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Fragen zur Remonstration (Gelesen: 2.733 mal)
Themen Beschreibung: 4 mal Schengen Visum erteilt, beim 5ten Mal abgelehnt.
Mike65
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13.06.2009 um 22:23:43
 
Hallo,

ich (Deutscher) bin seit 6 Jahren mit einer Marokkanerin verheiratet. In den letzten Jahren hat uns meine Schwägerin regelmässig in den Sommerferien besucht (bis jetzt 4 Mal). Dabei habe ich ihr jedesmal eine Verpflichtungserklärung geschickt, mit der sie problemlos ein Schengen-Visum von der deutschen Botschaft in Rabat erhielt. Im August dieses Jahres wollte sie uns wieder besuchen. Zu unserer grossen Bestürzung wurde der Visumantrag diesmal abgelehnt, obwohl wir genauso vorgegangen sind wie die vorigen Male. Besonders ärgerlich, dass ihr auch noch "Visum abgelehnt" in den Pass gestempelt wurde. Ihr wurde ein Zettel ausgehändigt, auf dem folgende Ablehnungsgründe angekreuzt sind:

1. Zweifel an der Rückkehrbereitschaft nach dem Aufenthalt.
2. Fehlende familiäre Bindung im Heimatland.
3. Mangelnde finanzielle Ressourcen.

Für mich ist die Ablehnung nicht nachvollziehbar:

1. Sie war 4 mal im Schengenland und ist jedesmal vor Ablauf des Visums zurückgekehrt. Straftaten etc. hat sie keine begangen. Warum sollte es diesmal anders sein?

2. Meine Schwägerin ist 56 Jahre alt, ledig und kinderlos. War sie auch schon bei den früheren Anträgen (nur ein wenig jünger  Smiley).

3. Sie war beamtete Lehrerin, seit 2 Jahren pensioniert. Sie bezieht eine monatliche Pension von umgerechnet ca. 750€. Dazu kommen Einkommen aus einer Lehrtätigkeit an einer Privatschule von ca. 500€ netto. Das mag zwar für deutsche Verhältnisse wenig sein, ist aber wegen der in Marokko niedrigeren Lebenhaltungskosten dort für eine Einzelperson durchaus ein auskömmliches Einkommen.

Das Problem scheint zu sein, dass der für die Visumsanträge zuständige Konsularbeamte gewechselt hat. Zur Zeit werden sehr viele Visaanträge abgelehnt, insbesondere die Kombination der Attribute "weiblich, unverheiratet, kinderlos" scheint nahezu ein Auschlussgrund zu sein. Da ich nicht erkennen kann, wieso sich die Rückkehrbereitschaft meiner Schwägerin so sehr verringert haben soll, möchten wir gegen die Entscheidung remonstrieren. Da wir jedoch keinerlei Erfahrung mit dieser Prozedur haben, hier einge Fragen:
Wird im Falle der Remonstration der Fall noch einmal vom gleichen Mitarbeiter bearbeitet oder gelangt er an seinen Vorgesetzten? Ist es sinnvoll, weitere Unterlagen beizulegen, die die Rückkehrbereitschaft untermauern. Hier wäre Folgendes denkbar:

1. Da ihr alter Pass vor 2 Jahren abgelaufen ist, hat sie nur eines der Schengen Visa (von 2007)  aktuell im Pass. Sie hat aber von den früheren Reisen noch Flugrechnungen und Duty-Free- Abrechnungen aufgehoben. Würde es etwas nutzen, diese mit dem Remonstrationantrag einzureichen? Oder sind frühere Visumerteilungen ohnehin bei der Botschaft im Computer gespeichert?

2. Ihre 76 Jährige Mutter lebt in Marokko. Würde es etwas nutzen, dies anzugeben zwecks Nachweis der familiären Bindung?

3. Sie hat vor kurzem eine Eigentumswohnung in ihrem Heimatland erworben, die allerdings noch nicht voll abbezahlt ist. Macht eine Bescheinigung darüber Sinn? Die Wohnung ist ca. 80000€ wert, ich fürchte das könnte zu wenig sein und letzlich zu einer negativen Beurteilung der Bonität meiner Schwägerin führen.

Und für mich die wichtigste Frage: Kann ich meiner Schwägerin irgendwie helfen? Ich habe bis jetzt nur die VE beigesteuert, auf der aber nur die Minimalanforderungen für eine Einladung (Wohnraum, Einkommen) bestätigt werden. Ich bin leitender Angestellter und z.B. vom Gehalt erheblich über der Minimalgrenze. Ausserdem wohne ich im Eigenheim. Beides kann die Botschaft ja nicht wissen.
Ausserdem habe ich für die Urlaubszeit ein Chalet in der Schweiz für 4 Personen gebucht, was vielleicht als Nachweis für den touristischen Zweck des Besuchs dienen könnte. Ich befürchte nur, dass dies auch negativ ausgelegt werden könnte, weil der deutschen Wirtschaft damit nicht genutzt wird und auf die Schweizer Botschaft verwiesen wird. Dort wird meine Schwägerung wegen des Ablehnungsstempels aber vermutlich auch wenig Chancen haben. Für hilfreiche Hinweise und Erfahrungen mit dem Remonstrationsverfahren wäre ich dankbar.

Mike
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Mick
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Antwort #1 - 13.06.2009 um 23:55:45
 
Hoi,

da kann man wenig Tipps geben. Hast Du schonmal selber versucht, persönlichen
Kontakt (telefonisch, oder eMail) zur Botschaft zu bekommen? Dort zum Sachbearbeiter
oder Vorgesetzten. Wenn Du da sachlich argumentierst (wie hier), würde ich die Chancen
gar nicht so schlecht einschätzen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Mike65
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Antwort #2 - 14.06.2009 um 15:05:29
 
Hallo,

telefonisch ist die Konsularabteilung der Botschaft leider nicht erreichbar. Man wird per Anrufbeantworter stets auf später vertröstet. Aber meine Frau und ich kennen eine Botschaftsangestellte, die aber leider nicht in der Konsularabteilung arbeitet. Sie war auch sehr erstaunt über die Ablehnung und riet, erst einmal einen freundlichen Brief zu schreiben und den Sachverhalt zu schildern. Sie hat mir ausserdem empfohlen, noch einmal bei der Ausländerbehörde vorstellig zu werden, sie um eine Stellungnahme zu bitten, und diese direkt an die Botschaft schicken zu lasen. Kennt jemand diese Prozedur? Ich kenne bis jetzt nur die VE.
Seit wann spielt denn die finanzielle Situation des Besuchers eine Rolle? Ich dachte, der Sinn der VE ist, dass der Einladende für alle eventuell enstehenden Kosten bürgt? Auf der Homepage der deutschen Botschaft in Rabat steht auch nicht, dass die Finanzkraft des Besuchers nachgewiesen werden muss, dass steht dort nur unter der Rubrik "Touristenvisum", also für den Fall das keine VE vorliegt.

Vielen Dank

Mike
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Mike65
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Antwort #3 - 16.06.2009 um 00:06:56
 
Hi,

meine Schwägerin hat wie angekündigt einen freundlichen Brief an die Botschaft gefaxt. Sie haben daraufhin zurücktelefoniert. Offensichtlich wollten sie den Verwandschaftsgrad zwischen mir und meiner Schwägerin nachgewiesen haben. Das war früher nie nötig gewesen, es steht auch auf der VE drauf, aber die Botschaft hat es wohl nicht geglaubt. Naja, meine Schwägerin wird die fehlenden Dokumente morgen nachreichen. Vielleicht klappt es ja dann doch mit dem Visum. Wenn nicht, werde ich auch noch ein Fax von D aus hinschicken. Wird der "Abgelehnt" - Stempel dann eigentlcih wieder gelöscht?

Gruss
Mike
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Antwort #4 - 16.06.2009 um 00:14:49
 
Mike65 schrieb am 16.06.2009 um 00:06:56:
Wird der "Abgelehnt" - Stempel dann eigentlcih wieder gelöscht? 

Normalerweise wird das Visum da drüber geklebt ...
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Mick
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Antwort #5 - 16.06.2009 um 07:35:22
 
Nach meiner Kenntnis gibt es gar keinen "Abgelehnt"-Stempel im Pass.
Es gibt einen, auf dem sinngemäß steht, dass ein Visum beantragt wurde.
Dieser wird dann bei Visumserteilung überklebt, oder bleibt eben sicht-
bar. Dadurch erkennt man ja auch, dass (noch) kein Visum erteilt wurde.
Visumhopping wird hierdurch verhindert, auch ohne dass da "abgelehnt"
steht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Mike65
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Antwort #6 - 17.06.2009 um 22:29:53
 
Hallo,
jetzt hat es mit dem Visum auch ohne Intervention meinerseits doch noch geklappt. Vitamin B hat gewirkt  Zwinkernd. Der Fehler war vor allem der fehlende Verwandtschaftsnachweis. Die Angabe in der VE reicht wohl nicht mehr, da es zu viele "Fälschungen" gab. Damit wurde meine Schwägerin in die Kategorie "Ledige Frau möchte nicht verwandten Mann in D besuchen" einsortiert. Echte Touristenvisa werden wohl auch nicht vergeben. Unter anderem wurde einer höheren Ministerialbeamtin mit umgerechnet 3000€ Nettoeinkommen pro Monat das Visum verweigert. Begründung u.a. "Kein ausreichendes regelmässiges Einkommen"!

Gruss
Mike
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