Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Freiwillig abschieben lassen? (Gelesen: 5.614 mal)
bladeblacke
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 8
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ungeklärt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Freiwillig abschieben lassen?
14.06.2009 um 17:34:35
 
Hallo,
ich bin ungeklärter Staatsbürger aus dem Libanon. Meinem Vater wurde bereits eine türkische Staatsbürgerschaft nachgewiesen und er wurde 2005 in die Türkei abgeschoben. Da er breits seit 2001 aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen war haben wir mit Hilfe eines Anwalts in der Türkei einen Staatenlosenpass beantragt und auch bekommen. Mit diesem Pass ist er 2006 nach Deutschland eingereist. Die ABH hat 2007 versucht meinen Vater erneut in die Türkei abzuschieben. Nach 3 Monaten Abschiebhaft, konnte er nicht in die Türkei abgeschoben werden. Angeblich weil er ausgebürgert ist, was aber komisch ist, da er in 2005 auch schon ausgebürgert war. So dass er nun mit einer Duldung in Deutschland lebt und mittlerweile auf raten durch die ABH einen Antrag auf einen Staatenlosenpass in Deutschland gestellt hat. Meine Geschwister, die bei meinen Eltern leben, haben seit 2009 eine Aufenthaltserlaubnis nach §104a erhalten. Die ABH am Wohnort meiner Eltern hat die Aufenthaltserlaubnis erteilt, weil meine Geschwister nicht abgeschoben werden können und sich auch nicht im Personenstandsregister der Türkei eintragen lassen können. Die zuständige türkische Botschaft hat das schriftlich bestätigt. Als Grund wird auch genannt, dass mein Vater als ledig im Register geführt wird.
Ich bin 26 Jahre alt, habe Abitur und eine abgeschlossene Ausbildung. Im Oktober beginnt voraussichtlich mein Studium, falls die ABH es mir erlaubt. Die Aufnahmeprüfung an der Uni habe ich bestanden.
Nun zu meinem Problem.
Ich lebe leider in einer anderen Stadt als meine Eltern und besitze seit 2005 eine Duldung. Jeweils für 3 Monate. In 2007 habe ich vor Gericht einen Beschluss bewirkt, dass ich unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis bekomme.
Ich habe in der Türkei um die Eintragung ins Personenstandsregister gebeten um einen türkischen Pass zu bekommen. Die Behörde in der Türkei hat mich an die zuständige Botschaft in Deutschland verwiesen. (das ist eine andere als die bei meinen eltern.) Auf deren Antwort warte ich nach mehreren Aufforderungen durch meinen Anwalt immer noch. Da ich mittlerweile keine Kraft mehr habe und meine Beziehung dadurch kaputt geht, habe ich mir überlegt zur ABH zu gehen, damit die mir einen Pass besorgen und mich endlich abschieben oder mir eine Aufenthaltserlaubnis geben. Dieser Schwebezustand macht einen wahnsinnig und kaputt. Jetzte meine Frage, kann die ABH für mich einen Pass bzw. Passersatzpapiere beschaffen, obwohl meine Geschwister nicht abgeschoben werden können laut türkischer Botschaft? Falls ich nicht abgeschoben werden kann, müsste ich dann nicht endlich eine Aufenthaltserlaubis bekommen? Ich kann ja nichts dafür, dass ich nicht ausreisen bzw. mir keinen Pass besorgen kann. Nur wenn mein Vater sich freiwillg wieder in der Türkei registrieren würde, könnte ich mich eintragen lassen. Das macht er aber nicht. Es ist für mich also unmöglich selbst einen türkischen Pass zu besorgen.
Was denkt ihr, würde das gehen, dass ich in die Türkei ausreise ohne einen Pass? Und würde ich in der Türkei einen Pass bekommen? Ich kenne einen Fall von Bekannten, die abgeschoben wurden und nun in der Türkei noch nicht einmal anerkannt werden oder arbeiten dürfen. Das wäre das schlimmste was passieren könnte. Dann kann ich besser hierbleiben.

Vielen Dank.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freiwillig abschieben lassen?
Antwort #1 - 14.06.2009 um 18:16:45
 
bladeblacke schrieb am 14.06.2009 um 17:34:35:
Was denkt ihr, würde das gehen, dass ich in die Türkei ausreise ohne einen Pass? 


Nein, du bräuchtest ein Reisedokument, sei es von einer türkischen oder deutschen Behörde ausgestellt. Pass oder in deinem Fall wohl Passersatz, Staatenlosenausweis usw. Ferner müsste die Türkei dir die Einreise erlauben und, wenn du dort bleiben möchtest, eine Aufenthaltserlaubnis geben, wenn du die Staatsangehörigkeit nicht/nicht sofort erwerben kannst.

Haben die libaneischen Behören bestätigt, dass du die libanesische Staatsangehörigkeit nicht hast? (Und kein Recht darauf hast?)

bladeblacke schrieb am 14.06.2009 um 17:34:35:
Und würde ich in der Türkei einen Pass bekommen? 


Das ist eigentlich eine Frage über türkisches Recht. Du sagst, dein Vater wurde 2001 aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen und dass du 26 Jahre alt bist - warst du volljährig, als dein Vater entlassen wurde? Oder hattest du die türkische Staatsangehörigkeit nie? Du sagst, dass dein Vater dort als ledig geführt wird. Ist die rechtliche Vaterschaft in der Türkei geklärt? Welchen Status hatte deine Mutter in der Türkei?

Da du eine Duldung hast, bist du zur Ausreise verpflichtet. Die Duldung hast du, weil die Ausreise nicht möglich ist, vielleicht weil es (noch) nicht geklärt ist, ob oder wohin du gehen könntest.

bladeblacke schrieb am 14.06.2009 um 17:34:35:
In 2007 habe ich vor Gericht einen Beschluss bewirkt, dass ich unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis bekomme. 


Gehören zu diesen Voraussetzungen eine weitere Klärung deiner Staatsangehörigkeit bzw. deines Status in der Türkei oder woanders?




Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.360

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freiwillig abschieben lassen?
Antwort #2 - 14.06.2009 um 18:42:10
 
@bladeblacke

Wichtig ist zunächst, dass Du Dich über Deine eigene Situation viel besser informierst. Du musst viel präziser Bescheid wissen, als Du es bisher tust, weil Du sonst auch nicht die richtigen Fragen stellen kannst.

Informationen über libanesische Kurden und die Eintragungen in türkische Register bekommt Du zum Beispiel beim Flüchtlingsrat Niedersachsen in Hildesheim, auch übers Internet. Dort oder über den Flüchtlingsrat Deines Bundeslandes kann Dir auch eine gute Beratungsstelle in Deiner Nähe empfohlen werden, bei der Du Dich über die Möglichkeiten eines Antrags auf AE nach 104a oder 23a informieren kannst.

Und dann ist es wichtig, zwischen freiwilliger Ausreise und Abschiebung deutlich zu unterscheiden. Eine Abschiebung würde bedeuten, dass Du nicht nach Europa zurück darfst. Wenn Du eine Klärung in der Türkei irgendwann sinnvoll findest, wäre es trotzdem wichtig, eine Abschiebung auf jeden Fall zu vermeiden.

Wenn Deine Geschwister eine AE nach 104a bekommen haben, Du aber nicht, musst Du Dich dringend darüber informieren, ob das an Eurem unterschiedlichen Alter zu einem bestimmten Stichtag liegt oder an einer unterschiedlichen Interpretation des Gesetzes durch die beiden Ausländerbehörde. Wenn die Behörden es verschieden sehen, wäre es vielleicht sinnvoll, gegen eine Ablehnung beim Verwaltungsgericht zu klagen. Dazu solltest Du aber vorher mit einem Anwalt sprechen, der auf sowas spezialisiert ist (Adresse bekommst Du auch über den Flüchtlingsrat oder eine Beratungsstelle).
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
bladeblacke
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 8
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ungeklärt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freiwillig abschieben lassen?
Antwort #3 - 14.06.2009 um 20:30:24
 
Vielen dank für die Antworten.
Libanon hat bestätigt, dass ich kein libanesischer Staatsbürger bin. Dies hat die ABh auch anerkannt.
In meinem Gerichtsbeschluss steht, dass ich mich in Ankara um einen Pass bemühen muss und wenn dies nicht gelingt, mir eine Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 5 in Aussicht gestellt wird. Das Urteil ist vo Januar 2008 und ich habe alles gemacht, was die gefordert haben. Ich habe auch schon öfter bei der ABH nachgehakt, und gebeten meinen Sachverhalt zur Entscheidung an einen höhere Stelle weiterzuleiten. meine Akte wurde auch weitergeleitet aber bisher nichr bearbeitet. (Ich rufe jede Woche an)

Wenn eine freiwillige Ausreise vorteilhafter für mich wäre, würde ich diese der Abschiebung natürlich vorziehen.
Ich war auch schon bei dem Flüchtlingsrat meiner Stadt (2007) und habe nur den Hinweis bekommen, mir einen türkischen Pass zu besorgen. Weiterhin habe ich eine Nummer eines Rechtsanwaltes bekommen. Das hat mir also nicht so sehr geholfen, da ich schon einen Rechtsanwalt hatte.
Mutly schrieb am 14.06.2009 um 18:16:45:
Das ist eigentlich eine Frage über türkisches Recht. Du sagst, dein Vater wurde 2001 aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen und dass du 26 Jahre alt bist - warst du volljährig, als dein Vater entlassen wurde? Oder hattest du die türkische Staatsangehörigkeit nie? Du sagst, dass dein Vater dort als ledig geführt wird. Ist die rechtliche Vaterschaft in der Türkei geklärt? Welchen Status hatte deine Mutter in der Türkei? 


ich war 18 als mein Vater entlassen wurde. Ich war nie registriert. meine Mutter hat eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Nur mein vater ist in der Türkei registriert. Aber die Identität wurde ihm von den Behörden gegeben. Als wir den Antrag in Ankara gestellt haben, habe wir eine notarielle Erklärung meines Vaters beigefügt. Nur meine volljährigen geschwister haben eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.

Mein Ziel war es eigentlich immer irgendwann einen Staatenlosenpass zu erhalten. Wenn der Antrag meines Vaters erfolgreich wäre, hätte ich dann auch einen Anspruch auf einen Staatenlosenpass?

Vielen Dank.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.360

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freiwillig abschieben lassen?
Antwort #4 - 14.06.2009 um 20:56:53
 
Einen Anspruch auf einen Staatenlosen-Pass hast Du, wenn Du staatenlos bist. Insofern ist der entsprechende Pass Deines Vaters ein wichtiges Argument für Dich. Aber da theoretisch Kinder immer eine andere Staatsangehörigkeit haben können als die Eltern, ist es eben nur ein (wichtiges) Indiz.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
bladeblacke
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 8
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ungeklärt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freiwillig abschieben lassen?
Antwort #5 - 14.06.2009 um 21:27:59
 
reinhard schrieb am 14.06.2009 um 20:56:53:
Einen Anspruch auf einen Staatenlosen-Pass hast Du, wenn Du staatenlos bist. Insofern ist der entsprechende Pass Deines Vaters ein wichtiges Argument für Dich. Aber da theoretisch Kinder immer eine andere Staatsangehörigkeit haben können als die Eltern, ist es eben nur ein (wichtiges) Indiz.


Was denkst du, hat mein Vater überhaupt eine Chance einen Staatenlosenpass zubekommen? In meinen Augen ist er Staatenlos, das er nirgendwo registriert ist. Und er hat sogar in der Türkei einen Staatenlosenpass erhalten, der aber mittlerweile abgelaufen ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freiwillig abschieben lassen?
Antwort #6 - 14.06.2009 um 21:33:43
 
bladeblacke schrieb am 14.06.2009 um 20:30:24:
ich war 18 als mein Vater entlassen wurde. Ich war nie registriert.


Das heißt also auch, dass die Vaterschaft nach türkischem Recht nicht festeteht? In dem Fall hast du die türkische Staatsangehörigkeit nie durch deinen Vater erworben.

bladeblacke schrieb am 14.06.2009 um 20:30:24:
Mein Ziel war es eigentlich immer irgendwann einen Staatenlosenpass zu erhalten.


Du müsstest nachweisen, dass du staatenlos bist. Welche Staatsangehörigkeit(en) hatte deine Mutter zwischen dem Zeitpunkt deiner Geburt und deinem 18. Geburtstag? (Grund: Möglichkeit, dass du sie erworben hast.) Wo bist du geboren? (Grund: Möglichkeit eines Erwerbs kraft Geburt, evtl. weil du sonst staatenlos wärest.)
Doch nur die türkischen Behörden bzw. die türkische Botschaft können definitiv feststellen, ob du die türkische Staatsangehörigkeit hast oder nicht.

bladeblacke schrieb am 14.06.2009 um 20:30:24:
In meinem Gerichtsbeschluss steht, dass ich mich in Ankara um einen Pass bemühen muss und wenn dies nicht gelingt, mir eine Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 5 in Aussicht gestellt wird.


Auch deswegen wäre es wichtig, deinen Status in der Türkei zu klären.


bladeblacke schrieb am 14.06.2009 um 21:27:59:
Was denkst du, hat mein Vater überhaupt eine Chance einen Staatenlosenpass zubekommen? In meinen Augen ist er Staatenlos, das er nirgendwo registriert ist. Und er hat sogar in der Türkei einen Staatenlosenpass erhalten, der aber mittlerweile abgelaufen ist. 


Dann hat dein Vater die türkische Staatsangehörigkeit nicht (mehr). Haben die libanesischen Behörden bestätigt, dass auch er die libanesische Staatsangehörigkeit nicht hat? Für dich aber kommt es auch auf die oben erwähnten Fragen an.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freiwillig abschieben lassen?
Antwort #7 - 14.06.2009 um 21:37:45
 
Hör mal, ganz ehrlich, ich sage das hier wirklich nicht oft, aber Dein Fall hört sich viel zu kompliziert an für das Forum. Das kann eigentlich nur ein Anwalt. Es ist viel zu vieles unklar und wird sich hier auch ohne Aktenkenntnis nicht klären lassen. Ich an Deiner Stelle würde jedenfalls nur dann ausreisen, wenn Du andernfalls sicher abgeschoben würdest.

Wenn das Forum hier irgendwas leisten soll: Frag Deinen Anwalt, wieso Du nicht einen Anspruch auf einen Ausweisersatz hast (es muss ja nicht gleich ein Staatenlosenpass sein), auf dem die AE nach § 25 Abs. 5 erteilt werden kann. Und stell die Antwort hier rein. Und stell nach Möglichkeit auch den Beschluss des Verwaltungsgerichts (oder war es ein Vergleich?) hier rein.

Besser aber, besprich die Sache mit einem Anwalt, zu dem Du wirklich Vertrauen hast.
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
bladeblacke
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 8
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ungeklärt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freiwillig abschieben lassen?
Antwort #8 - 15.06.2009 um 09:46:31
 
Mutly schrieb am 14.06.2009 um 21:33:43:
Das heißt also auch, dass die Vaterschaft nach türkischem Recht nicht festeteht? In dem Fall hast du die türkische Staatsangehörigkeit nie durch deinen Vater erworben.


ich habe meine staatsangehörigkeit nach türkischem Recht durch Geburt erworben.

Mutly schrieb am 14.06.2009 um 21:33:43:
Du müsstest nachweisen, dass du staatenlos bist. Welche Staatsangehörigkeit(en) hatte deine Mutter zwischen dem Zeitpunkt deiner Geburt und deinem 18. Geburtstag? (Grund: Möglichkeit, dass du sie erworben hast.) Wo bist du geboren? (Grund: Möglichkeit eines Erwerbs kraft Geburt, evtl. weil du sonst staatenlos wärest.)
Doch nur die türkischen Behörden bzw. die türkische Botschaft können definitiv feststellen, ob du die türkische Staatsangehörigkeit hast oder nicht.

eine Mutter ist ungeklärt und besitzt eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. ich bin laut meinen Eltern in der nähe von Beirut geboren. darüber gibt es keinen Nachweis. Meinen Geschwistern wurde schriftlich von einem türkischen Gerneralkonsulat bescheinigt, dass sie keine türkische Staatsnagehörigkeit erwerben können, da mein Vater ausgebürgert wurde. Kann ich darauf bestehen, dass diese Aussage auch für mich gilt? Türkische Behörde ist doch gleich türkische behörde oder nicht?
tapir schrieb am 14.06.2009 um 21:37:45:
Besser aber, besprich die Sache mit einem Anwalt, zu dem Du wirklich Vertrauen hast.


ich habe leider kein Geld mehr für einen Anwalt. Aber ich werde mich diese Woche nocheinmal mit einem Flüchtlingsrat etc in Verbindung setzen.
Hoffe die können mir helfen. Vielen Dank euch allen.

hier noch mein Gerichtsurteil.


schweitzer Änderung:
Habe Deine letzten beiden Posts zusammengefügt. Posts lassen sich innerhalb von 15 Minuten korrigieren und editieren. Bitte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen! Danke. =schw.=
Zum Seitenanfang
  

seite_2.jpg (423 KB | )
seite_2.jpg
 
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freiwillig abschieben lassen?
Antwort #9 - 15.06.2009 um 16:00:44
 
bladeblacke schrieb am 14.06.2009 um 17:34:35:
Jeweils für 3 Monate. In 2007 habe ich vor Gericht einen Beschluss bewirkt, dass ich unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis bekomme. 

Das was Du hier gepostet hast, ist nicht eine gerichtliche Entscheidung (Urteil oder Beschluss), sondern ein Sitzungsprotokoll. Und es hört sich ziemlich danach an, als würde auf Seite 3 oder 4 irgendwo stehen: "Hierauf erklärt der Kläger den Rechtsstreit für erledigt."

Die Behörde hat doch ganz konkrete Schritte angegeben, die Du einleiten sollst. Wenn Du nachweist, dass Du genauso vorgegangen bist wie dort angegeben und dennoch nichts erhalten hast, dann solltest Du mit Blick auf die in der Verhandlung von der Behörde abgegebene Erklärung die AE nach § 25 Abs. 5 AufenthG auf einem Ausweisersatz beantragen.
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freiwillig abschieben lassen?
Antwort #10 - 15.06.2009 um 16:44:12
 
bladeblacke schrieb am 15.06.2009 um 09:46:31:
ich habe meine staatsangehörigkeit nach türkischem Recht durch Geburt erworben.

bladeblacke schrieb am 15.06.2009 um 09:46:31:
eine Mutter ist ungeklärt und besitzt eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. ich bin laut meinen Eltern in der nähe von Beirut geboren. darüber gibt es keinen Nachweis.


Das ist widersprüchlich, es sei denn, deine Mutter hatte die türkische Staatsangehörigkeit als du geboren wurdest oder erwarb sie als du minderjährig warst, und dass du als Kind einer türkischen Staatsangehörigen auch die türkische Staatsangehörigkeit erworben hattest, und das von der türkischen Behörde bestätigt wurde. In dem Fall aber würde sich die Frage stellen, warum du und deine Mutter nicht beide einen türkischen Pass hätten.

bladeblacke schrieb am 15.06.2009 um 09:46:31:
Meinen Geschwistern wurde schriftlich von einem türkischen Gerneralkonsulat bescheinigt, dass sie keine türkische Staatsnagehörigkeit erwerben können, da mein Vater ausgebürgert wurde.


Das würde mit hoher Wahrscheinlichkeit heißen, dass sie noch minderjähig waren als dein Vater aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen wurde. Denn die Entlassung würde sich sonst nicht erstrecken. Ferner würde es heißen, dass deine Mutter die türkische Staatsangehörigkeit nicht hätte.

bladeblacke schrieb am 15.06.2009 um 09:46:31:
Kann ich darauf bestehen, dass diese Aussage auch für mich gilt? Türkische Behörde ist doch gleich türkische behörde oder nicht?


Es ginge nicht um die Behörde. (Welche Behörde(n) in der Türkei für Fragen der Staatsangehörigkeit zuständig ist, regelt die Türkei selbst und ändert nichts an der Frage, ob du diese Staatsangehörigkeit besitzt.)
Ob das für dich gilt, was die türkische Behörde bestätigen müsste, kommt darauf an, ob ihr alle zu dem Zeitpunkt minderjährig wart oder nicht.

Du müsstest so vorgehen wie im Sitzungsprotokoll detailliert. Neben diesen Schritten könntest du die türkische Botschaft fragen, wie man eine Staatsangehörigkeitsurkunde beantragt und entweder diese oder einen türkischen Pass beantragen. Denn wenn du eine schriftliche Ablehnung bekommst mit der Begründung, dass du die Staatsangehörigkeit nicht hast, dann hast du einen Nachweis. Oder du bekommst doch einen Pass.

Es kommt allerdings nicht nur darauf an, wann dein Vater aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen wurde, sondern auch auf den Status deiner Mutter. Wichtig wäre es, die offenen Fragen über die türkische Staatsangehörigkeit endgültig zu klären, nur so verschwindet dieses Thema. Bezüglich des Umgangs mit der türkischen Botschaft und den türkischen Behörden könnte dir vielleicht ein Verband wie z.B. der Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg helfen oder dir sagen, wer dir weiter helfen könnte. Bezüglich der AE müsstest du eben mit einem Rechtsanwalt und/oder einer Beratungsstelle Kontakt aufnehmen.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freiwillig abschieben lassen?
Antwort #11 - 15.06.2009 um 17:01:04
 
Mutly schrieb am 15.06.2009 um 16:44:12:
Das ist widersprüchlich, es sei denn, deine Mutter hatte die türkische Staatsangehörigkeit als du geboren wurdest oder erwarb sie als du minderjährig warst, und dass du als Kind einer türkischen Staatsangehörigen auch die türkische Staatsangehörigkeit erworben hattest, und das von der türkischen Behörde bestätigt wurde. In dem Fall aber würde sich die Frage stellen, warum du und deine Mutter nicht beide einen türkischen Pass hätten.

Mustermann, die Problematik der türkischstämmigen früheren Bewohner des Libanons ist komplex und betrifft nicht nur den Einzelfall. Ohne genaue Kenntnis der Akten und der Umstände werden sich die staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragen nicht klären lassen, d.h. sie werden sich jedenfalls nicht im Forum klären lassen. Aber das siehst Du ja anscheinend genauso...
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
bladeblacke
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 8
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ungeklärt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freiwillig abschieben lassen?
Antwort #12 - 18.06.2009 um 16:54:54
 
Hallo,
ich war heute bei der Ausländerbehörde. Ich habe eine aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 5 beantragt. Mir wurde zwar bestätigt, dass ich das recht auf diese habe aber jetzt kommts: ICH BENÖTIGE EINEN PASS, WO DIESE REINGEKLEBT WIRD! und weil ich keinen Pass habe, geben die mir keine. Ist das richtig? Das kann doch nicht sein. Wieso wurde bei Gericht das damals nicht erwähnt. Weiss jemand, wo das steht oder wie ich dagegen vorgehen kann? Danke.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freiwillig abschieben lassen?
Antwort #13 - 18.06.2009 um 17:31:07
 
Grundsätzlich unterliegt ja jeder Ausländer der Passpflicht.
Die ABH geht wohl davon aus, dass du noch nicht alles ver-
sucht hast, um einen Pass zu erhalten.

Vermutlich wird unterstellt, dass es dir möglich wäre, einen
türkischen Pass zu besorgen.

Wie schon oben geschrieben: sehr komplexer Einzelfall, den
wir hier nicht lösen können.

Ggf. bestehe auf eine förmliche Entscheidung und dann wirst
du sehen wie sie das begründen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bladeblacke
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 8
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ungeklärt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freiwillig abschieben lassen?
Antwort #14 - 18.06.2009 um 19:50:24
 
Hi, danke für deine Antwort. ich habe den Antrag schriftlich und persönlich eingereicht und um eine ausführliche begründete antwort gebeten. Die ABH hat akzeptiert, dass ich keinen türkischen pass bekommen kann! ich habe sie ABH auch darüber informiert, dass meine geschwister eine aufenthaltserlaubnis nach §104a bekommen haben. Doch das sei von der zuständigen ABH anscheinend rechtswidrig. ich möchte nun wissen, wo ich das nachlesen kann und mich dann, falls das nicht stimmt darauf berufen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema