Ganz einfach: Die Verpflichtungserklärung gilt. Die kann er nicht kündigen.
Wenn Du in Not gerätst, kannst Du (theoretisch) auch Sozialhilfe beantragen und bekommen, das Sozialamt würde das Geld von Deinem Bekannten zurück holen.
Aber soweit muss es ja nicht kommen: Sag der Ausländerbehörde Bescheid, dass Ihr Euch zerstritten habt, dass aber die
VE weiterhin gilt. Und versuch trotz der rechtlichen "Unkündbarkeit" der
VE (sie gilt bis zum Diplom o.ä.), eine andere Lösung zu finden, damit lebst Du selbst dann gesünder und streßfreier.
Normalerweise gibt es an Deiner Uni ein "International Office", das Dich beraten kann, und normalerweise berät Dich auch die Ausländerbehörde.
Aber Erpressung und Drohung sollten Dich nicht sofort erschrecken. Im übrigen: Deine Ausländerbehörde kennt das Problem. Und wenn Du bisher nie finanzielle Hilfe brauchtest und sonst keine Probleme hattest, lässt Dir die
ABH auch normalerweise genug Zeit, eine andere Lösung zu finden.