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Besuchervisum (Gelesen: 4.287 mal)
phantaghiro
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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24.05.2009 um 13:18:54
 
Hilfe!
Ich bin deutsche Staatsbürgerin und mein Mann hat einen pakistanischen Pass. Wir wollten meine Schwiegermutter aus Pakistan einladen, deshalb habe ich die VE + Reisekrankenversicherung hingeschickt.  Nun ist das Visum abgelehnt worden. Kann das damit zusammenhängen, dass mein Mann nicht die VE geschickt hat, sondern ich. Wir hatten gedacht Einladung von einer Deutschen sei besser?!!? Ist die Frage Remonstration aber wie?, neuer Antrag aber wann ist der möglich? Was bedeutet ein Ablehnungsstempel auf dem Pass? Etwa nie wieder Visa für irgend ein Land?
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.05.2009 um 13:55:03
 
phantaghiro schrieb am 24.05.2009 um 13:18:54:
Ist die Frage Remonstration aber wie?,

Bei der Remonstration hat deine Schwiegermutter noch einmal die Möglichkeit, zum einen den Reisezweck zu erklären und zum anderen auch die Rückkehrbereitschaft zu belegen.

Wenn dann die Remonstration abgelehnt wird, werden ihr die Gründe der Ablehnung mitgeteilt.

phantaghiro schrieb am 24.05.2009 um 13:18:54:
neuer Antrag aber wann ist der möglich?

Grundsätzlich sofort. Macht aber bei gleicher Ausgangslage keinen Sinn, da auch wieder die Ablehnung zu erwarten ist.

phantaghiro schrieb am 24.05.2009 um 13:18:54:
Was bedeutet ein Ablehnungsstempel auf dem Pass?  

Soll nur anderen Botschaften zeigen, dass ein Visumsantrag abgelehnt wurde, damit kein Botschaftenhopping betrieben wird.

phantaghiro schrieb am 24.05.2009 um 13:18:54:
Etwa nie wieder Visa für irgend ein Land?  

Es kann jederzeit bei jeder Botschaft ein Visum beantragt werden.
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phantaghiro
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 24.05.2009 um 15:16:23
 
Danke Steini 007

DA ich die Remonstration für meine Schwiegermutter machen mochte überlege ich ob ich morgen erst einmal anrufe und versuche den Grund der Ablehnung zu erfahren. Wenn ich der Botschaft eine Vollmacht vorher faxe müsste das doch gehen??? Das wird hoffentlich nicht gleich als Remonstration gesehen oder verliere ich dadurch das Recht schriftlich zu remonstrieren?

Hätte es einen Unterschied gemacht wenn mein Mann *Ihr Sohn* die VE gemacht hätte?
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steini007
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Antwort #3 - 24.05.2009 um 15:39:34
 
Mit einer Vollmacht dürfte es kein Problem sein, nach dem Grund zu fragen und eine Antwort zu erhalten. Als Remonstration ist das noch nicht zu werten.

Es macht m. M. nach keinen Unterschied, ob du oder dein Mann die VE abgibst. Der LU dürfte ja in beiden Fällen gesichert sein.
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phantaghiro
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 24.05.2009 um 15:54:45
 
Danke fuer die prompte Antwort.

wir hatten eine KV fuer 2 monate aber ein visum fuer drei monate beantragt, kann das auch ein grund gewesen sein.

Uebrigens haben die wohl beim interview gefragt warum Ihr sohn bzw. bruder *habe auch den schwager mit eingeladen* nicht eingeladen habe.

Ich will nur versuchen yu verstehen warum wir eine Ablehnung bekommen haben.

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steini007
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Antwort #5 - 24.05.2009 um 15:58:16
 
phantaghiro schrieb am 24.05.2009 um 15:54:45:
wir hatten eine KV fuer 2 monate aber ein visum fuer drei monate beantragt, kann das auch ein grund gewesen sein.

Darin dürfte wohl das Hauptproblem sein, denn es muss für den gesamten Visumszeitraum eine KV bestehen.

phantaghiro schrieb am 24.05.2009 um 15:54:45:
Uebrigens haben die wohl beim interview gefragt warum Ihr sohn bzw. bruder *habe auch den schwager mit eingeladen* nicht eingeladen habe.

... und es gab sicherlich eine schlüssige und nachvollziehbare Erklärung, warum dein Mann nicht die VE gemacht hat.
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phantaghiro
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Antwort #6 - 24.05.2009 um 17:36:56
 
und wie wieder gerade biegen???
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phantaghiro
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Antwort #7 - 24.05.2009 um 19:07:59
 
Traurig ich ware fuer jeden tipp dankbar ... bitte meldet euch..
ich frage mich ob je eine Resmonstration erfolg hatte, kennt Ihr einen Fall?
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steini007
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Antwort #8 - 24.05.2009 um 20:07:23
 
Zitat:
und wie wieder gerade biegen???

Bei der Botschaft nachfragen, ob eine neue KV für den gesamten 3-Monatszeitraum nachgereicht werden kann.

phantaghiro schrieb am 24.05.2009 um 19:07:59:
ich frage mich ob je eine Resmonstration erfolg hatte, kennt Ihr einen Fall?  

Dass eine Remonstration Erfolg haben kann, wird auch immer wieder im Forum berichtet.
Nur nützt dir persönlich diese positive Erfahrung wohl weniger, weil alles auf den Einzelfall ankommt.

In deinem Fall fehlt einfach die KV für den gesamten Zeitraum.

Auch wenn die Remonstration keinen Erfolg hat, werden dir die Ablehnungsgründe genannt und deine Schwiegermutter bzw. dein Schwager können dann noch einmal ein Visum beantragen und den Ablehnungsgrund beheben. Wenn es nur an der KV gelegen hat, dürfte das wohl kein Problem sein.

Alles Weitere dürfte nur Spekulation sein, die dich auch nicht weiterbringt.

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phantaghiro
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Antwort #9 - 25.05.2009 um 10:33:25
 
Danke nochmal
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Mikael321
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Antwort #10 - 25.05.2009 um 11:32:28
 
phantaghiro schrieb am 24.05.2009 um 15:54:45:
Wir hatten eine KV fuer 2 monate aber ein visum fuer drei monate beantragt, kann das auch ein grund gewesen sein.
Ich denke mal, das wird der Grund sein. Deine Schwiegermutter hat dadurch das ihr Sohn in Deutschland lebt, zwar immer noch keinen Rechstanspruch auf ein Visum, aber die Botschaften lehnen in solchen Fällen, das Visum eigentlich nur ab, wenn ein wirklich triftiger Grund vorliegt.

steini007 schrieb am 24.05.2009 um 15:58:16:
und es gab sicherlich eine schlüssige und nachvollziehbare Erklärung, warum dein Mann nicht die VE gemacht hat.
Gibt es keine Gütertrennung, ist es doch völlig egal, bei einem Ehepaar. Ich habe auch früher immer die VE für meine Schwiegermutter gemacht. Jetzt macht es halt meine Frau. Haften müssten wir im worse case sowieso beide, und wenn es nur das Geld ist, was weniger in die gemeinsamem Kasse fließt, weil meine Frau für meine Schwiegermutter aufkommen muss.


Michael
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