Ich bin neu hier im Forum.
Erstmal möchte ich sagen, daß ich es sehr gut finde, dass es dieses Forum/Seite gibt. Danke an das i4a-Team.
Meine Frage:
Meine chinesische Freundin hat in Deutschland ihren Diplomstudiengang abgeschlossen (Studiumsvisum) und machte nun ihre Promotion (Arbeitsvisum).
Währenddessen hat sie einen Deutschen geheiratet und daher das Visum auf
FZF geändert.
Nun hat die Ehe nicht gehalten (Laufzeit kleiner 2 Jahre) und das Visum nach
FZF ist natürlich nicht mehr gültig. Ein Antrag auf Verlängerung bis zum Ende der Promotion läuft, soweit möglich.
Laut Sachbearbeiter kann es allerdings passieren, daß sie erst Ausreisen muß, um aus China heraus ein neues Arbeitsvisum zu beantragen. Ist das richtig?
Inwieweit muß sie damit rechnen ihre Doktorarbeit nicht mehr fertigstellen zu können?
Weiterhin ist die Frage, ob sie auch Ausreisen müßte, um nach der Verlängerung, d.h. nach der Promotion ein Arbeitsvisum zu beantragen, oder ob eine Änderung der Visumsart auch ohne Ausreise möglich ist.
Vielen Dank im voraus für Antworten.