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Ferheirateter neu EU Bürger(Frau auch neu EU Bürger).Familieneinzug (Gelesen: 918 mal)
neo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ferheirateter neu EU Bürger(Frau auch neu EU Bürger).Familieneinzug
20.05.2009 um 18:53:37
 
Hallo.
Ich habe eine hypothetische Frage, weil wir mit meinem Kumpel verschiedene Meinungen haben und keiner von uns sich mit den Gesetzen auskennt. Anstatt die Ausländerbehörde damit zu nerven, die hat sicherlich wichtigeres zu tun, möchte ich euch fragen, was ihr darüber denkt.  Zwinkernd

Neu EU Bürger(2007) mit Daueraufenthaltsrecht nach §4a heiratet neue EU Bürgerin(2007) im Heimatland und möchte, dass sie zu ihm kommt.
1. Muss er welche besondere Voraussetzungen erfühlen?
2. Hat somit die Ehegattin automatisch das gleiche Aufenthaltsrecht nach §4a, oder Sie bekommt erst Freizügigkeit nach §5 und muss einige Jahren schon hier wohnhaft sein, damit Sie §4a erwirbt?

Jetzt wird es interessanter.
Sie bekommen ein Kind.
Wie ist die Gesetzeslage dann? Haben sie das Recht auf Kindergeld, Kindergarten und andere soziale und steuerliche Leistungen, die mit dem Kind verbunden sind, d.h. ob sie ein deutsches Ehepaar gleichgestellt sind?

Ich bedanke mich im Voraus.
:verneig i4a is great
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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.05.2009 um 20:50:17
 
neo schrieb am 20.05.2009 um 18:53:37:
wir mit meinem Kumpel verschiedene Meinungen haben


... wäre es sicherlich interessant, welche Meinungen ihr beide habt.

neo schrieb am 20.05.2009 um 18:53:37:
1. Muss er welche besondere Voraussetzungen erfühlen?

Im Grunde keine.

neo schrieb am 20.05.2009 um 18:53:37:
Haben sie das Recht auf Kindergeld, Kindergarten und andere soziale und steuerliche Leistungen, die mit dem Kind verbunden sind, d.h. ob sie ein deutsches Ehepaar gleichgestellt sind?  

Hierzu wurde in den letzten Tagen eine ähnliche Frage gestellt.
Einfach ein bisschen stöbern. Zwinkernd

oder hier:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1242119728
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1242770173
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neo
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Antwort #2 - 20.05.2009 um 22:15:54
 
Wir beide sind nur in einem Punkt einig und zwar, wenn der Ehemann Daueraufenthaltsrecht nach §4a hat, dann darf er bleiben und irgendwie es die Möglichkeit besteht, dass die Familie zusammen leben sollte.
Er meint nach dem schnelleren Googlesuche, dass es in dem Freizügigkeitsgesetz nicht etwas extra ausgeschildert ist und somit sollte die Ehefrau die gleichen Rechte genießen, d.h. §4a.
Ich bin aber der logischen Meinung, dass der Ehemann nachweisen soll, dass er das Unterhalt sichern kann, eine Arbeitsgenehmigung, Arbeitserlaubnis oder Arbeitsberechtigung besitzt und eine Arbeitsverhältnis hat, d.h. (un)selbständig. Am einfacher wäre vielleicht, wenn er Arbeitsberechtigung besitzt, eine Arbeitsverhältnis hat und Steuern, Krankenversicherung und Rentenversicherung zahlt. Über das Daueraufenthaltsrecht nach §4a bin ich der Meinung, dass es eine Übergangslösung gäbe, d.h. nicht §4a sondern §5, aber wenn er Recht normal zu Arbeiten hat, muss sie es auch genießen können, wie eine mit einem Deutschen verheiratete nicht EU Bürgerin.      

Über das Kindergeld keine Ahnung.
Er denkt, dass das Kindergeld vom Heimatland wegen der Staatsangehörigkeit kommen soll. Ich glaube, dass wenn er nach §4a DA hat und sie nach §5 oder §4a, dann kann das Kindergeld aus Deutschland, weil das Kind hier geboren ist, auf einem von beiden laufen, oder etwas ähnliches. Keine Plan.  

Über die Steuervorteile habe wir echt kein Plan und nur Vermutungen.
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« Zuletzt geändert: 20.05.2009 um 22:31:18 von neo »  
 
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