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Freizügigkeitsberechtigung (Gelesen: 10.393 mal)
Themen Beschreibung: Enreise und Aufenthalt eines Österreichers, verheiratet mit Brasilianerin
Stefan-TR
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Antwort #15 - 21.05.2009 um 20:38:34
 
Mike1978 schrieb am 21.05.2009 um 20:18:38:
Müßte ich mich zuerst um die Wohnung kümmern (um eine Wohnadresse zu haben) und danach meine Anmeldung tätigen, oder umgekehrt?  

Ja, du solltest dir/euch zu erst mal eine Wohnung suchen. Ohne richtige Adresse kannst du dich beim Einwohnermeldeamt nicht anmelden. Falls ihr erst mal bei Verwandten/Freunden/etc. wohnt, dann koennt ihr euch mit deren Adresse anmelden. Falls ihr im Hotel wohnt, dann klappt das nicht.

Wenn ihr euch anmeldet, dann fragst du auch gleich mal nach, wo du deine Freizügigkeitsbescheinigung herbekommst und welche Unterlagen sei von einem Arbeitssuchenden sehen wollen (Bestaetigung vom Arbeitsamt, verschickte Bewerbung, ...)

Wenn du deine Freizügigkeitsbescheinigung hast, dann beantragt deine Frau ihre Aufenthaltskarte unter vorlage deiner Freizügigkeitsbescheinigung und eurer Heiratsurkunde.
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Mike1978
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Antwort #16 - 21.05.2009 um 21:02:49
 
Danke für die Info, Stefan.
Ich bin begeistert von der Professionalität dieses Forums! Smiley

Vielleicht hat der eine oder andere auch noch ein paar Informationen über:

• Einkommensnachweis (muß ich beweisen daß ich meine Frau erhalten kann? Wenn ja, wie?)
• Krankenversicherung (wird eine Krankenversicherung von mir bzw. meiner Frau bei der Einreise verlangt oder kann ich die auch im Nachhinein beantragen?)

Ich bin parallel auch immer am Herumlesen, viele Mitglieder hier haben aber schon die nötige Information extrahiert und kennen die Sachlage was zu einem klaren, einfachen Überblick verhilft. Deswegen frage ich nach...

Ich bedanke mich nochmals herzlich bei allen die mir bisher in dieser Sache geholfen haben!
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sigi-n
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Antwort #17 - 22.05.2009 um 00:28:00
 
Mike1978 schrieb am 21.05.2009 um 21:02:49:
• Einkommensnachweis (muß ich beweisen daß ich meine Frau erhalten kann? Wenn ja, wie?)
• Krankenversicherung (wird eine Krankenversicherung von mir bzw. meiner Frau bei der Einreise verlangt oder kann ich die auch im Nachhinein beantragen?)


Findest du hier

§ 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte

Nicht erwerbstätige Unionsbürger, ihre Familienangehörigen und ihre Lebenspartner, die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen, haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen. Hält sich der Unionsbürger als Student im Bundesgebiet auf, haben dieses Recht nur sein Ehegatte, Lebenspartner und die Kinder, denen Unterhalt gewährt wird.

KV brauchst du auf jedenfall, für manche ABH reicht es aus wenn du keine sozialen leistungen beantragst, kann also von ABH zu ABH verschieden sein, hab auch schon öfter gehört das ein Nachweis von 3 Monatszahlungen Hartz IV auf dem sparbuch ausreichend war
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tapir
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Antwort #18 - 22.05.2009 um 00:36:43
 
sigi-n schrieb am 22.05.2009 um 00:28:00:
§ 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte

Die Vorschrift ist nicht einschlägig, weil sie nur den Freizügigkeitstatbestand § 2 Abs. 2 Nr. 5 FreizügG/EU. (nicht erwerbstätige und nicht Arbeit suchende Unionsbürger) betrifft. Der Arbeit suchende TS fällt unter § 2 Abs. 2 Nr. 1 Var. 2 FreizügG/EU. Gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU gelten die Voraussetzungen des § 4 FreizügG/EU nur im Fall des § 2 Abs. 2 Nr. 5 FreizügG/EU. Ergebnis: Er und sie sind freizügig, auch wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist und/oder (ergänzende) Leistungen in Anspruch genommen werden. Die KV-Pflicht gilt für alle Bewohner des Bundesgebiets, hat also nichts mit dem aufenthaltsrechtlichen Status zu tun.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Mike1978
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Antwort #19 - 22.05.2009 um 14:36:25
 
Danke auch für die Klärung dieser beiden letzten Fragen von mir.
Sieht ja alles mal ganz gut und einfach aus!
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Mike1978
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Antwort #20 - 27.05.2009 um 00:54:25
 
Nur zur Info:
Ich habe ein sehr freundliches und informatives Antwortsmail des Landeseinwohneramts Berlin erhalten, indem mir ebenso bestätigt wurde daß eine Einreise meiner Frau, falls diese gemeinsam erfolgt, auch ohne Visum problemlos möglich ist. Deutschtest ist dabei nicht obligat.

Nicht daß ich dem Forum nicht glauben würde, ich habe nur nebenher auch ein paar Mails an die verschiedenen Behörden geschickt um mehrere Informationsquellen anzuzapfen.

Eine kleine Unklarheit meinerseits bleibt nocht bestehen:
Muß ich direkt in die BRD einreisen oder ist die Einreise über andere Länder (EU-Raum) ebenso problemlos? Ich höre immer wieder von Problemen von Brasilianern die über Spanien einreisen, wennauch Spanien nicht das Zielland ist, sondern nur Zwischenstation.
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tapir
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Antwort #21 - 27.05.2009 um 10:10:58
 
Mike1978 schrieb am 27.05.2009 um 00:54:25:
Muß ich direkt in die BRD einreisen oder ist die Einreise über andere Länder (EU-Raum) ebenso problemlos? Ich höre immer wieder von Problemen von Brasilianern die über Spanien einreisen, wennauch Spanien nicht das Zielland ist, sondern nur Zwischenstation. 

Die Einreise ist grundsätzlich in alle EU- und EWR-Staaten problemlos möglich. Theoretisch problematisch werden könnte die Einreise nach Österreich (weil Du in Deinem Herkunftsstaat grdsl nicht freizügigkeitsberechtigt bist) und in die Schweiz (weil dort Brasilianer zwar grundsätzlich für Kurzaufenthalte nach dem Schengenrecht visumfrei sind, die Richtlinie 2004/38/EG dort aber nicht gilt).
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Mike1978
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Antwort #22 - 27.05.2009 um 16:31:07
 
Danke, Tapir, für deine Informationen. Ich hoffe die Beamten auf den Flughäfen kennen sich genau so gut aus wie du.
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