DeuRum schrieb am 11.06.2009 um 21:59:30:Muss man jede Vertragsänderung vom Arbeitsamt genehmigen lassen wenn sie dann mal angestellt ist, zum Beispiel mehr Stunden oder mehr Geld?
Ja, denn eine Arbeiterlaubnis-EU wird wenn, immer so ausgestellt, wie sie beantragt wird.
Wenn der Antrag gestellt wird, wie o.a. für 15 Stunden/Woche, musst du ausserdem angeben, an welchen Tagen wieviele Stunden gearbeitet werden sollen.
Fällt danach die Vorrangprüfung positiv aus, wird die Arbeitserlaubnis-EU exakt nach diesen Angaben erteilt (z.B. Mo-Fr jeweils 3 Stunden/Tag von 8.00-11.00 Uhr)
DeuRum schrieb am 11.06.2009 um 18:17:31:- Soll / kann sie schon vor Ablauf der 3 Monate die Arbeitsgenehmigung beantragen, damit sie "passend" mit Ablauf der 3 Monate anfangen kann zu arbeiten?
Wäre durchaus empfehlenswert, da es incl. Vorrangprüfung ca. 6-8 Wochen bis zur Ausstellung dauern kann.
DeuRum schrieb am 11.06.2009 um 18:17:31:Das Zitat:
Der Arbeitgeber muss einverstanden sein, auch jemand anderes vermittelt zu bekommen. beunruhigt mich etwas.... Kann der Arbeitgeber demnach gezwungen werden, eine andere Person einzustellen, die er gar nicht haben möchte?
DeuRum schrieb am 12.06.2009 um 19:27:42:Muss man dann auf jeden Fall eine der anderen Personen einstellen, auch wenn einem keine der anderen Personen zusagt?
Nein, der Arbeitgeber wird nicht gezwungen eine andere Person einzustellen.
Die Konsequenz, die sich ergibt, wenn es bevorrechtigte Arbeitnehmer gibt ist, dass die Arbeitserlaubnis-EU abgelehnt werden wird.
reinhard schrieb am 12.06.2009 um 12:35:26:Du kannst es versuchen, musst aber als Arbeitgeber auf dem Antragsformular ankreuzen, dass Du mit der Vermittlung einer anderen (bevorrechtigten) Bewerberin einverstanden bist und diese auch einstellen würdest.
Das Kreuzchen ist nur bedingt ein "Muss".
Du kannst versuchen, dem prüfenden Arbeitsvermittler zu erklären, warum für die Stelle nur deine Freundin infrage kommt und kein anderer Bewerber. Knackpunkt ist, dass deine Begründung plausibel ist und diese Einschränkung im Stellenangebot von der Agentur auch akzeptiert wird.
Stefan-TR schrieb am 12.06.2009 um 19:35:10:Das koennte denke ich schon zu Problemen fuehren. Um die Genehmigung vom Arbeitsamt zu bekommen darf ein Auslaender nicht zu schlechteren Bedingungen beschaeftigt werden wie ein Deutscher/EUler der den selben Job machen wuerde. Die 4 EUR pro Stunde dem Arbeitsamt zu erklaeren, waere wohl nicht so leicht.
Das "könnte" nicht nur zu Problemen kommen, bei einer solchen Gehaltsangabe kannst du ganz getrost davon ausgehen, dass es
keine Arbeitserlaubnis-EU geben wird.
Gruß
C_Devil