Hallo,
ich bin ungeklärter Staatsbürger aus dem Libanon. Meinem Vater wurde bereits eine türkische Staatsbürgerschaft nachgewiesen und er wurde 2005 in die Türkei abgeschoben. Da er breits seit 2001 aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen war haben wir mit Hilfe eines Anwalts in der Türkei einen Staatenlosenpass beantragt und auch bekommen. Mit diesem Pass ist er 2006 nach Deutschland eingereist. Die
ABH hat 2007 versucht meinen Vater erneut in die Türkei abzuschieben. Nach 3 Monaten Abschiebhaft, konnte er nicht in die Türkei abgeschoben werden. Angeblich weil er ausgebürgert ist, was aber komisch ist, da er in 2005 auch schon ausgebürgert war. So dass er nun mit einer Duldung in Deutschland lebt und mittlerweile auf raten durch die
ABH einen Antrag auf einen Staatenlosenpass in Deutschland gestellt hat. Meine Geschwister, die bei meinen Eltern leben, haben seit 2009 eine Aufenthaltserlaubnis nach §104a erhalten. Die
ABH am Wohnort meiner Eltern hat die Aufenthaltserlaubnis erteilt, weil meine Geschwister nicht abgeschoben werden können und sich auch nicht im Personenstandsregister der Türkei eintragen lassen können. Die zuständige türkische Botschaft hat das schriftlich bestätigt. Als Grund wird auch genannt, dass mein Vater als ledig im Register geführt wird.
Ich bin 26 Jahre alt, habe Abitur und eine abgeschlossene Ausbildung. Im Oktober beginnt voraussichtlich mein Studium, falls die
ABH es mir erlaubt. Die Aufnahmeprüfung an der Uni habe ich bestanden.
Nun zu meinem Problem.
Ich lebe leider in einer anderen Stadt als meine Eltern und besitze seit 2005 eine Duldung. Jeweils für 3 Monate. In 2007 habe ich vor Gericht einen Beschluss bewirkt, dass ich unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis bekomme.
Ich habe in der Türkei um die Eintragung ins Personenstandsregister gebeten um einen türkischen Pass zu bekommen. Die Behörde in der Türkei hat mich an die zuständige Botschaft in Deutschland verwiesen. (das ist eine andere als die bei meinen eltern.) Auf deren Antwort warte ich nach mehreren Aufforderungen durch meinen Anwalt immer noch. Da ich mittlerweile keine Kraft mehr habe und meine Beziehung dadurch kaputt geht, habe ich mir überlegt zur
ABH zu gehen, damit die mir einen Pass besorgen und mich endlich abschieben oder mir eine Aufenthaltserlaubnis geben. Dieser Schwebezustand macht einen wahnsinnig und kaputt. Jetzte meine Frage, kann die
ABH für mich einen Pass bzw. Passersatzpapiere beschaffen, obwohl meine Geschwister nicht abgeschoben werden können laut türkischer Botschaft? Falls ich nicht abgeschoben werden kann, müsste ich dann nicht endlich eine Aufenthaltserlaubis bekommen? Ich kann ja nichts dafür, dass ich nicht ausreisen bzw. mir keinen Pass besorgen kann. Nur wenn mein Vater sich freiwillg wieder in der Türkei registrieren würde, könnte ich mich eintragen lassen. Das macht er aber nicht. Es ist für mich also unmöglich selbst einen türkischen Pass zu besorgen.
Was denkt ihr, würde das gehen, dass ich in die Türkei ausreise ohne einen Pass? Und würde ich in der Türkei einen Pass bekommen? Ich kenne einen Fall von Bekannten, die abgeschoben wurden und nun in der Türkei noch nicht einmal anerkannt werden oder arbeiten dürfen. Das wäre das schlimmste was passieren könnte. Dann kann ich besser hierbleiben.
Vielen Dank.