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Änderung der Visumsart von FZF auf Arbeitsvisum ohne Ausreise möglich? (Gelesen: 1.809 mal)
User5000
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i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Änderung der Visumsart von FZF auf Arbeitsvisum ohne Ausreise möglich?
09.06.2009 um 13:52:01
 
Ich bin neu hier im Forum.
Erstmal möchte ich sagen, daß ich es sehr gut finde, dass es dieses Forum/Seite gibt. Danke an das i4a-Team.

Meine Frage:

Meine chinesische Freundin hat in Deutschland ihren Diplomstudiengang abgeschlossen (Studiumsvisum) und machte nun ihre Promotion (Arbeitsvisum).
Währenddessen hat sie einen Deutschen geheiratet und daher das Visum auf FZF geändert.

Nun hat die Ehe nicht gehalten (Laufzeit kleiner 2 Jahre) und das Visum nach FZF ist natürlich nicht mehr gültig. Ein Antrag auf Verlängerung bis zum Ende der Promotion läuft, soweit möglich.

Laut Sachbearbeiter kann es allerdings passieren, daß sie erst Ausreisen muß, um aus China heraus ein neues Arbeitsvisum zu beantragen. Ist das richtig?

Inwieweit muß sie damit rechnen ihre Doktorarbeit nicht mehr fertigstellen zu können?

Weiterhin ist die Frage, ob sie auch Ausreisen müßte, um nach der Verlängerung, d.h. nach der Promotion ein Arbeitsvisum zu beantragen, oder ob eine Änderung der Visumsart auch ohne Ausreise möglich ist.

Vielen Dank im voraus für Antworten.

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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 09.06.2009 um 14:34:30
 
Habe Deinen Beitrag in dieses Forum verschoben, weil es ja nunmehr nicht mehr um Visa- bzw. AE- Fragen im Kontext von Ehe und Familie geht.

Antworten zu Deinen Fragen sind in diesem Forum hier wahrscheinlicher, warte ab, was sich tut.

Auch Deine Mehrfachposts habe ich gelöscht. Danke für die "Selbstanzeige"  Zwinkernd - beim nächsten mal nach dem Absenden erst ein wenig abwarten ...

=schweitzer=
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 09.06.2009 um 19:45:46
 
Die Visumart kann man nur durch Rückreise und Neuantrag ändern.

Deine Bekannte hat ja jetzt überhaupt kein Visum, sondern eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28. Diese kann sie tatsächlich bei der Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 (Arbeit) ändern lassen. Sie hat aber kein Recht darauf. Die Ausländerbehörde kann es machen, sie kann aber auch sagen, dass sie dafür ihr Visum erst ändern soll.

Um ein neues Visum (mit dem Zweck "Arbeit") zu bekommen, muss sie dann natürlich nach Hause zurück. Die Ausländerbehörde stellt ja kein Visum aus.

Wenn sie mit der Promotion fertig ist, muss sie kein Arbeitsvisum beantragen. Je nach den persönlichen Umständen hat sie ja eine allgemeine Arbeitserlaubnis, dann sollte sie aber mit der Ausländerbehörde auf jeden Fall Kontakt aufnehmen, wenn sie sich nicht sicher ist. Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 hat sie dann ja schon, ein Visum ist dann überflüssig.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 09.06.2009 um 20:21:18
 
Vielen Dank für die Antwort.

Habe ich das richtig verstanden, daß, wenn die Leute von der Ausländerbehörde nett sind, sie nicht unbedingt zurück nach China muß, um ein neues Visum zu beantragen.
Gibt es irgendwelche Kriterien, die dort betrachtet werden, oder ist sie der Willkür der Sachbearbeiter ausgeliefert?

Danke.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 10.06.2009 um 16:51:38
 
Willkür ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Das muss sie also überhaupt nicht befürchten – das gilt übrigens, seit wir das Grundgesetz haben.

Es ist eine Ermessensfrage. Der Sachbarbeiter darf sie nicht besser oder schlechter behandeln als eine andere Chinesin, Thailänderin oder Bolivianerin in einer vergleichbaren Situation. Da es aber nie zwei identische Situationen gibt, muss sie die Gründe zur AE-Änderung ohne Ausreise überzeugend darstellen und alles verhandeln.

Soweit ich Dich verstanden habe, hat der Sachbearbeiter dorch erstmal nur gesagt, dass es zwei Möglichkeiten gibt. Das ist ja soweit völlig richtig. Mehr kann dazu vermutlich nur die ABH sagen, die die Akte kennt.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 11.06.2009 um 20:42:24
 
Danke für die Antwort.
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