Odysseus schrieb am 25.05.2009 um 10:41:36:Ich weiß natürlich nicht, ob Du etwas in der Art vorhast, aber ich erlaube mir an der Stelle mal den Hinweis auf § 6
StAG:
§ 6
Hallo Odysseus,
daran habe ich schon gedacht, und wenn es keinen legalen Ausweg mehr gibt, bleibt mir wohl nichts anderes übrig.
Das gibt dann ein neues Thema...
Ist aber schon ärgerlich. Er hatte schon eine Arbeitserlaubnis, und mit 18 hätte er nach 11 Jahren
AE sicherlich problemlos hier bleiben können. Und nun so ein Stress und Aufwand, weil ich die Sache mit den 6 Monaten nicht wusste.
Gruss
Brumado
Noch eine kurze Nachfrage zum Thema:
würde es helfen, wenn wir uns jetzt im Juli in D anmelden, die
AE beantragen und gleichzeitig die "Erlaubnis", wegen beruflicher Entsendung für ein (evt. zwei) Jahre ausser Landes zu bleiben?
Wenn mein Stiefsohn 18 wird, dann hätte er schon wieder fast 3 Jahre die
AE. Könnte diese dann nicht in eine unbefristete
AE und irgendwann
NE geändert werden?
Tapir schrieb ja, dass mit Eintritt der Volljährigkeit die
AE ein eigenständiger, von der familiären Verbindung zu mir und meiner Frau unabhängiger Titel, § 34 Abs. 2
AufenthG. wird.
Ok, werde dass dann vor Ort mit der
ABH abklären. Aber sehr optimistisch bin ich nicht, dass es ohne Adoption für meine Stiefsohn nach 18 in D weiter gehen wird...
maki schrieb am 27.05.2009 um 16:21:55:Brumado schrieb am Heute um 16:14:49:
daran habe ich schon gedacht, und wenn es keinen legalen Ausweg mehr gibt, bleibt mir wohl nichts anderes übrig.
Das ist natürlich vollkommen legal, andere Tipps wirst du hier nicht bekommen
schon klar, ich meinte etwas legales ausser einer Adoption
Änderung:
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Daddy