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Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest? (Gelesen: 11.745 mal)
Themen Beschreibung: 2 - 3 jahre in Deutschland, ohne Deutschtest?
Mi-Ko-w
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18.06.2009 um 20:25:55
 
Hallo

ich habe meinen Betreff mal so kurz gefasst wie nur möglich...

Ich habe eine Verlobte auf den Philippinen.

Wir möchten hier in Deutschland heiraten. Dazu ist ja mittlerweile der berüchtigte Deutschtest nötig.

Jetzt gibt es nur ein Problem... (habe bereits mit der Botschaft geredet, bekomme aber keine Antwort mehr.)

Meine Freundin arbeitet 6 Tage die Woche. Samstags hat sie frei. Sie verdient 9000 Pesos im Monat, wohnt in einem Mitarbeiterhaus, in Legaspi City.

Für diesen Deutschtest muss sie natürlich vorher einen Kurs besuchen.
Es gibt einen Kurs der über 12 Wochen jeden Montag stattfindet und super intensiv kurse die sich über 2 Monate ziehen. Täglicher unterricht.
Manila ist das näheste. Und um dort hin zu kommen braucht sie 7 Stunden (!)

Sie kann weder auf 12 Wochen jeden Montag frei machen und nach Manila/zurück fahren, das Geld hat sie nicht. Die Zeit schon gar nicht, sie bekommt keine freien Tage.

2 Monate sind ganz und gar nicht zu machen, wie soll sie über 2 Monate mit 9000 Pesos in Manila überleben/wohnen/essen/kurs zahlen und vor allem 2 Monate in ihrem Betrieb frei kriegen.

Es ist ihr unmöglich einen Kurs zu besuchen. Auf eigene Faust Deutsch lernen ist absolut unmöglich.
Sie hat nicht einmal einen PC zur verfügung.

Des weiteren wollten wir hier in Deutschland heiraten, da eine Gleichgeschlechtliche Ehe auf den Philippinen nicht anerkannt ist.

Sie würde für 2 - 3 Jahre hier bleiben, bis ich meine Lehre fertig habe und danach wollen wir sowieso zusammen auf die Philippinen.
Sie will also weder die deutsche Staatsbürgerschaft, noch Familie nach Deutschland holen oder jemandem zur Last fallen. Ich würde die volle Verantwortung für sie übernehmen.

Auch wenn der Deutschtest SO dringend nötig wäre.. ich würde dafür sorgen dass sie ihn in Deutschland nachholt. Was erheblich einfacher für sie/uns wäre.

All das habe ich der Botschaft mitgeteilt... habe aber keine Antwort mehr bekommen


Nun meine Frage, ist es denn absolut nicht möglich da eine Ausnahme zu machen?
Es kann doch nicht sein dass sie nur auf Grund dieses Tests nicht hier her kommen kann um mich zu heiraten. Es ist doch GARANTIERT dass sie das Land wieder verlässt. Sie will weder Arbeit noch Geld vom Staat beziehen.

Wir möchten einfach nur keine 3 Jahre ohne einander sein und wir möchten heiraten.

Kann man sich an die Ausländerbehörde in Deutschland wenden? Wenn die mir zum Beispiel "erlauben" würden, dass meine Verlobte den Deutschtest erst hier in Deutschland macht. Akzeptiert die Botschaft das?


Ist es möglich mit einem Touristen Visum nach Deutschland zu kommen und dann "spontan" zu heiraten? Oder kriegt man dann keine Aufenhaltsgenehmigung?
Das Standesamt hat gemeint sie müssen die Unterlagen (Geburtsurkunde/No marriage zertifikat) meiner Verlobten von der Botschaft in Manila prüfen lassen. Das ginge mit dem Touristen Visum ja nicht, weil dann eine Hochzeit ja schon vorher bekannt wäre.

Ich weiß wirklich nicht mehr weiter. Jeden Tag lese ich Forenbeiträge und Berichte und komme einfach nicht weiter.
Es muss doch eine Lösung geben?

Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Liebe Grüße

Julia

Änderung:
Folgepost eingefügt:

Sauber.. jetzt isser 3 mal drin

Entschuldigung dafür. =(  Hatte Fehlermeldungen erhalten

fons: Änderung:
hab das gelöscht
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Antwort #1 - 19.06.2009 um 05:44:20
 
Mi-Ko-w schrieb am 18.06.2009 um 20:25:55:
Ich habe eine Verlobte auf den Philippinen.

Wir möchten hier in Deutschland heiraten.


... du meinst eine gleichgschlechtliche Partnerschaft eingehen, was (leider) rechtlich ja noch ein klitzekleiner Unterschied ist.


Zitat:
Dazu ist ja mittlerweile der berüchtigte Deutschtest nötig.

Jetzt gibt es nur ein Problem... (habe bereits mit der Botschaft geredet, bekomme aber keine Antwort mehr.)


... ich vermute, dass die Botschaft schon ausreichend und eindeutig geantwortet hat und sie es leid ist, immer die gleichen Antworten zu geben. Die Bearbeitungszeiten für ein Visum sind ja auch gerade wegen der vielen unnötigen Anfragen in die Höhe gegangen..

Zitat:
Meine Freundin arbeitet 6 Tage die Woche. Samstags hat sie frei. Sie verdient 9000 Pesos im Monat, wohnt in einem Mitarbeiterhaus, in Legaspi City.

Für diesen Deutschtest muss sie natürlich vorher einen Kurs besuchen.
Es gibt einen Kurs der über 12 Wochen jeden Montag stattfindet und super intensiv kurse die sich über 2 Monate ziehen. Täglicher unterricht.
Manila ist das näheste. Und um dort hin zu kommen braucht sie 7 Stunden (!)

Sie kann weder auf 12 Wochen jeden Montag frei machen und nach Manila/zurück fahren, das Geld hat sie nicht. Die Zeit schon gar nicht, sie bekommt keine freien Tage.

2 Monate sind ganz und gar nicht zu machen, wie soll sie über 2 Monate mit 9000 Pesos in Manila überleben/wohnen/essen/kurs zahlen und vor allem 2 Monate in ihrem Betrieb frei kriegen.

Es ist ihr unmöglich einen Kurs zu besuchen. Auf eigene Faust Deutsch lernen ist absolut unmöglich.
Sie hat nicht einmal einen PC zur verfügung.


Das ist ja nun nichts neues. Hunderte in der selben Situation haben das gleiche Problem wie ihr es habt. All das hat die Politik bei Verabschiedung des Gesetzes in Kauf genommen und sie sieht es als selbstverständlich an, dass der deutscher Partner für die Kosten von Arbeitsausfall, Kursgebühren, temporäre Wohngelegenheit etc aufkommt. Das kann je nach Situation in die tausende Euros gehen, vor allen Dingen deswegen, weil die A1-prüfung nicht unbedingt leicht ist und viele den Kurs wiederholen müssen. (Philippinen hat eine Bestehensquote von ca. 50 % im Durchschnitt)


Zitat:
Des weiteren wollten wir hier in Deutschland heiraten, da eine Gleichgeschlechtliche Ehe auf den Philippinen nicht anerkannt ist.

Dann habt ihr schon mal den Vorteil, dass bei Euch in der Regel im Visumsverfahren keine Dokumentenprüfung veranlasst wird, wodurch auch schon mal Kosten um die 200 Euro gespart wird.

Zitat:
Sie würde für 2 - 3 Jahre hier bleiben, bis ich meine Lehre fertig habe und danach wollen wir sowieso zusammen auf die Philippinen.
Sie will also weder die deutsche Staatsbürgerschaft, noch Familie nach Deutschland holen oder jemandem zur Last fallen. Ich würde die volle Verantwortung für sie übernehmen.


wer kannn schon vorraussehen, was in 2-3- Jahren ist. Dies spielt im Vismsverfahren absolut keine Rolle.

Zitat:
Auch wenn der Deutschtest SO dringend nötig wäre.. ich würde dafür sorgen dass sie ihn in Deutschland nachholt. Was erheblich einfacher für sie/uns wäre.


Das Argument hat die Botschaft / ABH sicherlich auch schon zig mal gehört, aber leider sind die beiden Behörden an den Gesetzestext gebunden.

Zitat:
Nun meine Frage, ist es denn absolut nicht möglich da eine Ausnahme zu machen?


Es gibt ein paar Ausnahmen im Gesetzestext: Abschluss eines Studiums, Behinderung ...

Zitat:
Es kann doch nicht sein dass sie nur auf Grund dieses Tests nicht hier her kommen kann um mich zu heiraten.

ist aber leider so und politisch gewollt. gehe mal auf die Seite von Dr. Hans-peter Uhl und lies mal, was er über die schreibt, die diese Test nicht bestehen ...

Zitat:
Es ist doch GARANTIERT dass sie das Land wieder verlässt. Sie will weder Arbeit noch Geld vom Staat beziehen.


Wer kann denn sowas garantieren?

Zitat:
Kann man sich an die Ausländerbehörde in Deutschland wenden? Wenn die mir zum Beispiel "erlauben" würden, dass meine Verlobte den Deutschtest erst hier in Deutschland macht. Akzeptiert die Botschaft das?


Kann man probieren...  denke aber kaum, dass die ABH mitspielt

Zitat:
Ist es möglich mit einem Touristen Visum nach Deutschland zu kommen und dann "spontan" zu heiraten?


In der Regel geht das nicht, weil das Besuchervisum dann "missbraucht" worden ist. Es gibt immer ein paar Fälle, die sowas trotzdem geschafft haben; würde ich mich drauf verlassen.

Zitat:
Das Standesamt hat gemeint sie müssen die Unterlagen (Geburtsurkunde/No marriage zertifikat) meiner Verlobten von der Botschaft in Manila prüfen lassen. Das ginge mit dem Touristen Visum ja nicht, weil dann eine Hochzeit ja schon vorher bekannt wäre.

Das ist das erste Standesamt, von dem ich höre, dass es eine Urkundenprüfung bei gleichgeschlechtlicher Ehe machen will. Viele machen das nicht, da auch das Befreiungsverfahren entfällt und dadurch die Standesämter "freie hand" haben... vielleicht Standesamt wechseln


Zitat:
Es muss doch eine Lösung geben?


Ja: sie muss den Kurs machen.
Du solltest deine Energie darauf verwenden, nicht den Kurs zu umgehen, sondern den Kurs zu absolvieren. Ist einfach zielführender.

Gruss

hge, der leider keine angenehmeren Auskünfte erteilen kann
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Antwort #2 - 19.06.2009 um 07:00:10
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich seh das ja auch alles ein. Das Problem ist nur, ich in 21 Jahre alt und habe keinen mehreren tausend Euro um ihr für Manila alles zu finanzieren.
Daran hab ich natürlich auch gedacht. Aber naja... ich kanns nicht


Studium... es wird immerwieder erwähnt, dass das auch den Deutschtest auschließt. Meine Freundin war an der Universität, und hat sie auch erfolgreich beendet.
Hatte aber halt kein deutsch dort.

Nutzt das dann was?


Garantieren.. kann ichs. Ich kann denen Erklärungen über Erklärungen unterschreiben wenn das was bringt. Von mir aus könnte die Botschaft nen festen Termin kriegen zu dem sie wieder raus aus Deutschland ist.
Und bei nichteinhaltung können se ruhig mit Gefängnis- oder Gedstrafen drohen.. sie verlässt das Land zu 1000%

Änderung:
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Achso, wegen den Prüfungen.. ich weiß darüber eigentlich gar nichts

Die Standesbeamtin hat gemeint da es keine Ehe, sondern ne Lebenspartnerschaft ist, müssten wir nicht zum OLG und brauchen auch kein Ehefähigkeitszeugnis.
Von der Prüfung der Dokumente durch die Botschaft für 270 oder 210 Euro hat sie trotzdem gesprochen.

Änderung:
Beiträge kann man 15 Minuten lang ändern/ergänzen.
Bitte die Möglichkeit nutzen
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Antwort #3 - 19.06.2009 um 07:24:34
 
Mi-Ko-w schrieb am 19.06.2009 um 07:00:10:
Garantieren.. kann ichs. Ich kann denen Erklärungen über Erklärungen unterschreiben wenn das was bringt. Von mir aus könnte die Botschaft nen festen Termin kriegen zu dem sie wieder raus aus Deutschland ist.

Grantieren und seien sie noch so ehrlich und glaubwürdig sind nicht als Ausnahmen vom Gesetz her vorgesehen. Also bringt es gar nichts, darüber nachzudenken.

Mi-Ko-w schrieb am 19.06.2009 um 07:00:10:
Und bei nichteinhaltung können se ruhig mit Gefängnis- oder Gedstrafen drohen.. sie verlässt das Land zu 1000%  

Erstens wäre eine Drohung nicht zulässig und somit gerichtlich nicht durchsetzbar. Man kann keinen zwingen/vorschreiben, der sich in einer LP befindet, Deutschland zu einem gewissen Termin wieder zu verlassen.

Mi-Ko-w schrieb am 19.06.2009 um 07:00:10:
Studium... es wird immerwieder erwähnt, dass das auch den Deutschtest auschließt.

Es hängt natürlich von der Art des Studiums ab, welches sie abgeschlossen hat.
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Antwort #4 - 19.06.2009 um 07:30:20
 
Mi-Ko-w schrieb am 19.06.2009 um 07:00:10:
Studium... es wird immerwieder erwähnt, dass das auch den Deutschtest auschließt. Meine Freundin war an der Universität, und hat sie auch erfolgreich beendet.
Hatte aber halt kein deutsch dort.

Nutzt das dann was?




Sie muss nicht unbedingt dort deutsch gelernt haben.

Wenn sie ein Diplom/Bachelor Abschluss hat, soll sie den mal der Botschaft vorlegen und fragen, ob dieser für diesen Ausnahmetatbestand reicht.

Wer dies nun entscheidet ist leider nicht transparent. Mal die Botschaft, mal macht es die zuständige ABH. Einfach mal bei der botschaft anfragen, vielleicht mit Kopie des Abschlusses...

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Antwort #5 - 19.06.2009 um 07:38:56
 
hge2001 schrieb am 19.06.2009 um 07:30:20:
Wer dies nun entscheidet ist leider nicht transparent. Mal die Botschaft, mal macht es die zuständige ABH.

In diesem Zusammenhang hatte ich vor einiger Zeit den Studienabschluss der betreffenden Person der ABH überreicht.

Die Antwort darauf war: "Nach meinen Unterlagen wäre dieser Abschluss von der Ausnahme betroffen, aber die Botschaft muss das entscheiden, weil sie einen besseren Überblick über die einzelnen Studienabschlüsse des Landes hat."
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Antwort #6 - 19.06.2009 um 07:49:37
 
steini007 schrieb am 19.06.2009 um 07:38:56:
n diesem Zusammenhang hatte ich vor einiger Zeit den Studienabschluss der betreffenden Person der ABH überreicht.


Was war denn das für ein Abschluss wenn ich fragen darf?
Und wie hat die Botschaft entschieden?


Also ist Deutschunterricht nicht zwingend notwending für den vorzulegenden Studienabschluss?
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Antwort #7 - 19.06.2009 um 08:05:10
 
Die betreffende Person hat ein Wirtschaftstudium absolviert und die Botschaft hätte auf Deutschkenntnisse verzichtet.

Aus persönlichen Gründen hatte die Person dann doch kein Visum beantragt, so dass ich dir nicht sagen kann, wie die Sache mit dem Studium letztendlich ausgegangen wäre.
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Antwort #8 - 19.06.2009 um 10:13:44
 
In Manila war es bis vor einiger Zeit so, dass ein 4 jähriges Studium mit Abschluss für eine Ausnahmeregelung reichte.

Seit einiger Zeit klappt diese "Formel" aber nicht mehr unbedingt.

Aber wenn o.a. Bedingungen zutreffen, lohnt es sich wirklich, eine Anfrage zu stellen.

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Antwort #9 - 19.06.2009 um 13:49:02
 
hge2001 schrieb am 19.06.2009 um 10:13:44:
In Manila war es bis vor einiger Zeit so, dass ein 4 jähriges Studium mit Abschluss für eine Ausnahmeregelung reichte.



Bei meiner Freundin sieht es so aus:

Collegiate:

AMA-CLC Naga                  
COMPUTER ACCOUNTANCY
June 2001 – Dec. 2003
______________________________

Ateneo De Naga University                        
1st Semester
1999 – 2000

______________________________

Secondary

University Of Nueva Caceres      
June 1995 – March 1999
______________________________

Ihr Diplom hat sie in:

Computer-Based Accountancy



Macht es Sinn das bei der Botschaft vorzulegen?
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Antwort #10 - 19.06.2009 um 14:00:11
 
Zitat:
Philippinen hat eine Bestehensquote von ca. 50 % im Durchschnitt

Bitte nicht bange machen lassen.
Es gibt vom Goethe-Institut (GI) Manila keine veröffentlichte Bestehensquote. Diese Zahl ist nicht amtlich.

Ich kann hier nur wiedergeben, was in den Philippinen-Foren erzählt wird, lieber würde ich belegbarere Quellen nennen:
Die Durchfallquote habe sich verringert. Die Fragen seien etwas mehr auf den kulturellen Background der Kursteilnehmen in fremden Ländern abgestimmt worden.
Insbesondere Teilnehmer mit einer gewissen Vorbildung (z.B. Uni-Abschluss, wie deine Partnerin), die das Lernen gelernt haben, hätten gute Chancen die Prüfung auch im ersten Anlauf zu bestehen.
Vor allem, wenn sie den Kurs ernst nähmen und sich "reinhingen"

Ich würde deshalb raten, in den sauren Apfel zu beißen und den Intensivkurs zu machen. Übrigens muss man nur die Prüfung beim GI ablegen. Deutsch kann man auch in anderen Schulen lernen. Aber Vorsicht, es gibt auch schwarze Schafe unter den Anbietern.

Wie schon geschrieben: Unbedingt das Abschlusszeugnis bei der Botschaft prüfen lassen. Vielleicht wird auf den Sprachnachweis verzichtet.

Zitat:
Bei meiner Freundin sieht es so aus:
...
Macht es Sinn das bei der Botschaft vorzulegen?


Versuch macht kluch Smiley
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Antwort #11 - 19.06.2009 um 16:10:37
 
Mi-Ko-w schrieb am 19.06.2009 um 13:49:02:
Bei meiner Freundin sieht es so aus:

Collegiate:

AMA-CLC Naga                  
COMPUTER ACCOUNTANCY
June 2001 – Dec. 2003
______________________________

Ateneo De Naga University                        
1st Semester
1999 – 2000

______________________________

Secondary

University Of Nueva Caceres      
June 1995 – March 1999
______________________________

Ihr Diplom hat sie in:

Computer-Based Accountancy



Macht es Sinn das bei der Botschaft vorzulegen?



Ich denke, dass du das auf jeden Fall versuchen solltest.

Falls die Botschaft diese nicht akzeptieren soltle, sehe ich kein Problem, dass deine Freundin die Prüfung schon beim ersten Anlauf schafft.

@ birk

Die Bestehensquote von GI Manila ist tatsächlich nicht veröffentlicht.
Leider ist auch in der letzten Anfrage der Linken keine Zahl für Manila dabei.
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2009/2009_150/06.html

Es besteht auch kein zweifel, dass die Quote besser geworden ist.
Zur Zeit 60 % bei internen, 40 % bei externen Prüflingen.

Darüber hinaus kann man sagen, dass diejenigen, die eine gute Vorbildung haben, mit dieser Prüfung kein problem haben.


hge
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Antwort #12 - 19.06.2009 um 16:51:31
 
Vielen Dank =)

Ganz blöde Frage... wie ist das denn dann... gibt sie ihr Diplom erst mit den ganzen anderen Dokumenten bei der Botschaft ab um sich zum vorher vereinbarten Termin fürs Visum zu bewerben und sagt nichts dazu. Oder sagt sie, ich hab keinen Deutschtest, dafür aber ein Diplom.

Oder muss man das vor der eigentlichen Bewerbung abklären?

Also ich meine, kucken die dann gleich ob man den (bestandenen) Deutschtest dabei hat, oder gibt man ab was man abzugeben hat und wartet dann auf die Entscheidung.
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Antwort #13 - 19.06.2009 um 17:15:03
 
Zitat:
Oder muss man das vor der eigentlichen Bewerbung abklären?

Also ich meine, kucken die dann gleich ob man den (bestandenen) Deutschtest dabei hat, oder gibt man ab was man abzugeben hat und wartet dann auf die Entscheidung.


Möglichkeit 1
Termin zur Visabeantragung vereinbaren und einfach alles abgeben.
Dann können sie
1a) das Diplom akzeptieren
1b) es nicht akzeptieren und das Visum ablehnen
1c) es nicht akzeptieren und verlangen, dass A1 in einer Frist nachzureichen ist.

Möglichkeit 2
Diplom vorher einreichen und fragen, ob es ausreicht. Wenn nicht, ab zum GI.
Eigentlich spricht alles für Möglichkeit 2  Zwinkernd

In den Merkblättern steht irgendwie, dass das Diplom zu einer Tätigkeit in Deutschland befähigen soll, die eine Integration in das Berufsleben in Deutschland ohne staatliche Hilfe ermögtlicht. Z.B. Wissenschaftler an der Uni, Mitarbeiter internationale Firmen, wo Englisch gesprochen wird. Manila hat das aber nicht ganz so streng gehandhabt.
Viel Erfolg!
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Antwort #14 - 19.06.2009 um 17:41:22
 
birk schrieb am 19.06.2009 um 17:15:03:
In den Merkblättern steht irgendwie, dass das Diplom zu einer Tätigkeit in Deutschland befähigen soll, die eine Integration in das Berufsleben in Deutschland ohne staatliche Hilfe ermögtlicht. Z.B. Wissenschaftler an der Uni, Mitarbeiter internationale Firmen, wo Englisch gesprochen wird.


Ist das nicht auf den Partner in Deutschland bezogen? Also wenn er Forscher oder irgendsowas ist, ist kein Deutschtest notwendig, hab ich gelesen.


Egal xD Ich bin kein Wissenschaftler oder ähnliches.. also einfach mal das Diplom vorzeigen. Am besten wenn sie zur Botschaft geht und ihre Sachen für die Prüfung fürs Standesamt abgibt..




Ist es möglich dass die Botschaft das Diplom akzeptiert und die Ausländerbehörde hier dann ablehnt? Oder haben die nach der Entscheidung der Botschaft gar nichts damit zu tun?

Sollte ich lieber vorher zur Ausländerbehörde?
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« Zuletzt geändert: 19.06.2009 um 17:57:19 von Mi-Ko-w »  
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