Buscher schrieb am 08.06.2009 um 16:20:02:Wenn die Personalien der Mutter und evtl. des Vaters nicht nachgewiesen sind, kann das Standesamt nur mit einschränkenden Hinweisen (Personendaten sind nicht nachgewiesen) die Geburt beurkunden. Es gab vor einigen Jahren sogar die Übung, gar nichts zu beurkunden, doch dagegen steht das Recht aus dem Genfer Flüchtlingsabkommen, dass jedes Kind einen Anspruch auf eine Geburtsbeurkundung hat.
Dazu kommt §7(1) der UNO-Kinderrechtskonvention. Bei der
UNHCR in den fünf UNO-Sprachen zu lesen, und laut der dort verlinkten Information in Deutschland seit 1992 in Kraft.
Zitat:The child shall be registered immediately after birth and shall have the right from birth to a name, the right to acquire a nationality and. as far as possible, the right to know and be cared for by his or her parents.
Irgendeine Registrierung ist also wohl auch gemäß dieser Rechtsquelle nötig.
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Blaise schrieb am 08.06.2009 um 19:59:24:Sofern bei einer Geburt die Angaben zu einem Elternteil urkundlich nicht nachgewiesen waren, wurde im Geburtenbuch ein besondere Hinweis aufgenommen, der z.B. so lauten konnte: "Die Angaben über die Mutter sind dem ihr erteilten Ausweisersatz entnommen; die Richtigkeit dieser Angaben und der Familiennamensführung des Kindes ist urkundlich nicht nachgewiesen.“
Soweit solche Hinweise im Geburtenbuch standen, durfen nur noch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenbuch, die diesen Hinweis enthielten, ausgestellt werden (§ 266 Abs. 1 a DA).
Was ist, wenn die Identität der Mutter nicht geklärt ist, die des Vaters aber schon?
Man weiß also, wer die Mutter nach §1591 BGB ist ("Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat"), nur müsste ihre Identität geklärt werden.
Weil sie vielleicht verheiratete sein könnte, dürfte eine Vaterschaftsanerkennung wegen §1594(2) BGB ("Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht") wohl nicht ohne weiteres möglich sein?
Aber wie ist es allgemein mit der Vaterschaft - was, wenn der tatsächliche Vater Deutscher ist und die Identität der Mutter nicht geklärt ist, wie geht man vor, damit die rechtliche Vaterschaft geklärt wird, und das Kind nicht nur eine Geburtsurkunde sondern auch die deutsche Staatsangehörigkeit hat? (Angenommen, die weitergehende/endgültige Klärung der Identität der Mutter wäre dauerhaft nicht möglich.)