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Einreisesperre Landes oder Europaweit?! (Gelesen: 995 mal)
howa-BRA
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carpe Diem !


Beiträge: 6

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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09.06.2009 um 01:03:40
 
Hallo Liebe Fachleute,
ich wende mich Heute mit einem Problem an euch weil ich nicht weiss wie man folgende Situation einordnen soll.

zum Thema:

Ich habe kürzlich meine Freundin , eine Brasilianerin geheiratet und beabsichtigen in kürze wenn Sie den Sprachkurs erfolgreich bestanden hat ein Visum zur FZF zu beantragen jedoch gibt es hier ein Problem.
Sie wurde im März 2007 aus Spanien wegen Überscheitung der 90 Tagefrist abgeschoben.Sie wurde darüber informiert das Sie ein 3 Jähriges Einreiseverbot in Spanien hat dessen Brief hier vor liegt.
Wir haben jetzt über das BKA eine Auskunft beantragt dessen Antwort uns Heute erreichte.
Hier heisst es im Wortlaut:

Sehr geehrte Frau XXXXXXX,
Sie sind gemäß Artikel 96 SDÜ zur Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem (SIS) von Spanien ausgeschrieben.Die Löschung der Ausschreibung im SIS wird vorgenommen wenn die zuständige Behörde in Spanien die betroffene Verfügung zurücknimmt.

SIRENE Espana
... ... ...


Es wurde auch eine Auskunft beim AZR eingeholt wo man uns mitteilte das keinerlei Eintragungen vorliegen!
Nun die Frage:
Wie können wir das verstehen , ist Sie nun im gesamten Schengener Raum ausgeschrieben oder nur für Spanien so wie es der Brief der Spanischen Ausländerbehörde aussagt wo es heisst:

Laut der Verfügung wird Ihnen untersagt das Spanische Territorium zu betreten.

Wird diese Ausschreibung wenn sie denn Europaweit gilt zu Problemen bei der FZF führen???!

Für eure Hilfe bedanke ich mich schon jetzt.

es grüsst euch aus Brasil

HW
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Mick
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46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Nordrhein-Westfalen
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Geschlecht: male
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 09.06.2009 um 07:26:33
 
Hi,

die Sperre besteht ganz offensichtlich schengenweit, das ist bei einer
Abschiebung/Ausweisung auch so vorgesehen. Im Rahmen des FZF-
Antrages werden die deutschen Behörden ein sogenanntes Konsultations-
verfahren in die Wege leiten. In diesem Verfahren werden die Spanier
gefragt, was vorgefallen ist, dann wird entschieden, ob trotz dieser Maß-
nahme ein Visum für D. ausgestellt werden soll (was vermutlich der Fall
ist, wenn nicht mehr passiert ist). Über diese Entscheidung wird Spanien
informiert, die Schengenausschreibung dürfte aufgehoben werden, die
Sperre für Spanien wird dann vermutlich aufrecht erhalten (muss nicht,
ist aber wahrscheinlich).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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