neo
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i4a rocks!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Wir beide sind nur in einem Punkt einig und zwar, wenn der Ehemann Daueraufenthaltsrecht nach §4a hat, dann darf er bleiben und irgendwie es die Möglichkeit besteht, dass die Familie zusammen leben sollte. Er meint nach dem schnelleren Googlesuche, dass es in dem Freizügigkeitsgesetz nicht etwas extra ausgeschildert ist und somit sollte die Ehefrau die gleichen Rechte genießen, d.h. §4a. Ich bin aber der logischen Meinung, dass der Ehemann nachweisen soll, dass er das Unterhalt sichern kann, eine Arbeitsgenehmigung, Arbeitserlaubnis oder Arbeitsberechtigung besitzt und eine Arbeitsverhältnis hat, d.h. (un)selbständig. Am einfacher wäre vielleicht, wenn er Arbeitsberechtigung besitzt, eine Arbeitsverhältnis hat und Steuern, Krankenversicherung und Rentenversicherung zahlt. Über das Daueraufenthaltsrecht nach §4a bin ich der Meinung, dass es eine Übergangslösung gäbe, d.h. nicht §4a sondern §5, aber wenn er Recht normal zu Arbeiten hat, muss sie es auch genießen können, wie eine mit einem Deutschen verheiratete nicht EU Bürgerin.
Über das Kindergeld keine Ahnung. Er denkt, dass das Kindergeld vom Heimatland wegen der Staatsangehörigkeit kommen soll. Ich glaube, dass wenn er nach §4a DA hat und sie nach §5 oder §4a, dann kann das Kindergeld aus Deutschland, weil das Kind hier geboren ist, auf einem von beiden laufen, oder etwas ähnliches. Keine Plan.
Über die Steuervorteile habe wir echt kein Plan und nur Vermutungen.
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