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Nationales Visum und Arbeitsgenehmigung verlängern (Gelesen: 4.253 mal)
flixo1234
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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15.06.2009 um 15:19:10
 
Hallo liebes Forumteam,

erstmal herzlichen Glückwunsch zu diesem super Forum, was sicherlich vielen von uns hilft sich im Paragraphen-Dschungel zu recht zu finden.

Weiterhin, habe ich eine Frage zur Arbeitsgenehmigung und folgendem Szenario:

Wenn eine Person aus Nicht-EU Land (Thailand) sich in Deutschland befindet und ein Nationales Visum und Arbeitserlaubnis für die Zeit des Arbeitsvertrages besitzt,

1. Kann diese Person den Arbeitgeberwechseln d.h. eine neue Arbeitsgenehmigung und Nationales Visum bekommen, ohne das Land verlassen zu müssen? Oder muss man dann wieder zurück in sein Heimatland und zur Botschaft gehen und wieder 2 Monate warten?

2. Wenn Interviews vom Arbeitgeber im Bewerbungsprozess für den Job durchgeführt werden, wie soll dann normalerweise die Visums bzw. Arbeitserlaubnis Situation aussehen?

Vielen Dank im Voraus

lg Felix
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 15.06.2009 um 15:25:39
 
Ich muss mal ein bisschen nachfragen, auch, weil Du möglicherweise einige Begriffe nicht ganz richtig verwendest:

Welchen Aufenthaltstitel hat die Person genau (welche Aufenthaltserlaubnis, da ich vermute, dass es sich um eine solche und nicht um ein "nationales Visum" handelt) - nach welchem § des Aufenthaltsgesetzes?

Ist die AE mit irgendwelchen Nebenbestimmungen oder einer auflösenden Bestimmung versehen? (ergibt sich alles aus dem Eintrag im Pass)

Wie lange ist die Person schon in Deutschland, und welche AE hatte sie während dieser Zeit?

Wenn man all das wüsste, könnte man halbwegs präzisie antworten ...

=schweitzer=

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flixo1234
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 15.06.2009 um 21:27:22
 
Hallo Schweitzer,

vielen Dank für die Antwort.

Also, das ist jetzt erstmal ein hypothetisches Szenario. Die Idee, welche dahinter steckt ist folgende:

Meine Freundin ist Ärztin und würde zum Anfang für ca. 1-2 Monate ein unentgeltliches Praktikum bei einem Freund im medizinisch orientierten internationalen Webunternehmen machen. Unterhalt können wir auch so organisieren.

Diese Zeit würden wir dann dafür nutzen um ihr ein Stelle in der Forschung zu besorgen, weil dort auch Interviews durchgeführt werden müssten. Wäre super, wenn man in dieser Praktikumszeit auch die Interviews durchführen könnte und dann würde man wechseln zu der Forschungsstelle.

Wie schätzt du die Situation ein? - Gemäß diesem Thread ist, ein Anstellung wohl davon abhängig ob in der anvisitierten position
andere Arbeitslose vorhanden sind.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1244737051

Das Problem ist, dass eine Aufenthaltserlaubis zu Beginn wohl
bei der Botschaft in Thailand beantragt werden muss. Mit 2 Monate
Warte zeit. <-- Finde ich sehr lang.

Deshalb wäre es blöd, wenn man erst nach Deutschland fliegt für Interviews und dann wieder nach Thailand und dann 2 Monate wartet.
Und dann wieder kommt.

Vielen Dank im Voraus

Gruss Felix
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Daddy
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Antwort #3 - 15.06.2009 um 21:44:08
 
Hi Felix...

Wie soll deine Freundin unter welchen Angaben im Visumsantrag für diesen Zweck nach D kommen?

flixo1234 schrieb am 15.06.2009 um 21:27:22:
zum Anfang für ca. 1-2 Monate ein unentgeltliches Praktikum bei einem Freund im medizinisch orientierten internationalen Webunternehmen machen

Genau genommen ist beabsichtigt, so wie ich deine Äußerungen interpretiere, für einen Daueraufenthalt nach D zu kommen... und das müsste im Visumsantrag auch so angegeben werden.

Sofern ich fehl gehe, solltest du eure Absichten noch etwas konkretisieren. Ansonsten müsste man von beabsichtigten Falschangaben im Visumsverfahren ausgehen.... und dafür wird hier kein Raum geboten.

Daddy
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fich
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Antwort #4 - 16.06.2009 um 09:12:16
 
Hi Felix,
ein weiterer wichtiger Punkt, den Ihr bedenken müsst, ist die zukünftige Tätigkeit als Ärztin. Dafür reicht eine Arbeitserlaubnis nicht aus, sondern sie braucht zusätzlich eine Berufserlaubnis von der zuständigen Landesbehörde, wenn sie in D ärztlich tätig werden will (also z.B. auch in der Forschung bei klinischen Studien).

Wie es beispielsweise bei einer reinen Labortätigkeit ohne Patientenkontakt aussieht, weiß ich nicht genau, das könnte evtl. auch ohne Berufserlaubnis gehen. Aber auf jeden Fall müsst Ihr Euch über dieses Thema sehr genau informieren.

Gruß
fich
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flixo1234
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 16.06.2009 um 11:27:08
 
Hallo Daddy,

also wie gesagt, das erste Visum sollte erstmal für das Praktikum gelten.

Dann würden wir Interviews durchführen mit verschiedenen Forschungsstellen. Und das Visum plus Arbeitserlaubnis entsprechend
verlängern bzw. ändern.

Deshalb ist meine Frage ob das geht?

fich schrieb am 16.06.2009 um 09:12:16:
Wie es beispielsweise bei einer reinen Labortätigkeit ohne Patientenkontakt aussieht, weiß ich nicht genau, das könnte evtl. auch ohne Berufserlaubnis gehen. Aber auf jeden Fall müsst Ihr Euch über dieses Thema sehr genau informieren.


Bezüglich dieses letzten genannten Punktes ist schon alles geklärt!
Und wir wissen bescheid.

Ich hoffe das erklärt die Situation besser?.

Freue mich über weitere Fragen und Antwort.

Flixo
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Daddy
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Antwort #6 - 16.06.2009 um 19:27:52
 
Hi Felix...

sieh es mir bitte nach, dass ich bei der Konstellation ein paar Bauchschmerzen habe...

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass ihr versucht über einen Kurzaufenthalt
flixo1234 schrieb am 15.06.2009 um 21:27:22:
für ca. 1-2 Monate ein unentgeltliches Praktikum bei einem Freund

einen langfristigen Aufenthalt in D zu erreichen.

flixo1234 schrieb am 15.06.2009 um 15:19:10:
Wenn eine Person aus Nicht-EU Land (Thailand) sich in Deutschland befindet und ein Nationales Visum und Arbeitserlaubnis für die Zeit des Arbeitsvertrages besitzt

Im Übrigen schließen sich Visa für Kurzaufenthalte (Typ C) und Arbeitserlaubnis aus.

Wenn du dir den Visumantrag (Anlage 16 zur GKI) anschaust, ist unter Nr. 22 die gewünschte Art des Visums (Flughafentransit, Transit, Kurzaufenthalt, längerer Aufenthalt) anzugeben... was gedenkt ihr dort anzugeben?

Unter Nr. 31 ist das Datum der (geplanten) Abreise anzugeben. Was wollt ihr da eintragen?

Ich denke, dass die Auslandsvertretung extremste Bedenken hinsichtlich der Rückkehrwilligkeit haben wird. Des weiteren plant ihr einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland. Ergo währen Angaben, die zur Erteilung eines Visums für einen Kurzaufenthalt (Typ C) führen könnten, Falschangaben.

Warum ich so "negativ" eingestellt bin... deine Ausgangsfrage müsste eigentlich lauten, "welche Möglichkeiten bestehen, um ein Visum für einen Praktikumsaufenthalt in D zu bekommen" und nicht...
flixo1234 schrieb am 15.06.2009 um 15:19:10:
Wenn eine Person aus Nicht-EU Land (Thailand) sich in Deutschland befindet


Wenn ich daneben liege, bring' bitte etwas mehr "Butter bei die Fische" hinsichtlich eurer exakten Planungen... sonst wird hier alles spekulativ.

Daddy
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flixo1234
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 21.06.2009 um 20:32:31
 
Hallo Daddy,

vielen Dank für deine Antwort.

Folgender Link:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sam...

hat mir sehr gut weitergeholfen.

Habe hier auch AufenthG und BeschV berücksichtigt

Ich denke die oben genannte Broschüre erklärt es sehr einfach wie es ist eine Ausländerin zu beschäftigen oder als Ausländerin in Deutschland zu arbeiten.

Vielen Dank, Gruss Felix
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C_Devil
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
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Antwort #8 - 21.06.2009 um 21:28:06
 
flixo1234 schrieb am 21.06.2009 um 20:32:31:
Ich denke die oben genannte Broschüre erklärt es sehr einfach wie es ist eine Ausländerin zu beschäftigen oder als Ausländerin in Deutschland zu arbeiten.

Die Erklärungen mögen und sollen ja einfach sein, ob es in deinem Fall bei der Umsetzung auch so einfach sein wird, bleibt wohl abzuwarten.
Mir persönlich stellen sich bei der Aussage "unentgeltliches Praktikum" alle Nackenhaare auf.

flixo1234 schrieb am 15.06.2009 um 21:27:22:
Gemäß diesem Thread ist, ein Anstellung wohl davon abhängig ob in der anvisitierten position andere Arbeitslose vorhanden sind.

Nicht nur davon, sondern sie ist auch davon abhängig, dass der Ausländer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt wird.
Demnach: kein Gehalt = keine Zustimmung der Agentur.

Ich kann dir nur empfehlen:
1. bezüglich des unentgeltlichen Praktikums Kontakt mit der zuständigen Agentur für Arbeit aufzunehmen;
2. auf die zweite Alternative zurückzugreifen, da es m.E. die realisierbare Möglichkeit ist
flixo1234 schrieb am 15.06.2009 um 21:27:22:
ihr ein Stelle in der Forschung zu besorgen



Gruß
C_Devil
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Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.
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flixo1234
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 05.07.2009 um 13:48:53
 
Hallo C_Devil,

vielen Dank für deine Antwort. Der Weg über die Forschung ist am besten und schnellsten.

Noch eine weitere Frage, wenn wir uns dann entscheiden zu heiraten in Deutschland.

Wäre es dann möglich in Deutschland zu heiraten und die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen bei der lokalen Ausländerbehörde oder müsste Sie die Aufenthaltserlaubniss dann bei der Botschaft in Thailand beantragen?

Das heisst müsste Sie nach der Heirat nochmal ausreisen?

Vielen Dank im Voraus.

Ich freue mich auf die Antwort.

herzliche Grüße, Flixo
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janetm
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Antwort #10 - 05.07.2009 um 20:41:39
 
flixo1234 schrieb am 05.07.2009 um 13:48:53:
Wäre es dann möglich in Deutschland zu heiraten und die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen bei der lokalen Ausländerbehörde oder müsste Sie die Aufenthaltserlaubniss dann bei der Botschaft in Thailand beantragen?

Das heisst müsste Sie nach der Heirat nochmal ausreisen?


Das kommt drauf an, hat sie eine AE zum Zeitpunkt der Heirat oder ein Visum und wenn ja welches (Schengen Typ C oder nationales Typ D)?
Deutschkenntnisse A1 sollten auch vorhanden sein.

Liebe Grüße
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flixo1234
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 05.07.2009 um 21:07:10
 
Nationales Typ D und das mit Deutschkenntnissen ist mir bewusst, dass die A1 Prüfung abgelegt werden muss.

Kann man unter diesen Umständen im Land bleiben oder muss man wieder ausreisen?

Ich nehme an, man muss dann zur Auslanderbehörde?

Danke. Gruss Flixo
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flixo1234
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 05.07.2009 um 21:09:18
 
Könntest du die Frage bitte auch beantworten für den Fall, dass Sie eine AE hat?

Dank Flixo
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reinhard
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Antwort #13 - 05.07.2009 um 21:24:02
 
Bei einer AE ist es einfach, weil das meistens im Gesetz festgelegt ist. Wenn die Ehe "echt" ist, also "schutzwürdig", dann gibt es einen Rechtsanspruch auf die AE und die AE-Änderung.

Bei einem "falschen" Visum (falsch für diesen Zweck) würde geguckt, ob es eine von Anfang an beabsichtigte Täuschung war oder ob die Idee zu heiraten tatsächlich erst später entstanden ist, also bei Antragstellung für das Visum noch überhaupt nicht bekannt. Das ist bei einem Visum grundsätzlich schwierig zu begründen, weil ein Visum ja nur kurz gilt und normalerweise nicht verlängert werden kann.
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Antwort #14 - 05.07.2009 um 23:08:24
 
Hallo Reinhard,

danke für die Antwort. Das war sehr hilfreich.

Gruss Flixo
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