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Rumänische Freundin möchte nach hier ziehen und bei mir arbeiten. (Gelesen: 5.354 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 12.06.2009 um 22:25:15
 
Auch das gibt bei einer Kontrolle Probleme.

Wenn die Agentur / Zoll eine Gaststätte kontrolliert, sind manchmal alle, die in der Küche arbeiten, "Freundinnen, die nur helfen".

Denk dran: Alle Tricks, das Gesetz zu umgehen, sind schon tausendmal ausprobiert und bei den kontrollierenden Behörden bekannt.

Bei Tätigkeiten, die normalerweise entlohnt werden, besteht auch Anspruch auf Entlohnung. "Unentgeltlich arbeiten" ist ein Synonym für Sklaverei. Die Agentur hat auch die Aufgabe, Lohn-Dumping zu verhindern.
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C_Devil
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Antwort #16 - 12.06.2009 um 22:33:32
 
DeuRum schrieb am 12.06.2009 um 22:12:52:
Wäre es vielleicht als Alternative legal möglich, dass sie - als meine Freundin - unentgeltlich bei mir mithilft, so wie es doch auch bei Familienangehörigen (Eltern, Kinder) erlaubt ist?  

Nein, das gilt nur für Familienangehörige 1. Grades und dann auch nicht unengeltlich.


Zitat:
§ 5 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes -BetrVerfG- vom 23.12.88 (BGBl. 1989 I S. 1, ber. S. 902) lautet:
"Als Arbeitnehmer i. S. dieses Gesetzes gelten nicht
1. ...
2. ...
3. ...
4. ...
5. der Ehegatte, Verwandte und Verschwägerte ersten Grades, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben."

Zitat:
Verwandte und Verschwägerte ersten Grades
Verwandte und Verschwägerte ersten Grades sind nur die Eltern und Kinder des Arbeitgebers sowie die Eltern und Kinder seines Ehegatten. Geschwister sind Verwandte zweiten Grades und benötigen somit auch dann, wenn sie mit dem Arbeitgeber in häuslicher Gemeinschaft leben, für eine Tätigkeit in dessen Betrieb grundsätzlich eine Arbeitsgenehmigung.
Die vorgeschriebenen Regelungen gelten auch für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner.
Die Aufnahme der Lebenspartnerin und Lebenspartner in die Verordnung ergibt sich durch die Gleichstellungsregelungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes.


Zum Thema "unentgeltlich arbeiten" kann ich mich reinhard in seinen Ausführungen nur voll und ganz anschließen.


Gruß
C_Devil
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DeuRum
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Antwort #17 - 12.06.2009 um 22:34:01
 
Hallo,

ja, die Problematik mit "alles nur Freunde" kenne ich.

Aber sie ist ja meine "echte"  Cool Freundin, die bei mir wohnt, mit mir die Freizeit verbringt, mit der ich mein Leben gestalte und die ich - wenn alles gut geht - auch bald heiraten werde..

Wäre das dann ok?


------------------

Oh, ich sehe, dass C_Devil in der Zwischenzeit geantwortet hat.

Na, dann war das wohl auch eine schlechte Idee von mir.  Traurig
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C_Devil
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Antwort #18 - 12.06.2009 um 22:36:39
 
DeuRum schrieb am 12.06.2009 um 22:34:01:
auch bald heiraten werde..

Wäre das dann ok?  


Es gibt keine Regelungen für Freunde/-innen.

Erst wenn ihr verheiratet seid, gibt es hinsichtlich der legalen Arbeitsaufnahme keine Probleme mehr.
Zum einen könnte sie bei dir ohne Arbeitsgenehmigung arbeiten und zum anderen bekäme sie nach der Hochzeit eine Arbeitsberechtigung-EU.


Gruß
C_Devil
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reinhard
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Antwort #19 - 14.06.2009 um 16:35:04
 
DeuRum schrieb am 12.06.2009 um 22:34:01:
Aber sie ist ja meine "echte"  Cool Freundin, die bei mir wohnt, mit mir die Freizeit verbringt, mit der ich mein Leben gestalte und die ich - wenn alles gut geht - auch bald heiraten werde..

Wäre das dann ok?


Das hieße ja, dass vier Leute vom Zoll einen Monat bei Euch wohnen müssen, um das festzustellen.

Nein, entweder braucht sie für die Arbeitsstelle eine Erlaubnis (nach der Vorrangprüfung), oder sie bekommt nach der Heirat eine Arbeitserlaubnis als Ehefrau und fängt dann erst an.

Oder sie arbeitet als Freiberuflerin (Dolmetscherin), aber dann möglichst für verschiedene Auftraggeber.
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