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Verpflichtungserklärung (Gelesen: 1.838 mal)
Themen Beschreibung: Verpflichtungserklärung abzumelden
iman20081
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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14.06.2009 um 18:07:15
 
Hallo
Ich hoffe das jemand mir hilfen kann und tips geben, ich hab eine dringendes Problem.
Es geht um Verpflichtungserklärung für Ausländische Studenten. Wir ihr bereit wusst, für Ausländische Studenten, damit Sie hier studiern können, müssen sie entweder 7 tausend auf dem konto haben oder eine Verpflichtungserklärung.
Ich studiere in Deutschland seit 5 jahren, und als ich kam hat eine bekannte von mir eine Vepflichtungserklärung gemacht. Das war nur auf dem Papier diese Verpflichtungserklärung, dh diese Bekannte er hat sich nie um mich finanziell gekümmert.
Jetzt, vor paar Monaten sind einige Problem zwischen ich und diese Bekannte enstanden, er aber hat mich bedroht dass er die Verpflichtung Erklärung abmelden werde und er wird sich freuen wenn ich Problem haben werde. er möchte mich unter druck setzen.
Meine Fragen sind jetzt:
1-Darf er sowas tun???
2-Ist er  gesetzlich verantwortlich  für mich Geld zu geben (gemäß diese Verpflichtungserklärung), wenn ja, ich hab nix von ihn bekommen.
3-Hab ich denn recht von ihn das Geld zu verlangern von diese 5 Jahren, wo er sich nie um mich finanziell gekümmert hat
4-Ich möchte gerne wiessen welche sind meine rechte gemäss diese Verpflichtungserklärung
Ich bin dankbar für eure Hilfe
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 14.06.2009 um 18:54:07
 
Ganz einfach: Die Verpflichtungserklärung gilt. Die kann er nicht kündigen.

Wenn Du in Not gerätst, kannst Du (theoretisch) auch Sozialhilfe beantragen und bekommen, das Sozialamt würde das Geld von Deinem Bekannten zurück holen.

Aber soweit muss es ja nicht kommen: Sag der Ausländerbehörde Bescheid, dass Ihr Euch zerstritten habt, dass aber die VE weiterhin gilt. Und versuch trotz der rechtlichen "Unkündbarkeit" der VE (sie gilt bis zum Diplom o.ä.), eine andere Lösung zu finden, damit lebst Du selbst dann gesünder und streßfreier.

Normalerweise gibt es an Deiner Uni ein "International Office", das Dich beraten kann, und normalerweise berät Dich auch die Ausländerbehörde.

Aber Erpressung und Drohung sollten Dich nicht sofort erschrecken. Im übrigen: Deine Ausländerbehörde kennt das Problem. Und wenn Du bisher nie finanzielle Hilfe brauchtest und sonst keine Probleme hattest, lässt Dir die ABH auch normalerweise genug Zeit, eine andere Lösung zu finden.
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iman20081
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 14.06.2009 um 19:00:56
 
danke für deine Antwort

ich hatte zwar keine finazielle problem,ich hab mein studium immer durch studenten job finanziert. und bin immer klar gekommen.
ich werde auch keine finanzielle hilfen brauchen von der sozial amt.
aber nur, es hat mir nicht gefallen was diese Bekannte gemacht hat und zwar genau jetzt mitten drin in Kalusuren und einfach mich abzulinken. ich bin auch bald innerhalb von wenig monaten mit dem studium fertig.
ich wollte nur wiessen was sind meine rechte gegen über diese bekannte , der mir eine verpflichtungserklärung gegebn hat.
denn wenn er mich so aggressive droht, mochte ich auch gerne ihn an die gesetzte eriinnern lassen so dass er seine grenze kennt.

darf ich von ihn gesetzlich das geld von 5 jahren verlangern????(übrigens, ich werde das nie antun, denn ich hab auch prinzipien in mein Leben und möchte niemanden was schlechtes antun.aber nur als schütz für mich, damit er aufhören soll mir diese satz jedes mal unter mein ohr zu sagen sobald wir ein problem haben)
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 14.06.2009 um 19:21:29
 
Nein, es ist nicht möglich, von ihm Geld zu verlangen. Er hat nur eine Garantie gegeben, dass der STAAT das Geld zurück bekommt, das Du vom STAAT bekommen musst.

Wenn Du zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall im Krankenhaus bist (Rechnung: 6000 Euro), und dann deine Krankenversicherung sagt: "Iman ist hier nicht versichert, sie hat seit 6 Monaten ihre Beiträge nicht bezahlt" – dann holt sich das Krankenhaus das Geld beim Sozialamt, und das Sozialamt holt es sich bei Deinem VE-Geber.

Wenn Du kannst, ignorier ihn und seine Drohungen und mach die Klausuren ordentlich. Das hilft Dir mehr als alles andere. Und wenn er glaubt, er könnte Dir "privat" mit einer Abschiebung drohen: Das kann er nicht. Er hat für die Zeit des Studiums unterschrieben (gegenüber dem Staat, nicht gegenüber Dir), und der Staat verlässt sich einfach darauf.
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iman20081
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #4 - 14.06.2009 um 19:25:53
 
ok, danke sehr für die genügende anwort
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