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Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest? (Gelesen: 11.778 mal)
Themen Beschreibung: 2 - 3 jahre in Deutschland, ohne Deutschtest?
hge2001
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Antwort #15 - 19.06.2009 um 18:02:58
 
Mi-Ko-w schrieb am 19.06.2009 um 17:41:22:
Ist das nicht auf den Partner in Deutschland bezogen?


Nein... bezogen auf den Antragsteller.

ich kann birk nur zustimmen bezüglich der Vorgehensweise.

Ich selbst würd es mal auf eine simple Art probieren:

Diplom etc einscannen und dann per Mail zur Botschaft schicken, mit der Frage ob dies für die Befreiung vom A1 reicht.
Vielleicht bekommt man darauf schon eine Antwort.

Ich weiss.. Botschaften geben ungern Auskunft... sind ja so überlastet ... nicht wahr Einbeck? Aber ich finde, dass gerade diese Auskunft, ob A1 gemacht werden muss schon im Vorfeld des Visumantrags gegeben werden sollte, denn der Antragsteller muss ja doch sein Leben - im Fall einer negatven Auskunft - ziemlich umstellen um den Kurs zu organisieren.

Ich wünsche auch viel Erfolg.

HGE
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Antwort #16 - 19.06.2009 um 18:15:07
 
Ok. Werden uns vorher darüber informieren.

Wie ist das denn mit der Dauer dieses ganzes Prozesses.

Wenn das Standesamt nun tatsächlich die Unterlagen prüfen lassen will, dauert das 4 - 6 Monate.
Nach der Zeit kann ja erst ein Hochzeitstermin bestimmt werden.
Den die Botschaft - wie ich gehört habe - braucht.
Das selbe mit dem Flugtermin.. der kann ja nicht feststehen wenn wir gar nicht wissen ob sie das Visum bekommt.

Kann meine Verlobte also erst wenn die geprüften Unterlagen wieder in Deutschland sind das Visum beantragen oder geht das auch schon vorher?

Wie macht man das denn? Und wie lange dauert es bis man von der Botschaft bescheid bekommt?
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Antwort #17 - 19.06.2009 um 18:39:49
 
Mi-Ko-w schrieb am 19.06.2009 um 18:15:07:
Kann meine Verlobte also erst wenn die geprüften Unterlagen wieder in Deutschland sind das Visum beantragen oder geht das auch schon vorher?

Das Visum kann sie jederzeit beantragen.
Die Botschaft wartet aber mit der Visumserteilung ohnedies, bis es vom Standesamt das ok bekommt.

Mi-Ko-w schrieb am 19.06.2009 um 18:15:07:
Wie macht man das denn?

Hier ein wenig im Forum stöbern und du bekommst eine Menge Infos. Zwinkernd

Mi-Ko-w schrieb am 19.06.2009 um 18:15:07:
Und wie lange dauert es bis man von der Botschaft bescheid bekommt?  

Diese Frage wird man dir nicht seriös beantworten können. Durchaus können Monate vergehen, bis das Visum erteilt ist oder abgelehnt wird.
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Antwort #18 - 19.06.2009 um 20:26:06
 
hge2001 schrieb am 19.06.2009 um 18:02:58:
Diplom etc einscannen und dann per Mail zur Botschaft schicken, mit der Frage ob dies für die Befreiung vom A1 reicht.
Vielleicht bekommt man darauf schon eine Antwort.

Ich weiss.. Botschaften geben ungern Auskunft... sind ja so überlastet ... nicht wahr Einbeck? Aber ich finde, dass gerade diese Auskunft, ob A1 gemacht werden muss schon im Vorfeld des Visumantrags gegeben werden sollte, denn der Antragsteller muss ja doch sein Leben - im Fall einer negatven Auskunft - ziemlich umstellen um den Kurs zu organisieren.

HGE


Ja, wäre wünschenwert, damit man vernünftig planen kann, wird aber nicht von allen Botschaften so gehandhabt. In Bangkok gab nur die Antwort, mein Partner solle das Visum beantragen, dann würde geprüft. Aber vielleicht ist ja die Botschaft in Manila kundenfreundlicher. Nachdem er dann die A1 Prüfung hatte, meinte dann die ABH, er hätte es gar nicht gebaucht. Vorher gab es auch da keine klare Antwort. Lippen versiegelt

Eine erste Info kannst du dir unter Anabin.de verschaffen. Du kannst dort nachschauen, ob die Universität deiner Partnerin dort als anerkannte Hochschule gelistet ist. Ob der Abschluß aber tatsächlich anerkannt wird, scheint aber etwas Glückspiel zu sein. Offiziell muß zum Hochschulabschluß eine "positive Integrationsprognose" vorliegen, also die Möglichkeit auch ohne Deutsch einen Job in D zu finden.

Wenn deine Partnerin lerngewohnt ist und gut Englisch kann, kann sie auch versuchen im Selbststudium z.B. mit den Büchern Schritte 1+2 Deutsch zu lernen. Mein Partner hat es so, unterstützt per Videokonferenz von mir, in 4 Monaten geschafft, genug zu lernen um die A1 Prüfung im ersten Anlauf mit "gut" zu bestehen, auch parallel zu 6 Tage Woche und 12 Stunden/Tag.

Ticket oder Flugreservierung braucht ihr bei dem Antrag auf Heiratsvisum nicht. Das würd ich erst machen, wenn klar ist ob/wann sie das Visum bekommt.

Wünsch euch auch viel Glück!
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Antwort #19 - 19.06.2009 um 22:38:42
 
sailor schrieb am 19.06.2009 um 20:26:06:
Offiziell muß zum Hochschulabschluß eine "positive Integrationsprognose" vorliegen, also die Möglichkeit auch ohne Deutsch einen Job in D zu finden.


Das ist ja aber genau der Punkt

Sie will/braucht nicht mal einen Job. Sie bleibt doch nur für 2 Jahre

Nur mal angenommen:
Hätte sie hier in Deutschland ein Jobangebot, kann sie dann nach Deutschland kommen? Ohne Deutschtest? Und vor allem, ist das befristet?
Könnte sie hier als au-pair eine Stelle annehmen?

_______________________________

Ok, also wie ichs verstanden habe, kann sie jetzt das Visum beantragen und die von der Botschaft warten automatisch aufs Standesamt?
Ohne den Antrag abzulehnen auf Grund fehlender Dokumente?
Oder muss meine Verlobte bei der Botschaft angeben, dass der Termin noch nicht feststeht und mitgeteilt wird?


Ich weiß schon WIE man das Visum beantragt. Mein Problem ist nur die Zeitplanung mit der Beantragung an verschiedenen Stellen:
Standesamt, Botschaft, Ausländerbehörde.
Das muss ja alles aufeinander abgestimmt sein oder nicht?
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Antwort #20 - 19.06.2009 um 23:06:55
 
Mi-Ko-w schrieb am 19.06.2009 um 22:38:42:
Das ist ja aber genau der Punkt

Sie will/braucht nicht mal einen Job. Sie bleibt doch nur für 2 Jahre



Wenn die Botschaft ihre Diplom etc prüft ist es nicht von Interesse, ob sie tatsächlich einen Job annimmt.

Zitat:
Nur mal angenommen:
Hätte sie hier in Deutschland ein Jobangebot, kann sie dann nach Deutschland kommen? Ohne Deutschtest? Und vor allem, ist das befristet?


Wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt, dann braucht sie keinen A1-test.
So weit ich das weiss, spielt abr hier das Arbeitsamt mit; und man muss darlegen warum dieser Job nicht von einem  Deutschen ausgeführt werden kann.


Zitat:
Könnte sie hier als au-pair eine Stelle annehmen?


Wenn sie noch unter 25 ist : ja.

Allerdings lies dir mal das Merkblatt der Botschaft durch:
Zitat:
Au-Pair-Antragsteller müssen über Kenntnisse der deutschen Sprache, Stufe A1, verfügen.
Nach Europäischer Sprachnorm ist in der Regel hierzu die Aufnahme eines Sprachkurses über 4
Monate, 6 Tage die Woche mit 6 Stunden Sprachunterricht am Tag nötig. Mit diesen
Grundkenntnissen wird Au-pair-Antragstellern das Einleben und die Anpassung in der Familie,
vor allem im Umgang mit den Kindern, erleichtert. Dies dient auch zum Schutze des Au-Pairs und
der Familie.


Es wird zwar nicht das Zertifikat direkt gefordert, jedoch der Kurs ... auch eine nette Schmakatie -.)

Zitat:
Ok, also wie ichs verstanden habe, kann sie jetzt das Visum beantragen und die von der Botschaft warten automatisch aufs Standesamt?

Ja alle im merkblatt angegeben Dokumente zusammentragen und dann bei der Botschaft einreichen. Danach einfach warten...

Zitat:
Ich weiß schon WIE man das Visum beantragt. Mein Problem ist nur die Zeitplanung mit der Beantragung an verschiedenen Stellen:
Standesamt, Botschaft, Ausländerbehörde.
Das muss ja alles aufeinander abgestimmt sein oder nicht?

Wenn du an EINER Stelle die Sachen einreichst - und nicht gleichzeitig Botschaft, standesamt - kann nichts passieren.

hge
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Antwort #21 - 25.06.2009 um 13:37:07
 
thank you for your inquiry. I rerget to inform you that the Embassy does not accept university diplomas in order to exempt applicants from the German language requirements.

Sincerely,
by order




Wieso steht's dann überhaupt als Ausnahmemöglichkeit dort...

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Antwort #22 - 25.06.2009 um 14:02:20
 
Machts Sinn bei der Ausländerbehörde trotzdem nochmal zu fragen?
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Antwort #23 - 25.06.2009 um 16:10:22
 
Mi-Ko-w schrieb am 25.06.2009 um 14:02:20:
Machts Sinn bei der Ausländerbehörde trotzdem nochmal zu fragen?

Unabhängig davon, was die ABH sagt, entscheidend ist die Aussage der Botschaft. Der Botschaft wird in dieser Angelegenheit mehr Kompetenz zugemessen, weil sie die landestypischen Abschlüsse besser beurteilen kann, als die in Deutschland sitzende ABH.

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Antwort #24 - 25.06.2009 um 16:14:02
 
Aber nach Aussage der Mitarbeiterin akzeptieren die ja gar kein Diplom als Ersatz..

Ich versteh nich ganz warum. Es wird doch als Mögliche Ausnahme angegeben.


Wie ist es denn mit nem Arbeitsplatz.
Kann das auch ne Teilzeitbeschäftigung sein?
Sowas wie ne Haushaltshilfe oder gibts da besondere Regelungen?
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Antwort #25 - 25.06.2009 um 16:35:53
 
Hi,

wie kann man denn rechtswirksam eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingehen, wenn das nach dem Heimatrecht eines der Partner nicht geht?

Das Diplom "blanko" nützt natürlich nix - es kommt auch auf die Person des Antragstellers, seinen bisherigen Werdegang, seine Karriereplanung, den Eindruck, den er vermittelt, an. Daher kann eine "Vorabanfrage" nur mit Diplom ohne persönliche Vorsprache nicht zu einem sinnvollen Ergebnis führen.

Die Bildungskarriere der Partnerin sollte mal in verständlicher Form aufgeschrieben werden, damit man dazu was sagen kann. Offenbar ist sie seit sechs Jahren fertig mit der Uni - was hat sie seitdem gearbeitet? Was will sie während der zwei bis drei Jahre, die sie in D ist, tun? Seit wann plant sie, nach D zu ziehen? Welche Vorbereitungen hat sie für ihre Übersiedlung getroffen? Die Antworten auf diese Fragen (und auf weitere) vermitteln ein Bild von der Integrationsfähigkeit des Antragstellers.

Übrigens: Haushaltshilfe, Au Pair etc sind keine Berufe, die dem Bildungsniveau entsprechen! Wenn das ihre Berufsplanung ist, erfüllt sie die Ausnahmevoraussetzungen nicht.

viele Grüße
petit_canard

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Antwort #26 - 25.06.2009 um 16:58:08
 
Ich wollte das eigentlich vorab klären, da ich dachte es macht keinen Sinn alles zu beschaffen und dann nur mit Diplom, statt bestandenem Deutschtest zum Termin bei der Botschaft zu erscheinen.

Ich bin absolut überfordert mit dem ganzen Mist.

Moment moment... da geht's ja schon wieder los...
(Für Au Pair ist sie zu alt.. schon erkundigt..)
Haushaltshilfe wäre jetzt einfach nur ne Alternative zu der Ausnahmemöglichkeit mit dem Diplom.
Ist es von Bedeutung welchen Job sie PLANT zu haben, wenn die Botschaft schon vorher gesagt hat ein Diplom wird nicht anerkannt?

Wenn sie jetzt nen Job als Haushaltshilfe - oder was auch immer - vorlegen KÖNNTE, ist das Diplom dann auf einmal doch wieder relevant oder wie?




Ok.. kurz und knapp:
Macht's Sinn nen Termin bei der Botschaft zu vereinbaren und mit sämtlichen Unterlagen, ohne Deutschtest, dafür mit Diplom und Lebenslauf dort hinzugehen und vorzusprechen? OBWOHL schon im Voraus gesagt wurde es ist nicht anerkannt.
Reden die dort trotzdem mit ihr oder ist es von vornherein schon klar dass das Visum ohne Deutschtest abgelehnt wird?
Also bringt es ihr was wenn sie auf deine Beispiel-Fragen vernünftige Antworten hat?

Wir planen seit ca. einem Jahr. Aber erst seit nem viertel Jahr intensiv indem ich mich bei sämtlichen Behörden informiere und Unterlagen/Dokumente beschaffe.
In den 2 - 3 Jahren möchten wir versuchen genug Geld zu sparen um uns gemeinsam auf den Philippinen was aufzubauen.


Secondary
University Of Nueva Caceres
June 1995 – March 1999



Ateneo De Naga University
AB LITERATURE
1st Semester
1999 – 2000



AMA-CLC Naga
COMPUTER ACCOUNTANCY
June 2001 – Dec. 2003



On-Job-Training      
Oct.2003-Mar.2004
Philippine National Bank


Receptionist
NagaLand Hotel


Admin. Sec.
Aug.2006–Feb.2008
Naga Greenhills Arcade



Marketing Dev’t      
Aug., 2008
PRODUCERS BANK



Book Keeper      
Nov.29,2008 - Present
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Antwort #27 - 25.06.2009 um 18:14:58
 
Hi,

ich denke, die Aussage der Botschaft war nur missverständlich formuliert. Ich vermute, dass gemeint war, dass allein aufgrund vorab übersandter Diplome nicht schon Ausnahmen verbindlich gewährt werden können. Die Formulierung war eben sehr knapp. Dass Diplome generell nicht geprüft werden, ob nicht ggf. eine Ausnahme vom Erfordernis des Dt-Nachweises vorliegt, kann ich mir nicht vorstellen, weil gesetzeswidrig.

Ja, mit Diplom und allen Unterlagen hingehen und Antrag stellen. Die Botschaft muss Zugang gewähren, um das persönliche Gespräch zu ermöglichen. Wenn die Bo den geringen Integrationsbedarf nach dem persönlichen Gespräch verneint und A 1 verlangt, dann ist ja - bis das Standesamt mit seiner Prüfung durch ist - noch genügend Zeit, das A 1 zu machen und vorzulegen.

Wie der Job als Haushaltshilfe das Erfordernis A 1 umschiffen soll, ist mir nicht klar?!

Karriere: "Verständlich" ist das noch immer nicht, u.a. wegen der Abkürzungen.

Heißt "Secondary", dass das die Schulbildung  ist? Wenn es ein Studium ist: in welcher Fachrichtung?

Was ist AB Literature?

Welche anderen Fremdsprachen kann sie, wie gut?

Gruß
petit_canard
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Antwort #28 - 25.06.2009 um 21:19:46
 
petit_canard schrieb am 25.06.2009 um 18:14:58:
dann ist ja - bis das Standesamt mit seiner Prüfung durch ist - noch genügend Zeit, das A 1 zu machen und vorzulegen.


Damit ist die Prüfung der No Marriage- und Geburtsurkunde meiner Freundin durch die Botschaft in Manila gemeint, richtig? Das Standesamt will die 2 Dokumente von der Botschaft vorher geprüft haben (wobei ich hier gehört habe, das kommt immer aufs jeweilige Standesamt an)


petit_canard schrieb am 25.06.2009 um 18:14:58:
Wie der Job als Haushaltshilfe das Erfordernis A 1 umschiffen soll, ist mir nicht klar?!


Haushaltshilfe war jetzt eigentlich eher nur ein Beispiel.
Mir wurde gesagt, dass wenn sie hier einen Arbeitsvertrag hätte, sie diesen Deutschtest nicht bräuchte. Und deswegen hatte ich gefragt ob es ein bestimmter Job sein muss oder auch so was wie Haushaltshilfe funktionieren würde.


petit_canard schrieb am 25.06.2009 um 18:14:58:
Heißt "Secondary", dass das die Schulbildungist? Wenn es ein Studium ist: in welcher Fachrichtung?


Ich bin auch blöd... entschuldigung, hab ich vergessen.
Vorher war sie an der
Primary
Naga Central School II  
June 1989 – March 1995


Secondary ist eine weiterführende Schule. Ich versteh das Schulsystem sowieso nicht.
1981 ist sie geboren, also war sie dann mit 14 an der Secondary.
Ist sicherlich sowas wie das Gymnasium hier.


Von 1989 bis 2004 ging sie zur Schule. Seit 2004 arbeitet sie. Beziehungsweise war dieses On-Job-Training wohl sowas wie ne Art Praktikum zur Einführung, als Übergang von Uni zum Berufsleben.

petit_canard schrieb am 25.06.2009 um 18:14:58:
Was ist AB Literature?


Auf der Homepage der Universität steht dazu folgendes:

Bachelor of Arts (AB)
AB in Literature

The program allows students to address fundamental questions about the nature, function, and value of literature in a comparative context. They read and write about a variety of literary works across periods, genres, and national traditions. It also provides the students the skills and training to investigate traditional and contemporary approaches to literary study, literary theory (both ancient and modern), and the relationship of literature to other branches of arts and sciences. Graduates are equipped with intellectual capital through exposure; literature students will have marketable skills as communicator, diplomat, critic, teacher and even as entrepreneur; they can be in the fields of academe, media, research, human relations, management and supervision, foreign service, library work, secretarial work, politics and law.


petit_canard schrieb am 25.06.2009 um 18:14:58:
Welche anderen Fremdsprachen kann sie, wie gut?


Sie kann nur Englisch und Tagalog, die Sprachen dort

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Antwort #29 - 25.06.2009 um 22:04:31
 
petit_canard schrieb am 25.06.2009 um 16:35:53:
wie kann man denn rechtswirksam eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingehen, wenn das nach dem Heimatrecht eines der Partner nicht geht?

Ganz einfach: Weil der Gesetzgeber in einem lichten Augenblick, nämlich bei der Schaffung des Art. 17b EGBGB, erkannt hat, dass die Staatsangehörigkeitsanknüpfung im Internationalen Familienrecht eher was fürs Museum ist.... verschiedengeschlechtliche Nupturienten müssen auf die Einsicht vermutlich noch solange drauf warten, bis die EU sie uns aufzwingt Smiley
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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