Sensei.Souh schrieb am 17.06.2009 um 17:27:44:Nur eine Frage nochmal: Was sind denn jetzt meine Vorteile mit einer
NE??? was ändert sich denn für mich? wie ist jetzt mein Status in DE?
Mit einer
NE kannst du dauerhaft im Land wohnen, jede Erwerbstätigkeit ist unbeschränkt erlaubt, studieren auch, und die
NE erlischt nicht, wenn du mal Hartz4 beantragen müsstest. Ferner musst du keine Aufenthaltserlaubnisse mehr beantragen.
Sensei.Souh schrieb am 17.06.2009 um 17:27:44:was sind die Unterschiede zwischen eine
NE und eine Einbürgerung?
Bei einer Einbürgerung würdest du Staatsangehöriger werden, also alle Rechte und Pfllichten erwerben, bräuchtest gar keinen Aufenthaltstitel mehr, könntest wählen, könntest so lange wie du willst im Ausland sein und jederzeit zurück kommen, und könntest nie abgeschoben werden.
In den meisten Fällen muss man in Deutschland die bisherige Staatsangehörigkeit(en) aufgeben, aber die Aufgabe der marokkanischen Staatsangehörigkeit ist nicht möglich, so hättest du dann beide.
Für die Einbürgerung musst du acht Jahre, wenn du einen Integrationskurs gemacht hast, sieben Jahre, im Inland wohnen.
Für die
FZF deiner Frau wäre es im Regelfall nicht wichtig, ob der
LU sichergestellt ist (es sei denn, du kannst Arabisch und die
ABH findet im Rahmen des Ermessens, dass es zumutbar wäre, dort zusammen zu wohnen).
(Auch die Einbürgerung würde aber nicht dazu führen, dass deien Frau schneller kommen könnte indem sie den A1-Test im Inland machen dürfte. Den Test muss sie sowieso in Marokko machen.)