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Rumänische Freundin möchte nach hier ziehen und bei mir arbeiten. (Gelesen: 5.361 mal)
DeuRum
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Rumänische Freundin möchte nach hier ziehen und bei mir arbeiten.
11.06.2009 um 18:17:31
 
Hallo,

meine rumänische Freundin möchte zu mir ziehen und bei mir arbeiten. Gedacht haben wir an eine 15 Stunden-Woche bei einem Lohn von rund 500,- Euro netto. -  Ich selbst habe einen Onlinehandel und zur Zeit einen Angestellten, sowie mehrere 400 Euro-Kräfte.

Könnt ihr mir sagen, ob meine bisherigen Informationen richtig sind?

Sie kann einfach mit ihrem Pass zum Einwohnermeldeamt gehen und hier ihre Wohnadresse anmelden.

Dann muss sie 3 Monate warten bis sie hier arbeiten darf.

Meine Fragen:

- braucht sie - außer dem Personalausweis - noch weitere Dokumente von sich? (Geburtsurkunde, o.ä.)

- darf sie ihren Rumänischen EU-Führerschein hier unbegrenzt nutzten?

- Muss sie wenn sie hier gemeldet ist aber nicht arbeitet eine Krankenversicherung abschließen oder reicht die, die sie momentan in Rumänien hat? Könnte sie eine "Urlaubsversicherung" abschließen (also nur für Notfall-Behandlungen), obwohl sie hier gemeldet ist?

- Soll / kann sie schon vor Ablauf der 3 Monate die Arbeitsgenehmigung beantragen, damit sie "passend" mit Ablauf der 3 Monate anfangen kann zu arbeiten?

In diesem Thread wurde geschrieben:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1243100066

Zitat:
1. er muss eine Arbeitsstelle finden.
2. Er muss eine Erlaubnis beantragen, gleichzeitig muss der zukünftige Arbeitgeber ein Formular ausfüllen, in dem die Arbeit, der Lohn und die Arbeitszeiten stehen. Der Arbeitgeber muss einverstanden sein, auch jemand anderes vermittelt zu bekommen.
3. Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag. Wenn sie andere vermitteln kann, tut sie das. Die Antwort kommt nach ca. sechs Wochen.
4. Dein Verwandter darf mit dem Arbeiten erst anfangen, wenn die schriftliche Erlaubnis da ist.


Das Zitat:
Der Arbeitgeber muss einverstanden sein, auch jemand anderes vermittelt zu bekommen.
beunruhigt mich etwas.... Kann der Arbeitgeber demnach gezwungen werden, eine andere Person einzustellen, die er gar nicht haben möchte?

Kann meine Freundin überhaupt bei mir arbeiten, wenn es Deutsche gibt, die die gleiche Arbeit machen würden?  Schockiert/Erstaunt

Für eine Antworten danke ich Euch!

Viele Grüße

Johannes
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reinhard
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Antwort #1 - 11.06.2009 um 20:20:04
 
Deine Freundin kann nur hier arbeiten, wenn es in diesem Beruf keine Arbeitslosen gibt. Das betrifft nicht nur deutsche Arbeitslose, auch alle Ausländerinnen und Ausländer, die diesen 15-Stunden-Job machen können, sind bevorrechtigt.

Wenn Deine Freundin studiert hat, sollte sie eine Arbeit suchen, die dem Studienabschluss entspricht. Da hätte sie eher Chancen. Deine Beschreibung klingt so wie Sachen in Kartons packen und zur Post fahren – da tendiert die Chance zu einer Arbeitserlaubnis gegen NULL.

Das ändert sich am 7. Jahrestag des EU-Beitritts.
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DeuRum
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Antwort #2 - 11.06.2009 um 20:58:30
 
Hallo Reinhart,

herzlichen Dank für deine schnelle Antwort.

Ich bin ziemlich geschockt.  Schockiert/Erstaunt

Dass ich als Arbeitgeber noch nicht einmal meiner Freundin Arbeit geben werden könnte.
Studiert hat sie leider nicht, auch keine speziellen Qualifikationen.
Und die Arbeit wäre in der Tat Sachen in Pakete packen, konfektionieren....
Aber ich könnte sie auch einstellen um mit meinem osteuropäischen Kunden und Lieferanten zu kommunizieren?  unentschlossen

Bleibt ihr ja nur noch ein Leben als Hausfrau Griesgrämig



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Saxonicus
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Antwort #3 - 11.06.2009 um 21:08:03
 
DeuRum schrieb am 11.06.2009 um 20:58:30:
Bleibt ihr ja nur noch ein Leben als Hausfrau 

Nein, denn wenn Ihr verheiratet seid darf sie auch uneingeschränkt arbeiten.
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DeuRum
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Antwort #4 - 11.06.2009 um 21:59:30
 
Mit dem heiraten wollten wir uns noch etwas Zeit lassen...

Wäre es denn als Übersetzerin / Auslandskorrespondenz gut möglich?

Muss man jede Vertragsänderung vom Arbeitsamt genehmigen lassen wenn sie dann mal angestellt ist, zum Beispiel mehr Stunden oder mehr Geld?
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reinhard
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Antwort #5 - 12.06.2009 um 10:27:45
 
Sie darf freiberuflich arbeiten. Dazu muss sie natürlich sehr gut deutsch können, rumänisch kann sie ja. Sie kann ihre Dienste als Dolmetscherin, Übersetzerin anbieten und muss die Firmen etc. durch eine ausgezeichnete Leistung überzeugen. In dem Monat, in dem sie ihr erstes Geld verdient, muss sie unaufgefordert beim Finanzamt den Fragebogen zur Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit ausfüllen (kriegst Du beim Bundesfinanzministerium im Internet). Gewerbeanmeldung braucht sie als Dolmetscherin und Übersetzerin nicht, wohl aber als Vermittlerin oder (Kultur-)Beraterin.

Das ist aber ein umkämpfter Markt, auf dem sich nur Qualität durchsetzt. Chancen hätte sie, wenn sie mit einer anderen deutsch-rumänischen Dolmetscherin eine Zusammenarbeit vereinbart und die Kollegin Deutsch als Muttersprache hat, damit sich beide korrigieren und ergänzen können.

Jede Anstellung unterliegt dem Arbeitserlaubnisrecht und ist erst ab dem 7. Geburtstag des EU-Beitritts frei. Der EU-Beitritt ist eben in Wirklichkeit kein Datum, sondern ein 20-jähriger Prozess.
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DeuRum
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Antwort #6 - 12.06.2009 um 11:26:01
 
Hallo Reinhard,

Herzlichen Dank für deine Antwort. Ich hatte aber an etwas anderes gedacht:

Wenn ich sie einstelle und ihr Aufgabengebiet unter anderen die Übersetzung meiner Website in rumänisch & russisch ist, dann dürfte es für das Arbeitsamt doch eher schwer sein, mir eine eine andere passende arbeitslose Person zu nennen?

Viele Grüße

Johannes
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reinhard
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Antwort #7 - 12.06.2009 um 12:35:26
 
Einstellung: Das setzt einen Antrag auf Arbeitserlaubnis voraus, und die Arbeitsagentur kann andere vermitteln.

Ich kann Dir sofort sechs Rumäninnen sagen, die ich in diesem Jahr genau für solche Aufgaben ausgebildet habe und die sofort vermittelbar sind - vier mit deutschen Pass, zwei mit rumänischem Pass und uneingeschränktem Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Bewerbungsprofile liegen der Arbeitsagentur vor. Ich denke, jede Agentur überall in Deutschland findet auf Anhieb mindestens drei Bewerberinnen für Deine Ausschreibung.

Es gibt tatsächlich viele Rumäninnen, Bulgarinnen, Ungarinnen (fast immer Frauen), die sich auf diesem Gebiet Chancen ausrechnen, weil der innergemeinschaftliche Im- und Export immer noch etwas stabiler scheint als der Rest des Welthandels.

Du kannst es versuchen, musst aber als Arbeitgeber auf dem Antragsformular ankreuzen, dass Du mit der Vermittlung einer anderen (bevorrechtigten) Bewerberin einverstanden bist und diese auch einstellen würdest.

Das gilt eben nicht bei einer freiberuflichen Tätigkeit, weil die Dienstleistungsfreiheit auch jetzt schon für Rumäninnen in Deutschland gilt.
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DeuRum
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Antwort #8 - 12.06.2009 um 19:27:42
 
Hallo,

herzlichen Dank für deine neue Antwort.

Darf ich noch zwei Fragen stellen?

Zitat:
Du kannst es versuchen, musst aber als Arbeitgeber auf dem Antragsformular ankreuzen, dass Du mit der Vermittlung einer anderen (bevorrechtigten) Bewerberin einverstanden bist und diese auch einstellen würdest.


Muss man dann auf jeden Fall eine der anderen Personen einstellen, auch wenn einem keine der anderen Personen zusagt?

Hat der Lohn, den man zahlen würde, eine Auswirkung auf die Vergabe? Wenn z.B. meine Freundin - etwas übertrieben  Smiley - für 4,- Euro die Stunde arbeiten würde, der durchschnittliche Lohn aber bei > 10,- Euro liegen würde und so die anderen Bewerber kein Interesse an der Arbeit hätten, wäre das eine Idee?
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Antwort #9 - 12.06.2009 um 19:35:10
 
DeuRum schrieb am 12.06.2009 um 19:27:42:
Wenn z.B. meine Freundin - etwas übertriebenSmiley - für 4,- Euro die Stunde arbeiten würde, der durchschnittliche Lohn aber bei > 10,- Euro liegen würde

Das koennte denke ich schon zu Problemen fuehren. Um die Genehmigung vom Arbeitsamt zu bekommen darf ein Auslaender nicht zu schlechteren Bedingungen beschaeftigt werden wie ein Deutscher/EUler der den selben Job machen wuerde. Die 4 EUR pro Stunde dem Arbeitsamt zu erklaeren, waere wohl nicht so leicht.

reinhard schrieb am 12.06.2009 um 12:35:26:
Das gilt eben nicht bei einer freiberuflichen Tätigkeit, weil die Dienstleistungsfreiheit auch jetzt schon für Rumäninnen in Deutschland gilt. 

Machts doch so wie von reinhard "vorgeschlagen". Du kannst deiner freiberuflich taetigen Freundin dann ja immer noch Aufgaben zuschachern um etwa deine Homepage uebersetzen zu lassen etc.pp. Wenn sie davon unabhaengig noch an andere Auftraege kommt um den Verdacht der Scheinselbstaendigkeit auszuraeumen waere natuerlich auch nicht verkehrt.
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Antwort #10 - 12.06.2009 um 21:00:59
 
DeuRum schrieb am 11.06.2009 um 21:59:30:
Muss man jede Vertragsänderung vom Arbeitsamt genehmigen lassen wenn sie dann mal angestellt ist, zum Beispiel mehr Stunden oder mehr Geld?

Ja, denn eine Arbeiterlaubnis-EU wird wenn, immer so ausgestellt, wie sie beantragt wird.
Wenn der Antrag gestellt wird, wie o.a. für 15 Stunden/Woche, musst du ausserdem angeben, an welchen Tagen wieviele Stunden gearbeitet werden sollen.
Fällt danach die Vorrangprüfung positiv aus, wird die Arbeitserlaubnis-EU exakt nach diesen Angaben erteilt (z.B. Mo-Fr jeweils 3 Stunden/Tag von 8.00-11.00 Uhr)

DeuRum schrieb am 11.06.2009 um 18:17:31:
- Soll / kann sie schon vor Ablauf der 3 Monate die Arbeitsgenehmigung beantragen, damit sie "passend" mit Ablauf der 3 Monate anfangen kann zu arbeiten?

Wäre durchaus empfehlenswert, da es incl. Vorrangprüfung ca. 6-8 Wochen bis zur Ausstellung dauern kann.

DeuRum schrieb am 11.06.2009 um 18:17:31:
Das Zitat:
Der Arbeitgeber muss einverstanden sein, auch jemand anderes vermittelt zu bekommen. beunruhigt mich etwas.... Kann der Arbeitgeber demnach gezwungen werden, eine andere Person einzustellen, die er gar nicht haben möchte?

DeuRum schrieb am 12.06.2009 um 19:27:42:
Muss man dann auf jeden Fall eine der anderen Personen einstellen, auch wenn einem keine der anderen Personen zusagt?

Nein, der Arbeitgeber wird nicht gezwungen eine andere Person einzustellen.
Die Konsequenz, die sich ergibt, wenn es bevorrechtigte Arbeitnehmer gibt ist, dass die Arbeitserlaubnis-EU abgelehnt werden wird.

reinhard schrieb am 12.06.2009 um 12:35:26:
Du kannst es versuchen, musst aber als Arbeitgeber auf dem Antragsformular ankreuzen, dass Du mit der Vermittlung einer anderen (bevorrechtigten) Bewerberin einverstanden bist und diese auch einstellen würdest.

Das Kreuzchen ist nur bedingt ein "Muss".
Du kannst versuchen, dem prüfenden Arbeitsvermittler zu erklären, warum für die Stelle nur deine Freundin infrage kommt und kein anderer Bewerber. Knackpunkt ist, dass deine Begründung plausibel ist und diese Einschränkung im Stellenangebot von der Agentur auch akzeptiert wird.

Stefan-TR schrieb am 12.06.2009 um 19:35:10:
Das koennte denke ich schon zu Problemen fuehren. Um die Genehmigung vom Arbeitsamt zu bekommen darf ein Auslaender nicht zu schlechteren Bedingungen beschaeftigt werden wie ein Deutscher/EUler der den selben Job machen wuerde. Die 4 EUR pro Stunde dem Arbeitsamt zu erklaeren, waere wohl nicht so leicht.

Das "könnte" nicht nur zu Problemen kommen, bei einer solchen Gehaltsangabe kannst du ganz getrost davon ausgehen, dass es keine Arbeitserlaubnis-EU geben wird.


Gruß
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Antwort #11 - 12.06.2009 um 21:13:14
 
Hallo C_Devil,

herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort.

Zitat:
Du kannst versuchen, dem prüfenden Arbeitsvermittler zu erklären, warum für die Stelle nur deine Freundin infrage kommt und kein anderer Bewerber. Knackpunkt ist, dass deine Begründung plausibel ist und diese Einschränkung im Stellenangebot von der Agentur auch akzeptiert wird.


Wären gute Gründe, dass ich mit hohen Warenwerten und Geldern arbeite und eine Person benötige, der ich 100% vertrauen kann, sowie bisher auch nur Familienmitglieder bei mir arbeiten?

Zitat:
Fällt danach die Vorrangprüfung positiv aus, wird die Arbeitserlaubnis-EU exakt nach diesen Angaben erteilt (z.B. Mo-Fr jeweils 3 Stunden/Tag von 8.00-11.00 Uhr)


Wow, das ist ja krass.  Schockiert/Erstaunt
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Antwort #12 - 12.06.2009 um 21:24:36
 
DeuRum schrieb am 12.06.2009 um 21:13:14:
Wären gute Gründe, dass ich mit hohen Warenwerten und Geldern arbeite und eine Person benötige, der ich 100% vertrauen kann, sowie bisher auch nur Familienmitglieder bei mir arbeiten?

z.B., ich persönlich würde es so sehen, aber da es die Entscheidung des jeweiligen Vermittlers ist, kann ich nur sagen: Versucht es !!

DeuRum schrieb am 12.06.2009 um 21:13:14:
Wow, das ist ja krass.
Da geht doch alle Flexibilität verloren.

Im Grunde gebe ich dir Recht (ist aber meine ganz persönliche Meinung), aber es ist nun mal leider so gewollt.
Wurde hier bereits ausführlich diskutiert: Arbeitserlaubnis/Gleitzeiten


Gruß
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Antwort #13 - 12.06.2009 um 21:34:47
 
DeuRum schrieb am 12.06.2009 um 21:13:14:
Wow, das ist ja krass.  Schockiert/Erstaunt
Da geht doch alle Flexibilität verloren.


Das ist genau ein weiteres Problem, dass die 15 Stunden genau angegeben werden müssen. Hatte jetzt gerade eine Albanerin, die 15 Stunden im Außenbereich einer Eisdiele arbeiten sollte.

Arbeitgeber: Juni bis September, immer bei Sonnenschein.
Arbeitsagentur: Bitte Wochentag/Uhrzeit angeben.

Bei Dir kann es ja gerade noch funktionieren. Wenn sie die Arbeitserlaubnis bekommt und dann ein Jahr arbeitet, ist sie danach in dieser Beziehung "EU-Inländerin".
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Antwort #14 - 12.06.2009 um 22:12:52
 
Herzlichen Dank für eure ganze Hilfe!

Wäre es vielleicht als Alternative legal möglich, dass sie - als meine Freundin - unentgeltlich bei mir mithilft, so wie es doch auch bei Familienangehörigen (Eltern, Kinder) erlaubt ist?
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