Hallo Tommsn,
Tommsn schrieb am 03.06.2009 um 15:48:50:2.Ich weiß auch, dass wir in Dtl den Namen noch einmal offiziell ändern müssen, weil in der Heiraturkunde der alte Name steht. Aber ich glaube, dass ich gelesen hab, dass in Deutschland der Nachsatz "de [mein Nachname]" nur gegen den zweiten jetztigen Nachnamen getauscht werden kann?
Ihr
müsst gar nichts! Sofern ihr keine Namenserklärung hier in Deutschland abgebt, bleibt es bei der derzeitigen getrennten Namensführung. Wenn ihr keine Probleme mit hinkender Namensführung haben wollt, ist die getr. Namensführung auch durchaus zu empfehlen.
Sofern ihr doch eine Namenserklärung abgeben wollt, habt ihr die Wahl zwischen dem deutschen und dem peruanischen Namensrecht (Artikel 10 Abs. 2 EGBGB).
Der zweite Link von janetm beschreibt die Ehenamensführung in Peru sehr schön. Für den Ehemann scheint es keine besonderen Möglichkeiten zu geben.
Die Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe nach deutschen Recht muss hier ich ja sicherlich nicht weiter ausführen. Wichtig ist nur zu wissen, dass die peruanischen Behörden anscheinend nicht mit jeder Namensführung nach deutschem Recht etwas anfangen können. So z.B. wenn der Name des deutschen Mannes zum Ehenamen bestimmt wird.
Tommsn schrieb am 03.06.2009 um 15:48:50:3.Ich will mir von meiner Frau eine von der deutschen Botschaft legalisierte Übersetzung der Heiratsurkunde schicken lassen. Reicht diese aus für die Behördengänge hier oder ist zusätzlich noch ein beglaubigte Kopie des Originals nötig? Man bedenk, dass Original komplett legalisiert und Übersetzung komplett legalisiert ja wegen des Visumantrages in der Botschaft sind.
Für das Standesamt (bei einer evtl. Nachregistrierung der Eheschließung) würde die legalisierte Übersetzung nicht ausreichen. Hier wird die
legalisierte Originalurkunde benötigt. Für die Übersetzung gibt es die Vorgabe, dass der Übersetzer im Hinblick auf den hohen Beweiswert eines Personenstandseintrags regelmäßig im Inland öffentlich beeidigt oder anerkannt sein soll. Dann braucht man für die Übersetzung selbst natürlich auch keine Legalisation.
Andere Behörden sollten eigentlich die gleichen Besingungen stellen.
Gruß,
Richter