Mike1978 schrieb am 21.05.2009 um 21:02:49:• Einkommensnachweis (muß ich beweisen daß ich meine Frau erhalten kann? Wenn ja, wie?)
• Krankenversicherung (wird eine Krankenversicherung von mir bzw. meiner Frau bei der Einreise verlangt oder kann ich die auch im Nachhinein beantragen?)
Findest du hier
§ 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte
Nicht erwerbstätige Unionsbürger, ihre Familienangehörigen und ihre Lebenspartner, die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen, haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen. Hält sich der Unionsbürger als Student im Bundesgebiet auf, haben dieses Recht nur sein Ehegatte, Lebenspartner und die Kinder, denen Unterhalt gewährt wird.
KV brauchst du auf jedenfall, für manche
ABH reicht es aus wenn du keine sozialen leistungen beantragst, kann also von
ABH zu
ABH verschieden sein, hab auch schon öfter gehört das ein Nachweis von 3 Monatszahlungen Hartz IV auf dem sparbuch ausreichend war