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Standesamt verweigert die Bearbeitung (Gelesen: 3.949 mal)
cabiao
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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16.06.2009 um 11:25:33
 
Bei meinem Standesamt behauptet der Standesbeamte das ich ihm keine Originale vorgelegt habe.

Die Urkunden sind allesamt von der NSO in Manila auf deren Sicherheitspapier. Also Originaler geht nicht. Nun bin ich mit meinem Latein am Ende, weil ich für das Heiratsvisum  einen bestätigten Termin für die ABH brauche.

Was kann ich machen um hier diesen Termin zu bekommen, die Unterlagen sind alle wie voher beschrieben im Original vorhanden und wo gefordert auch entsprechend beglaubigt.

schweitzer Änderung:
Habe Deinen Beitrag hierher verschoben, denke, dass er, da es um Probleme mit dem Standesamt geht, unter Personenstandsrecht besser aufgehoben ist.  =schw.=
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Antwort #1 - 16.06.2009 um 12:34:01
 
Nun ohne den Sachverhalt genau zu kennen, würde ich mal behaupten, das die Standebeamtin die überbeglaubigten Urkunden (DFA) meint?!

Wurde denn schon eine Dokumentenprüfung gemacht?

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cabiao
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 16.06.2009 um 12:52:06
 
Vom Standesamt??  Nein, es wurde nur ein kurzer Blick auf alle vorgelegten Papiere gemach und dann die Aussage gemacht das diese alle Kopien sind.
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Antwort #3 - 16.06.2009 um 13:01:49
 
Vllt gibtst du mal den genauen Sachverhalt an, dann kann man dir auch besser helfen.

Also deine Verlobte aht den Antrag schon gestellt oder sammelst du gerade alle Dokumente hier in D, um diese dem Standesamt einzureichen?

Oder hat deine Verlobte hat Antrag gestellt? Und nun will die Botschaft vom Standesamt wissen, ob eine Dokumentenprüfung gemacht werden soll. Um darüber entscheiden zu können, will das Standesamt die Originale? Brauch sie aber nicht, es würde eine Email an die Botschaft reichen, ob gefordert oder nicht.

Die Originale liegen dann bei der Botschaft. Bei Antragstellung müssen diese überbeglaubigt vom DFA mit eingereicht werden oder siehe Merkblatt der DBM.
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cabiao
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 16.06.2009 um 13:18:49
 
Genau das ist unser Problem, wenn der Standesbeamte dieses bei der Botschaft nachfragen würde, wären wir einen grossen Schritt weiter. So macht er die Aussage Ihre Unterlagen wären Kopien. Er macht nichts weiter als diese Aussage von sich  zu geben.

Ich habe ihm alle Unterlagen überreicht  die er haben wollte. D.h. alle Unterlagen sind vorhanden.
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Antwort #5 - 16.06.2009 um 13:31:50
 
Also ich weiß aus eigener Erfahrung, das die Original nicht vorliegen müssen, um eine Dokuemtenprüfung einleiten zu können.

Das will dein Standebeamte wahrscheinlich. Hat er gesagt, das er eine einleiten will?

Ausserdem verschickt die DBM auch nicht die Originale.

Ich würde die DBM per Email anschreiben, fragen ob die Originale verschickt werden und diese dem Standesbeamten weiterleiten.


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Antwort #6 - 16.06.2009 um 16:17:08
 
Ich mische mich ja nur ungern in den Dialog ein, aber irgendwie komme ich nicht ganz hinterher.

Geht es nun um die Frage, ob Originalurkunden vorgelegt wurden oder um die Frage nach der Echtheitsüberprüfung von Urkunden?
Dass dies ein himmelweiter Unterschied ist und zu unterschiedlichen Antworten hier im Forum führt, dürfte klar sein  Zwinkernd

Also, cibiao, ich bitte um Klarstellung! Vielleicht läßt sich der Kreis der Diskussionsteilnehmer dadurch auch etwas erweitern hä?

Gruß,
Richter
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cabiao
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Antwort #7 - 16.06.2009 um 17:45:32
 
Es geht einfach nur darum, dass der Standesbeamte behauptet die vorgelegten Originale wären nur Kopien !!! Und nur diese Aussage hat er gemacht, nichts wegen Überprüfung oder sonstiges !!!

Ich vermute das er, obwohl er den Vorgang wie er zu verfahren hat nachlesen kann, nicht weiter verfolgen will. Und das ist der Punkt um den geht. Was kann ich nun machen, damit er nicht weiterhin die Arbeit, seine verweigert???

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Antwort #8 - 16.06.2009 um 18:06:06
 
Dann Frag ich mal, sind die Urkunden soweit überbeglaubigt, wie das Merkblatt des DBM es vorschreibt? Also bis DFA?

Du schreibst nämlich nur, das die vom NSO stammen?

Und wie gesagt, wenn der Antrag gestellt wurde, verschickt die DBM keine Originale.

Es sei denn du hättest ein 2. Set der geforderten Dokumente.

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cabiao
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Antwort #9 - 16.06.2009 um 18:29:52
 
Das mit der NSO habe ich geschrieben damit hier klar ist das die Original sind und so beglaubigt wie gefordert.

Es geht hier um die Arbeitsverweigerung des Standesbeamtem- bitte zur Kenntnis nehmen.

Wie kann ich dagegen vorgehen.
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Antwort #10 - 16.06.2009 um 18:45:42
 
Vllt mal mit seinem Vorgestzten sprechen?

Dennoch, weiß man immernoch nicht genau, was gemacht werden soll.

Ihr wollt heiraten, das ist wohl klar?

Aber wann ist das Standesamt ins Spiel gekommen? Nachdem der Antrag in Manila gestellt wurde?

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cabiao
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #11 - 16.06.2009 um 19:15:10
 
Das Standesamt ist ins spiel gekommen, nachdem  mich die ABH aufgefordert bzw. den Rat gegeben hat , mich um unseren Termin zur Heirat mit diesem in Verbindung zu setzen.
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Antwort #12 - 17.06.2009 um 07:46:05
 
Moin,

aus welchem konkreten Grund hat der Standesbeamte denn Zweifel an der "Originalität" der Urkunden? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Standesbeamte einfach nur sagt: "Das sind keine Originale sondern Kopien!" ohne weitere Begründung. hä? Sind die Urkunden nur schwarz-weiß, keine Durchdrückstellen bei der Unterschrift? Die Art des Papiers sagt übrigens wenig aus, da man auch besonderes Papier in den Kopierer legen kann...

Hat schon mal ein Kollege oder der Vorgesetzte des Standesbeamten einen Blick auf die Urkunden geworfen? Evtl. auch die ABH?

cabiao schrieb am 16.06.2009 um 17:45:32:
Ich vermute das er, obwohl er den Vorgang wie er zu verfahren hat nachlesen kann, nicht weiter verfolgen will. Und das ist der Punkt um den geht. Was kann ich nun machen, damit er nicht weiterhin die Arbeit, seine verweigert???


Generell kann man sich bei vermeintlicher Arbeitsverweigerung von öffentlich Bediensteten mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wehren.
Fachlich könnte man ein gerichtliches Verfahren nach § 49 PStG einleiten, mit dem Antrag, das Gericht möge den Standesbeamten anweisen, das Verfahren zur Eheschließung weiterzuführen. Zuständig wäre das Amtsgericht.

Gruß,
Richter
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