Mi-Ko-w schrieb am 19.06.2009 um 22:38:42:Das ist ja aber genau der Punkt
Sie will/braucht nicht mal einen Job. Sie bleibt doch nur für 2 Jahre
Wenn die Botschaft ihre Diplom etc prüft ist es nicht von Interesse, ob sie tatsächlich einen Job annimmt.
Zitat:Nur mal angenommen:
Hätte sie hier in Deutschland ein Jobangebot, kann sie dann nach Deutschland kommen? Ohne Deutschtest? Und vor allem, ist das befristet?
Wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt, dann braucht sie keinen A1-test.
So weit ich das weiss, spielt abr hier das Arbeitsamt mit; und man muss darlegen warum dieser Job nicht von einem Deutschen ausgeführt werden kann.
Zitat:Könnte sie hier als au-pair eine Stelle annehmen?
Wenn sie noch unter 25 ist : ja.
Allerdings lies dir mal das Merkblatt der Botschaft durch:
Zitat:Au-Pair-Antragsteller müssen über Kenntnisse der deutschen Sprache, Stufe
A1, verfügen.
Nach Europäischer Sprachnorm ist in der Regel hierzu die Aufnahme eines Sprachkurses über 4
Monate, 6 Tage die Woche mit 6 Stunden Sprachunterricht am Tag nötig. Mit diesen
Grundkenntnissen wird Au-pair-Antragstellern das Einleben und die Anpassung in der Familie,
vor allem im Umgang mit den Kindern, erleichtert. Dies dient auch zum Schutze des Au-Pairs und
der Familie.
Es wird zwar nicht das Zertifikat direkt gefordert, jedoch der Kurs ... auch eine nette Schmakatie -.)
Zitat:Ok, also wie ichs verstanden habe, kann sie jetzt das Visum beantragen und die von der Botschaft warten automatisch aufs Standesamt?
Ja alle im merkblatt angegeben Dokumente zusammentragen und dann bei der Botschaft einreichen. Danach einfach warten...
Zitat:Ich weiß schon WIE man das Visum beantragt. Mein Problem ist nur die Zeitplanung mit der Beantragung an verschiedenen Stellen:
Standesamt, Botschaft, Ausländerbehörde.
Das muss ja alles aufeinander abgestimmt sein oder nicht?
Wenn du an EINER Stelle die Sachen einreichst - und nicht gleichzeitig Botschaft, standesamt - kann nichts passieren.
hge