem ersten und zweiten Termin zwei Jahre liegen sollten, wäre das nicht korrekt.
Du schreibst, die
ABH habe jetzt ihre Stellungnahme fertig und abgeschickt. Dann allerdings bringt ein Umzug von ihr natürlich nichts, denn die Botschaft in Marokko entscheidet ja auf der Grundlage der vorliegenden Stellungnahme.
Übriges ist die
ABH verpflichtet, bei mehreren Behörden Bescheid zu sagen, wer aus Marokko kommen will ("Sicherheitsabfrage"). Diese Behörden müssen alle erst Stellung nehmen. Wie lange das dauert, kann die
ABH nur sehr wenig beeinflussen, d.h. die
ABH kann nach vier, acht, zwölf Wochen an die Anfrage erinnern und um Antwort bitten. Aber erst, wenn diese Antworten da sind, geht es weiter.
Wenn Du sowieso außen vor bist, kannst Du kaum erkennen, welche Behörde in diesem Zusammenhang schnell oder langsam ist.