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prüfung von vorstrafen bei touristenvisum (Gelesen: 1.315 mal)
shams11
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i4a rocks!


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KA, Baden-Württemberg, Germany
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17.06.2009 um 23:52:20
 
Hallo,
ich habe eine Frage und hoffe, dass mir jemand von euch weiterhelfen kann.
Prüft die Deutsche Botschaft das Vorstrafen-Register von menschen, die ein Touristen- oder Besuchervisum beantragen?
Es handelt sich in diesem Fall um die Deutsche Botschaft Marokko.
Ein Bekannter hat einen Termin gemacht, um ein Besuchsvisum zu beantragen und die Botschaft wollte seine Personalausweis-Nr. wissen.
Da er vorbestraft ist (er war 1 Jahr im Gefängnis) hat er nun Angst, dass die Botschaft mit der Personalausweis-Nr. die Vorstrafen überprüfen könnte und aus diesem Grund das Besuchsvisum ablehnen könnte. Ein Führungszeugnis muss man nämlich für das Besuchvisum nicht vorlegen.
Weiss jemand von euch, ob die Deutsche Botschaft Zugriff auf solche Daten hat und dies überprüft??
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand darüber Auskunft geben könnte. Danke!
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 18.06.2009 um 00:21:43
 
Im Kern geht es um ein Besuchervisum, daher passt
es hier besser.

BTW: bitte ned so nervös/schnell klicken. Seite braucht
bissl, bis es gespeichert ist. Hab Doppelpost gelöscht.
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shams11
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KA, Baden-Württemberg, Germany
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Antwort #2 - 19.06.2009 um 11:58:26
 
Hallo?? Kann mir denn niemand darauf eine Antwort geben?
Prüft die Botschaft außer den erforderlichen Dokumenten noch weitere Daten?
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