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Heirat mit Nigerianer/Probleme mit den Urkunden (Gelesen: 3.912 mal)
DonnaBiggi
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11.06.2009 um 12:59:51
 
Hallo zusammen, ich bin neu hier, habe hier aber schon öfters mal reingeschaut. Also, mein Verlobter hatte mir seine kompletten Unterlagen zugeleitet und sie haben auch schon die Deutsche Botschaft in Lagos durchlaufen, ebenfalls die Prüfung vor einem Vertrauensanwalt.
Nun bekam ich einen Anruf vom Standesbeamten, dass angeblich seine Geburtsurkunde von der falschen Behörde ausgestellt worden wäre und ebenfalls sein Geburtsdatum, laut Auskunft seines Vaters!, falsch wäre.
Mein Verlobter hat in all seinen Unterlagen (Studium, Schule usw.) den Monat August stehen, nun soll sein Vater bei der Überprüfung gesagt haben, er wäre im Mai geboren. Gleichfalls soll der Vater gesagt haben, er hätte die Eidesstattliche Versicherung und die Declaration of Age nicht vor dem Notar abgegeben. Diese Behauptungen sind schlichtweg falsch. Der Vater und all die anderen, wo Auskünfte eingeholt wurden, haben den Überprüfenden gut beköstigt, sogar ein kleines Trinkgeld gegeben (scheint dort so üblich zu sein), soll nicht als Bestechung aufgefasst werden. Nun sagt der Standesbeamte, mein Verlobter muss alle Unterlagen wieder neu beibringen, ich wieder alles übersetzen lassen und nochmals diese Gebühr beim Standesamt bezahlen. Welche Möglichkeiten sind gegeben, zu beweisen, dass der Überprüfer was falsches geschrieben hat? Ebenfalls hat mein Verlobter das Birthcertificate von der NPCC, die nach eigener Auskunft gestern sagten, sie dürften diese Urkunden ausstellen. Gibt es noch eine andere Möglichkeit, helfen kann einem wirklich niemand. Der Standesbeamte ist auch sehr unkooperativ, machte sogar noch eine Bemerkung "diesmal soll aber der Vater gehen um zu unterschreiben????, es ist eine Urkundenfälschung. Welche Dinge haben wir jetzt überhaupt noch zu erwarten? Es war der Vater meines Verlobten der die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, niemand anders. Wie kann man es beweisen, bzw. wie kann man der Botschaft zeigen, das der Überprüfer einen Fehler gemacht hat, oder ist es besser es hinzunehmen und nochmals das ganze Prozedere der Warterei und unnötigen Geldausgabe hinzunehmen??? Bitte um Hilfe!!
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DonnaBiggi
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Antwort #1 - 12.06.2009 um 07:02:37
 
Hat denn niemand eine Antwort für mich?????
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hge2001
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Antwort #2 - 12.06.2009 um 16:55:37
 
DonnaBiggi schrieb am 11.06.2009 um 12:59:51:
Welche Möglichkeiten sind gegeben, zu beweisen, dass der Überprüfer was falsches geschrieben hat?  



IMHO: keine.

Die Dokumentenprüfung ist ja ein total intransparenter Vorgang, gegen die man separat  keinen Widerspruch einlegen kann. ( Den Widerspruch könnte man höchstens gegen ein abgelehntes Visum einlegen. ) Es ist ja schon lobend zu erwähnen, dass dir das Standesamt überhaupt die Gründe für den verdacht der "falschen" Dokumente mitgeteilt hat.

Allenfalls kann man der Botschaft das (vielleicht) falsche Verhalten des Prüfungsagenten melden. Das wird aber sicherlich nicht das Ergebnis der Prüfung ändern. Ich denke du wirst in den sauren Apfel beissen müssen, und einer nochmaligen urkundenprüfung zustimmen müssen.

HGE
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DonnaBiggi
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Antwort #3 - 12.06.2009 um 17:38:46
 
hge2001 schrieb am 12.06.2009 um 16:55:37:
IMHO: keine.

Die Dokumentenprüfung ist ja ein total intransparenter Vorgang, gegen die man separat  keinen Widerspruch einlegen kann. ( Den Widerspruch könnte man höchstens gegen ein abgelehntes Visum einlegen. ) Es ist ja schon lobend zu erwähnen, dass dir das Standesamt überhaupt die Gründe für den verdacht der "falschen" Dokumente mitgeteilt hat.

Allenfalls kann man der Botschaft das (vielleicht) falsche Verhalten des Prüfungsagenten melden. Das wird aber sicherlich nicht das Ergebnis der Prüfung ändern. Ich denke du wirst in den sauren Apfel beissen müssen, und einer nochmaligen urkundenprüfung zustimmen müssen.

HGE

Vielen Dank für deine Nachricht. Mein Verlobter, mit dem ich gerade gesprochen habe, will am Montag nochmals zur Botschaft und versuchen es zu klären, dass der Überprüfer Fehler gemacht hat.
Dann, wenn er die neuen Dokumente besorgt, will er es ebenfalls per Bild festhalten. Ich frage mich langsam, in welchem Land wir leben? Es ist Willkür, unnötige Geldmacherei und ...ach, ich sollte besser schweigen, aber es ist alles so frustrierend, zumal ich selbst bei einer Behörde arbeite, die auch noch übergeordnete Behörde über dem Standesamt ist. Aber man soll keine schlafenden Hunde wecken.
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Antwort #4 - 13.06.2009 um 09:17:03
 
DonnaBiggi schrieb am 11.06.2009 um 12:59:51:
Wie kann man es beweisen, bzw. wie kann man der Botschaft zeigen, das der Überprüfer einen Fehler gemacht hat, oder ist es besser es hinzunehmen und nochmals das ganze Prozedere der Warterei und unnötigen Geldausgabe hinzunehmen???  

Wenn es zu einer Ablehnung des Visums kommt, hat dein Verlobter die Möglichkeit Widerspruch einzulegen und darzulegen, warum die Ablehnung - bedingt durch die fehlerhafte Arbeit des Vertrauensanwaltes - falsch ist.

Die Botschaft muss sich dann die Mühe machen und noch einmal alles prüfen. Bleibt sie bei ihrer Entscheidung, kann nur dagegen geklagt werden.

Letztendlich stellt sich immer wieder die Frage, ob man noch einmal das ganze Prüfverfahren aufsichnimmt und Geld ausgibt oder sich in einen langwierigen Rechtsstreit einbinden läßt.
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DonnaBiggi
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Antwort #5 - 13.06.2009 um 13:21:57
 
steini007 schrieb am 13.06.2009 um 09:17:03:
Wenn es zu einer Ablehnung des Visums kommt, hat dein Verlobter die Möglichkeit Widerspruch einzulegen und darzulegen, warum die Ablehnung - bedingt durch die fehlerhafte Arbeit des Vertrauensanwaltes - falsch ist.

Die Botschaft muss sich dann die Mühe machen und noch einmal alles prüfen. Bleibt sie bei ihrer Entscheidung, kann nur dagegen geklagt werden.

Letztendlich stellt sich immer wieder die Frage, ob man noch einmal das ganze Prüfverfahren aufsichnimmt und Geld ausgibt oder sich in einen langwierigen Rechtsstreit einbinden läßt.


Danke für die Mitteilung, aber der Standesbeamte hat mir die "angeblichen" falschen Unterlagen mitgegeben und mein Verlobter soll nunmehr wieder neue Urkunden beibringen. Was soll er neu beibringen, wenn die Urkunden nicht falsch waren/sind????? Aber da müssen wir wohl durch und nochmals alles wieder von vorne.
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Antwort #6 - 15.06.2009 um 11:00:39
 
Es geht doch darum, dass der Prüfbericht sagt, die Dokumente wären falsch und nicht zum Heiraten "geeignet". Folglich wird auch die Botschaft das Visum ablehnen. Dann wäre Widerspruch einzulegen.

Wenn du bzw. dein Verlobter das gleiche Prozedere noch einmal machst und mit dem gleichen Dokumenten kommst, die nun im Prüfbericht als "echt" deklariert werden, weiss ich nicht, ob das Standesamt das wirklich glaubt.

Frage den Standesbeamten, wie es sich verhält, wenn er die gleichen Dokumente mit dem Vermerk "echt" erhält.
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Antwort #7 - 15.06.2009 um 17:23:20
 
steini007 schrieb am 15.06.2009 um 11:00:39:
Wenn du bzw. dein Verlobter das gleiche Prozedere noch einmal machst und mit dem gleichen Dokumenten kommst, die nun im Prüfbericht als "echt" deklariert werden, weiss ich nicht, ob das Standesamt das wirklich glaubt.

Frage den Standesbeamten, wie es sich verhält, wenn er die gleichen Dokumente mit dem Vermerk "echt" erhält.


Wieso?

Der Standesbeamte ist doch der "letzte" in der Kette.
Die Urkundenprüfung wird von der Botschaft angestossen, und die Botschaft erhält vom den Agenten , die die prüfung vornehmen, nur einen Bericht was sie gemacht haben.
Dieses arbeitet die Botschaft durch und gibt ihre Stellungnahme, die dann auch nur "diplomatisch" heisst: Es wurden keine Fälschungsmerkmale festgestellt. Ein direktes "echt" wird die Botschaft niemals draufsetzen -Smiley

Dann bleibt dem Standesbeamten doch kein grosses Ermessen. Auch wenn die Dokumentenprüfung wiederholt wurde.

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Antwort #8 - 15.06.2009 um 20:45:55
 
hge2001 schrieb am 15.06.2009 um 17:23:20:
Wieso?

Der Standesbeamte ist doch der "letzte" in der Kette.

Der Standesbeamte entscheidet, ob er die Originaldokumente akzeptiert oder ob er auf einem Prüfverfahren besteht.

hge2001 schrieb am 15.06.2009 um 17:23:20:
Die Urkundenprüfung wird von der Botschaft angestossen,

... aber doch nur, wenn sie von einer anderen deutschen Behörde dazu aufgefordert wurde.
Von sich aus wird die Botschaft nicht tätig werden. Das Standesamt benötigt legalisierte bzw. geprüfte Unterlagen, nicht die Botschaft.

hge2001 schrieb am 15.06.2009 um 17:23:20:
Dann bleibt dem Standesbeamten doch kein grosses Ermessen. Auch wenn die Dokumentenprüfung wiederholt wurde.

Habe ich nicht im Forum gelesen, dass ein Standesbeamte auch bei "echten" Dokumenten Zweifel anmelden und die Akzeptanz verweigern kann?
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hge2001
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Antwort #9 - 16.06.2009 um 14:08:18
 
steini007 schrieb am 15.06.2009 um 20:45:55:
Der Standesbeamte entscheidet, ob er die Originaldokumente akzeptiert oder ob er auf einem Prüfverfahren besteht.

... aber doch nur, wenn sie von einer anderen deutschen Behörde dazu aufgefordert wurde.
Von sich aus wird die Botschaft nicht tätig werden. Das Standesamt benötigt legalisierte bzw. geprüfte Unterlagen, nicht die Botschaft.


Ich meinte hier mit "angestossen", dass der unmittelbare Kontakt zum Vertrauensanwalt nur durch die Botschaft stattfindet.
In der Realität läuft es auch meist so, wie du beschreibst. Obwohl seit 2005 jede Behörde ,die im Visumsprozess beteiligt ist,berechtigt ist, eine Ukundenprüfung anzustossen, wird es hier meist auf das Standesamt wieder abgewälzt. (In Manila war es eine Zeit lang so, dass die Botschaft bei Spätregistrierung von sich aus eine Prüfung angeleiert hat; das macht sie aber heute auch nicht mehr)



Zitat:
Habe ich nicht im Forum gelesen, dass ein Standesbeamte auch bei "echten" Dokumenten Zweifel anmelden und die Akzeptanz verweigern kann?


Ja, aber wenn die Botschaft auf die urkunden tackert, dass keine Merkmale von Fälschung festgestellt wurde, wird der Standesbeamte sich schwer tun, die echtheit in Zweifel zu ziehen.

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Antwort #10 - 16.06.2009 um 17:17:54
 
hge2001 schrieb am 16.06.2009 um 14:08:18:
Ich meinte hier mit "angestossen", dass der unmittelbare Kontakt zum Vertrauensanwalt nur durch die Botschaft stattfindet.
In der Realität läuft es auch meist so, wie du beschreibst. Obwohl seit 2005 jede Behörde ,die im Visumsprozess beteiligt ist,berechtigt ist, eine Ukundenprüfung anzustossen, wird es hier meist auf das Standesamt wieder abgewälzt. (In Manila war es eine Zeit lang so, dass die Botschaft bei Spätregistrierung von sich aus eine Prüfung angeleiert hat; das macht sie aber heute auch nicht mehr)




Ja, aber wenn die Botschaft auf die urkunden tackert, dass keine Merkmale von Fälschung festgestellt wurde, wird der Standesbeamte sich schwer tun, die echtheit in Zweifel zu ziehen.

hge

Also noch einmal für alle und danke für die Beteiligung.
Die Unterlagen sind echt, der Vertrauensanwalt oder wie auch immer sich diese Mitarbeiter dort nennen, hat sich irgendwas ausgedacht. Ich habe gehört, das soll nicht selten dort vorkommen, vielleicht, weil der Vater meines Verlobten nicht genügend Trinkgeld gegeben hat. Ist aber nur eine Vermutung.
Mein Verlobter war zwischenzeitlich bei der Botschaft, die haben ebenfalls gesagt, er soll dann die beanstandeten Papiere noch einmal neu fertigen lassen, d. h., sein Vater muss wieder zum Notar und dort einmal seine Ledigkeit bescheinigen und das Datum der Geburt meines Verlobten, angeblich hätte mein Schwiegervater gesagt, mein Verlobter wäre im May geboren, aber alle anderen Schulzeugnisse, Studienabschluss ist alles auf August ausgestellt. Sein Vater sagte zu meinem Verlobten, dieses Datum May hätte er niemals genannten, zumal er auch beim Notar angegeben hat, er ist im August geboren. OMG was für ein durcheinander. Jedenfalls sagte der Standesbeamte hier, diese Unterlagen muss er neu ausstellen lassen (obwohl da wieder nichts anderen drinstehen wird). In meinen Augen "Geldmacherei und Willkür". Ebenfalls muss er seine Geburtsurkunde neu ausstellen lassen, da es die falsche Behörde ausgestellt hat. Auch in der wird kein anderes Geburtsdatum stehen als vorher.

Danke fürs Zuhören.
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