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Heiratsurkunde des Herkunftslandes nach Einbürgerung - was tun (Gelesen: 1.100 mal)
frisch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heiratsurkunde des Herkunftslandes nach Einbürgerung - was tun
12.06.2009 um 20:50:01
 
Hallo,

bald bekomme ich die deutsche StAg, wobei meine Frau, die ich schon seit über 10 Jahren geheiratet habe, bleibt nicht-Deutsche. Die Heiratsurkunde gibt es vom unserem Herkunftsland, in der enstprechenden Sprache, nicht deutch.
Nun die Fragen: brauche ich als frischgebackener dt. Bürger eine deutsche Version der Heiratsurkunde?
Ich weiss, dass die Ehegatten der eur.Bürgern bei manchen Ländern (zB Bulgarien) kein Visum brauchen, man muss allerdings die internationale Heiratsurkunde vorzeigen können. Wie kann ich das mir ausstellen lassen?
Für jeden weiteren Hinweis in dieser Hinsicht (Umgang mit der Heiratsurkunde nach der Einbürgerung) bin ich sehr dankbar!!!

mfg, Frisch
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Blaise
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Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.248

Erde, Germany
Erde
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 13.06.2009 um 14:06:45
 
frisch schrieb am 12.06.2009 um 20:50:01:
Die Heiratsurkunde gibt es vom unserem Herkunftsland, in der enstprechenden Sprache, nicht deutch.

Zur Not gibt es ja Übersetzer ... Zwinkernd

Zitat:
Nun die Fragen: brauche ich als frischgebackener dt. Bürger eine deutsche Version der Heiratsurkunde?

Brauchen Sie nicht, können Sie aber haben. Sie müssen bei Ihrem Standesamt die "Nachbeurkundung" der Eheschließung beantragen. Dann erhalten Sie eine deutschsprachige Heiratsurkunde und, wenn Sie wollen, eine mehrsprachige (sog. internationale) Urkunde.

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
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