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Namensänderung nach Hochzeit komplett? (Gelesen: 4.727 mal)
Tommsn
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03.06.2009 um 15:48:50
 
Hallo,

ich habe im letzten Monat in Peru geheiratet. Jetzt sind wir uns unsicher wie die Namenregelungen in Deutschland und Peru sich unterscheiden. Mein Frau hat jetzt ihren dortigen Personalausweis geändert insofern, dass zu Ihren zwei Vornamen und zwei Nachnamen jetzt noch der Zustatz "de [mein Nachname]" hinzufgefügt wurde.

1. Sicherlich muss sie, auch wenn sehr teuer, einen neuen Reisepass beantragen für das Visum zum Ehegattennachzug?

2.Ich weiß auch, dass wir in Dtl den Namen noch einmal offiziell ändern müssen, weil in der Heiraturkunde der alte Name steht. Aber ich glaube, dass ich gelesen hab, dass in Deutschland der Nachsatz "de [mein Nachname]" nur gegen den zweiten jetztigen Nachnamen getauscht werden kann?

3.Ich will mir von meiner Frau eine von der deutschen Botschaft legalisierte Übersetzung der Heiratsurkunde schicken lassen. Reicht diese aus für die Behördengänge hier oder ist zusätzlich noch ein beglaubigte Kopie des Originals nötig? Man bedenk, dass Original komplett legalisiert und Übersetzung komplett legalisiert ja wegen des Visumantrages in der Botschaft sind.

Ich hoffe mir kann geholfen werden und schon mal vielen Dank im Vorraus!!

Gruß
Tom
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janetm
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Antwort #1 - 03.06.2009 um 18:55:24
 
Tommsn schrieb am 03.06.2009 um 15:48:50:
1. Sicherlich muss sie, auch wenn sehr teuer, einen neuen Reisepass beantragen für das Visum zum Ehegattennachzug?


Ja, aber die Kosten für den Pass sind meines Wissens nach in Peru vor kurzem gesenkt worden. Das Visum ist kostenlos.

Tommsn schrieb am 03.06.2009 um 15:48:50:
3.Ich will mir von meiner Frau eine von der deutschen Botschaft legalisierte Übersetzung der Heiratsurkunde schicken lassen. Reicht diese aus für die Behördengänge hier oder ist zusätzlich noch ein beglaubigte Kopie des Originals nötig?


Grundsätzlich ist es immer besser Orginaldokument und Übersetzung dabei zu haben (als beglaubigte Kopien). Geburtsurkunde und Zeugnisse mussten bei uns zuminest immer so eingereicht werden.
So schrecklich viele Behördengänge musst du ja auch eigentlich noch nicht machen, so lange deine Frau nicht hier ist, und wenn sie hier ist hast du ja auch die Unterlagen aus der Botschaft zurück Zwinkernd

Mit den Namen, das ist nicht ganz einfach und ich bin mir nicht sicher, ob Vatername Muttername de DeinName in Deutschland möglich ist, da es aber mehr als 2 sind, sollte es mich wundern. Vielleicht äüssert sich da noch ein Experte zu.

Wir leben mit der "hinkenden Namensführung" (Name in D: Ehename, Name in Peru: Geburtsname).

Liebe Grüße
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Tommsn
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Antwort #2 - 03.06.2009 um 19:37:24
 
Vielen lieben Dank für deine Antwort!!

Das ist ja sehr schön, dass wir die Originaldokumente wieder zurück bekommen. Das wusste ich gar nicht.

Ja bei der Namensführung ist das sone Sache, weil ja dann im Prinzip die Möglichkeiten auf [zwei Vornamen] [Nachname des Vaters] de [mein Nachname] ändern kann, weil der Nachname der Mutter der unwichtigere ist. Oder sie behält ihren Namen ohne meinen Namenszusatz, was uns aber sicher nicht gefallen würde.
Aber dennoch würde ihr Dokument dann wieder nicht mit Ihrem Pass übereinstimmen, was in Dtl ja hin und wieder zu einem Problem kommen kann.
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Antwort #3 - 03.06.2009 um 21:54:37
 
Tommsn schrieb am 03.06.2009 um 19:37:24:
Ja bei der Namensführung ist das sone Sache, weil ja dann im Prinzip die Möglichkeiten auf [zwei Vornamen] [Nachname des Vaters] de [mein Nachname] ändern kann, weil der Nachname der Mutter der unwichtigere ist.


Da bin ich gar nicht sicher, ob das noch geht, das peruanische Namensrecht hat sich glaube ich vor einiger Zeit geändert.

Das BMI nennt auch nur die beiden Möglichkeiten:

- Name vor der Eheschliesung oder:
- Name vor der Eheschliesung de NameEhemann

siehe auch: http://www.bmi.bund.de/cln_104/SharedDocs/Standardartikel/DE/Themen/MigrationInt...

Das steht auch so auf Seiten der peruanischen Botschaft:

"Für verheiratete Frauen gibt es zwei Formen der Namensführung: Sie können ihre Geburtsnamen ohne jegliche Änderung beibehalten (diese Form der Namensführung in der Ehe besteht auch in Deutschland) oder sie können den Familiennamen ihres Ehegatten mit der Präposition „de" an ihre beiden eigenen Familiennamen anfügen.

Männer können ihre Familiennamen nur durch Beschluss eines peruanischen Gerichts ändern."

http://conperberlin.embaperu.de/Standesamtliche%20Angelegenheiten.htm#Eintragung...

Alles nicht so einfach Zwinkernd

Aloha
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Antwort #4 - 04.06.2009 um 07:54:44
 
Hallo Tommsn,

Tommsn schrieb am 03.06.2009 um 15:48:50:
2.Ich weiß auch, dass wir in Dtl den Namen noch einmal offiziell ändern müssen, weil in der Heiraturkunde der alte Name steht. Aber ich glaube, dass ich gelesen hab, dass in Deutschland der Nachsatz "de [mein Nachname]" nur gegen den zweiten jetztigen Nachnamen getauscht werden kann?


Ihr müsst gar nichts! Sofern ihr keine Namenserklärung hier in Deutschland abgebt, bleibt es bei der derzeitigen getrennten Namensführung. Wenn ihr keine Probleme mit hinkender Namensführung haben wollt, ist die getr. Namensführung auch durchaus zu empfehlen.

Sofern ihr doch eine Namenserklärung abgeben wollt, habt ihr die Wahl zwischen dem deutschen und dem peruanischen Namensrecht (Artikel 10 Abs. 2 EGBGB).
Der zweite Link von janetm beschreibt die Ehenamensführung in Peru sehr schön. Für den Ehemann scheint es keine besonderen Möglichkeiten zu geben.
Die Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe nach deutschen Recht muss hier ich ja sicherlich nicht weiter ausführen. Wichtig ist nur zu wissen, dass die peruanischen Behörden anscheinend nicht mit jeder Namensführung nach deutschem Recht etwas anfangen können. So z.B. wenn der Name des deutschen Mannes zum Ehenamen bestimmt wird.

Tommsn schrieb am 03.06.2009 um 15:48:50:
3.Ich will mir von meiner Frau eine von der deutschen Botschaft legalisierte Übersetzung der Heiratsurkunde schicken lassen. Reicht diese aus für die Behördengänge hier oder ist zusätzlich noch ein beglaubigte Kopie des Originals nötig? Man bedenk, dass Original komplett legalisiert und Übersetzung komplett legalisiert ja wegen des Visumantrages in der Botschaft sind.

Für das Standesamt (bei einer evtl. Nachregistrierung der Eheschließung) würde die legalisierte Übersetzung nicht ausreichen. Hier wird die legalisierte Originalurkunde benötigt. Für die Übersetzung gibt es die Vorgabe, dass der Übersetzer im Hinblick auf den hohen Beweiswert eines Personenstandseintrags regelmäßig im Inland öffentlich beeidigt oder anerkannt sein soll. Dann braucht man für die Übersetzung selbst natürlich auch keine Legalisation.
Andere Behörden sollten eigentlich die gleichen Besingungen stellen.

Gruß,
Richter
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Tommsn
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Antwort #5 - 04.06.2009 um 09:29:33
 
Also vielen dank nochmal für die Antworten!

Na wenn der Zusatz mit de [mein Nachname] gültig ist, wäre das alles kein Problem. Wir möchten schon auch im Hinblick auf Kinder später einen gemeinsamen Nachnamen besitzen.

Die jetztige Änderung in Peru hat funktioniert mit Geburtsname (also zwei Nachnamen und meinem Zusatz), früher wurde er ja auch in Peru durch den Nachnamen der Mutter ersetzt.

Nocheinmal zu Urkunde: dann kann ich also eine Veränderung meines zivilen Status hier erst beantragen, wenn wird Unterlagen vom Visum zurückbekommen. Denn eine zweite legalisierte Übersetzung lässt sich machen, aber eine zweites komplett legalisiertes Original ist mühsamer zu beschaffen.

Gruß

Tom
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Antwort #6 - 05.06.2009 um 10:57:41
 
Hallo Tommsn,

ich bin mir fast sicher, dass ein gemeinsamer Name für beide Länder schwierig werden wird. Eure Kinder werden nach peruanischem Recht als Nachnamen nämlich deinen und den deiner Frau führen. In der Reihenfolge. Wenn ihr das für D auch wollt, müsst ihr gucken, ob sich das machen lässt... Hier müsst ihr also darauf achten, dass eure Namenswahl (auch im Hinblick auf eure Kinder) möglichst dem peruanischen Recht entspricht, sofern ihr nicht eine hinkende Namensführung haben wollt.

Wir haben uns aber jedenfalls auch für hinkende Namensführung entschieden: in D der deutsche Familienname, in Mexiko für unser Kind die Kombi aus beiden - wir behalten ja dort unsere sowieso.  Augenrollen

Ein "de" ist in Mexiko Gottseidank nicht (mehr) möglich. Das gab nur einen kilometerlangen Namenssalat für die Frau, mit keinerlei Auswirkungen auf den Nachwuchs.
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Antwort #7 - 06.09.2010 um 16:10:06
 
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