Hallo,
ich (Deutscher) bin seit 6 Jahren mit einer Marokkanerin verheiratet. In den letzten Jahren hat uns meine Schwägerin regelmässig in den Sommerferien besucht (bis jetzt 4 Mal). Dabei habe ich ihr jedesmal eine Verpflichtungserklärung geschickt, mit der sie problemlos ein Schengen-Visum von der deutschen Botschaft in Rabat erhielt. Im August dieses Jahres wollte sie uns wieder besuchen. Zu unserer grossen Bestürzung wurde der Visumantrag diesmal abgelehnt, obwohl wir genauso vorgegangen sind wie die vorigen Male. Besonders ärgerlich, dass ihr auch noch "Visum abgelehnt" in den Pass gestempelt wurde. Ihr wurde ein Zettel ausgehändigt, auf dem folgende Ablehnungsgründe angekreuzt sind:
1. Zweifel an der Rückkehrbereitschaft nach dem Aufenthalt.
2. Fehlende familiäre Bindung im Heimatland.
3. Mangelnde finanzielle Ressourcen.
Für mich ist die Ablehnung nicht nachvollziehbar:
1. Sie war 4 mal im Schengenland und ist jedesmal vor Ablauf des Visums zurückgekehrt. Straftaten etc. hat sie keine begangen. Warum sollte es diesmal anders sein?
2. Meine Schwägerin ist 56 Jahre alt, ledig und kinderlos. War sie auch schon bei den früheren Anträgen (nur ein wenig jünger
).
3. Sie war beamtete Lehrerin, seit 2 Jahren pensioniert. Sie bezieht eine monatliche Pension von umgerechnet ca. 750€. Dazu kommen Einkommen aus einer Lehrtätigkeit an einer Privatschule von ca. 500€ netto. Das mag zwar für deutsche Verhältnisse wenig sein, ist aber wegen der in Marokko niedrigeren Lebenhaltungskosten dort für eine Einzelperson durchaus ein auskömmliches Einkommen.
Das Problem scheint zu sein, dass der für die Visumsanträge zuständige Konsularbeamte gewechselt hat. Zur Zeit werden sehr viele Visaanträge abgelehnt, insbesondere die Kombination der Attribute "weiblich, unverheiratet, kinderlos" scheint nahezu ein Auschlussgrund zu sein. Da ich nicht erkennen kann, wieso sich die Rückkehrbereitschaft meiner Schwägerin so sehr verringert haben soll, möchten wir gegen die Entscheidung remonstrieren. Da wir jedoch keinerlei Erfahrung mit dieser Prozedur haben, hier einge Fragen:
Wird im Falle der
Remonstration der Fall noch einmal vom gleichen Mitarbeiter bearbeitet oder gelangt er an seinen Vorgesetzten? Ist es sinnvoll, weitere Unterlagen beizulegen, die die Rückkehrbereitschaft untermauern. Hier wäre Folgendes denkbar:
1. Da ihr alter Pass vor 2 Jahren abgelaufen ist, hat sie nur eines der Schengen Visa (von 2007) aktuell im Pass. Sie hat aber von den früheren Reisen noch Flugrechnungen und Duty-Free- Abrechnungen aufgehoben. Würde es etwas nutzen, diese mit dem Remonstrationantrag einzureichen? Oder sind frühere Visumerteilungen ohnehin bei der Botschaft im Computer gespeichert?
2. Ihre 76 Jährige Mutter lebt in Marokko. Würde es etwas nutzen, dies anzugeben zwecks Nachweis der familiären Bindung?
3. Sie hat vor kurzem eine Eigentumswohnung in ihrem Heimatland erworben, die allerdings noch nicht voll abbezahlt ist. Macht eine Bescheinigung darüber Sinn? Die Wohnung ist ca. 80000€ wert, ich fürchte das könnte zu wenig sein und letzlich zu einer negativen Beurteilung der Bonität meiner Schwägerin führen.
Und für mich die wichtigste Frage: Kann ich meiner Schwägerin irgendwie helfen? Ich habe bis jetzt nur die
VE beigesteuert, auf der aber nur die Minimalanforderungen für eine Einladung (Wohnraum, Einkommen) bestätigt werden. Ich bin leitender Angestellter und z.B. vom Gehalt erheblich über der Minimalgrenze. Ausserdem wohne ich im Eigenheim. Beides kann die Botschaft ja nicht wissen.
Ausserdem habe ich für die Urlaubszeit ein Chalet in der Schweiz für 4 Personen gebucht, was vielleicht als Nachweis für den touristischen Zweck des Besuchs dienen könnte. Ich befürchte nur, dass dies auch negativ ausgelegt werden könnte, weil der deutschen Wirtschaft damit nicht genutzt wird und auf die Schweizer Botschaft verwiesen wird. Dort wird meine Schwägerung wegen des Ablehnungsstempels aber vermutlich auch wenig Chancen haben. Für hilfreiche Hinweise und Erfahrungen mit dem Remonstrationsverfahren wäre ich dankbar.
Mike