@lana
Vermutlich ist es das beste, wenn Du zu einer guten Beratungsstelle vor Ort gehst. Vielleicht gibt es bei Euch auch eine iaf-Ortsgruppe? (findest Du im Internet). Die könnten Dir eine Anwältin oder Anwalt empfehlen.
Gegen die Ablehnung des Visums kann er klagen, mit Vollmacht auch Du. Gibt es auch einen Bescheid, dass die Sperre nicht befristet wird? Vielleicht hat das Konsulat den Visumantrag auch als Befristungsantrag verstanden, die
ABH aber nicht. Am billigsten wäre da die
Selbstauskunft, wie von fons schon empfohlen, aber er könnte auch einfach einen Befristungsantrag (mit Vollmacht für Dich) an die
ABH schicken, die ihn damals abgeschoben hat. Dann muss die
ABH entscheiden und das mitteilen, und gegen eine solche Entscheidung ist wieder eine Klage möglich.
Gibt es eine Stellungnahme vom Jugendamt, ob das Kind ihn vermisst? Hat er irgendein Sorgerecht oder Umgangsrecht bzw. kann er das bekommen? Sprich einfach mit dem Jugendamt, dort kannst Du einfach hingehen und fragen.