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FZF für adoptiertes ausländisches Kind (Gelesen: 854 mal)
gelb+braun
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i4a rocks!


Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF für adoptiertes ausländisches Kind
20.05.2009 um 17:16:40
 
Hallo zusammen, vielleicht kann mir irgendjemand helfen oder wenigstens Tips geben, wo ich die richtigen Informationen bekomme.
Vielen Dank im Voraus.
Mein Mann (kenianer) und ich (deutsche) sind seit 5 Jahren verheiratet und leben mit Tochter(kenianerin) in Deutschland. Jetzt möchten wir die Tochter (6 Jahre) seiner Schwester nach Deutschland holen, da der Vater verstorben ist. Mein Mann kann die Kleine in Kenia adoptieren - er müsste dafür einige Monate zurück (aber das ist dann halb so schlimm). Wie bekommt man nun danach ein FZF-Visa? Oder wird die Adoption hier nicht anerkannt? Ich kann nicht für Monate nach Kenia - dann ist mein Arbeitsplatz hier weg - deshalb die Idee, dass mein Mann das Kind erst alleine adoptiert (in Kenia möglich - im Gegensatz zu Deutschland, wo Paare nur gemeinsam adoptieren dürfen) und ich dann später, wenn das Kind bei uns lebt, hier die Adoption beantrage. Kann uns jemand weiterhelfen?


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Neues Thema = neuer Thread Zwinkernd
Daddy
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« Zuletzt geändert: 20.05.2009 um 18:33:02 von Daddy »  
 
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steini007
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF für adoptiertes ausländisches Kind
Antwort #1 - 20.05.2009 um 20:25:29
 
gelb+braun schrieb am 20.05.2009 um 17:16:40:
Kann uns jemand weiterhelfen?

Benutze einmal die Suchfunktion. Vor etwas längerer Zeit wurde einiges zu diesem Thema geschrieben. Zwinkernd

Du kannst dich erst einmal an "dein" Jugendamt bzw. das Vormundschaftsgericht wenden. Auslandsadoptionen sind eine nicht ganz einfache - eher schwierige - Angelegenheit.

gelb+braun schrieb am 20.05.2009 um 17:16:40:
Wie bekommt man nun danach ein FZF-Visa?

Damit würde ich mich erst beschäftigen, wenn die Adoption erfolgreich abgeschlossen ist.
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