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Verlängerung Visumsfreier Aufenthalt (Gelesen: 2.636 mal)
wendy
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27.05.2009 um 12:49:54
 
Hallo!

Meine Verlobte kommt diesen Sommer zu Besuch nach Deutschland. Da sie Chilenin ist, kann sie visumsfrei einreisen. Nun hat es sich ergeben, dass ich evtl. im Frühgerbst operiert werden muss (schwere Augenerkrankung). Den Termin kann ich nicht beeinflussen und ich erfahre ihn auch erst, wenn sie bereits hier ist (nämlich in einem Monat). Da es auch sein kann, dass die OP schon im Juli ist, macht es auch keinen Sinn jetzt den Flug zu verschieben. Nach der Op muss mich jemand versorgen, da ich für einige Wochen nahezu blind bin. Und außer meiner Verlobten, kommt niemand dafür in Frage.
Nun ist meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, dass der Aufenthalt in Deutschland in diesem besonderen Fall verlängert werden kann? Ich dachte da an den §40 Aufenthaltsverordnung in Verbindung mit Artikel 20 des Schengener Durchführungsabkommens. Wobei mir nicht klar ist, ob mein Fall unter den Begriff "Ausnahmefall" fällt. Alernativ hatte ich § 60a Abs. 2 Satz 3 "persönliche Gründe" Aufenthaltsgesetz im Sinn. Wie sie dann für den Zeitraum hierbliebe ist mir ja egal. Hauptsache ich muss da nicht alleine durch...
So wie ich das sehe ist es so oder so eh nur eine Ermessensentscheidung meiner ABH, richtig? Bin für Hinweise und Vorschläge dankbar.

LG,
Wendy
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Saxonicus
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Antwort #1 - 27.05.2009 um 15:00:35
 
wendy schrieb am 27.05.2009 um 12:49:54:
So wie ich das sehe ist es so oder so eh nur eine Ermessensentscheidung meiner ABH, richtig ?

Vielleicht wäre es nicht verkehrt, wenn Du schon mal vorab mit der ABH in Kontakt treten und den Sachverhalt darlegen würdest.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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wendy
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Antwort #2 - 27.05.2009 um 15:18:03
 
Saxonicus schrieb am 27.05.2009 um 15:00:35:
Vielleicht wäre es nicht verkehrt, wenn Du schon mal vorab mit der ABH in Kontakt treten und den Sachverhalt darlegen würdest. 


Ja, hatte ich auch überlegt. Aber ich hab etwas Sorge, dass das negative Folgen haben könnte.
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Mick
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Antwort #3 - 27.05.2009 um 15:47:43
 
Bei Kenntnis der Sache ist sie nicht gezwungen, schon in
einem Monat einzureisen. Sie kann auch warten, bis der
OP-Termin steht und dann passend die Reise planen.



P.S.: Diese Antwort wirst Du erhalten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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wendy
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Antwort #4 - 27.05.2009 um 15:58:12
 
Genau diese Sache macht mir ja Sorgen. Allerdings kommt sie am 18.  Juni. Am 24. habe ich den Termin bei dem ich erfahre wann die OP ist. Das kann theoretisch dann innerhalb einer Woche sein oder erst 3 monate später. Ich habe auch schon mehrfach nachgefragt, aber das können die mir erst nach dieser speziellen Untersuchung sagen. Soll ich den Flug dann teuer um eine Woche umbuchen um letztendlich garnichts dabei zu gewinnen?
Ich bin wirklich etwas ratlos...
Ist denn eine Verlängerung des Besuches überhaupt möglich bzw. realistisch in meinem Fall?
Sollte ich schon jetzt mit der ABH reden, oder besser abwarten, bis ich defeinitiv was weiß? Dann ist sie zwar schon hier, aber wenigstens weiß ich dann das Datum. Vielleicht ist es ja auch schon im Juli (wenn ich es auch für eher unwahrscheinlich halte). Dann wären diese Überlegungen ja unwichtig.  unentschlossen
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wendy
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Antwort #5 - 27.05.2009 um 17:02:46
 
Mick schrieb am 27.05.2009 um 15:47:43:
Bei Kenntnis der Sache ist sie nicht gezwungen, schon in
einem Monat einzureisen. Sie kann auch warten, bis der
OP-Termin steht und dann passend die Reise planen.

Hab's gerade nochmal gelesen. Kurzfristige Einreisen sind für uns unbezahlbar. Haben schon vor einigen Monaten gebucht. Und konnten es uns auch nur leisten, weil es ein Sondertarif war. Wenn ich definitiv wüßte, dass ich im September operiert würde, könnten wir vielleicht das Geld für eine Umbuchung aufbringen. Aber ansonsten... weinend
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tapir
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Antwort #6 - 27.05.2009 um 17:15:59
 
wendy schrieb am 27.05.2009 um 15:58:12:
Ist denn eine Verlängerung des Besuches überhaupt möglich bzw. realistisch in meinem Fall? 

Möglich schon, nicht nur nach den von Dir genannten Vorschriften, sondern auch nach § 25 Abs. 4 AufenthG.

wendy schrieb am 27.05.2009 um 15:58:12:
Sollte ich schon jetzt mit der ABH reden, oder besser abwarten, bis ich defeinitiv was weiß?

M.E. gibt es folgende Möglichkeiten, wie die ABH reagiert:
1. Du wirst auf Umbuchung verwiesen
2. Du wirst auf Visumverfahren für einen bis zu sechsmonatigen Aufenthalt nach § 25 IV verwiesen (m.E. die rechtlich richtige, aber in der Praxis wohl nicht so wahrscheinliche Verfahrensweise).

Tust Du weder das eine, noch das andere und lässt es darauf ankommen, könnte die ABH später knatschig werden, wenn es danach aussieht, dass visumfrei eingereist wurde, obwohl ein über dreimonatiger Aufenthalt zumindest "billigend in Kauf genommen" wurde. Oder sie sehen das gar nicht oder sehen darüber hinweg und helfen Euch irgendwie (Verlängerung des visumfreien Aufenthalts, § 25 IV oder wenigstens Duldung). Alles sehr schwer vorhersehbar, ohne zu wissen, wie der Sachbearbeiter bzw. dessen Boss tickt.

Ich sehe jedenfalls nicht, was eine Vorsprache zum jetzigen Zeitpunkt bringen soll. Das theoretisch mögliche Visumverfahren für § 25 IV dürfte in der Kürze der Zeit nur bei Anspannung aller Kräfte auf allen Seiten (einschl. Auslandsvertretung) zu bewältigen sein, wovon eher nicht auszugehen ist.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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wendy
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Antwort #7 - 27.05.2009 um 17:21:23
 
Vielen Dank für deine Antwort!
Ich denke, dass ich einfach abwarten werde.
Und wenn es tatsächlich nötig werden sollte bei der ABH anzufragen, dann hoffe ich mal auf jemand Netten da.  Zwinkernd
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