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Grenzübertrittsbescheinigung :(((wer kann mir helfen? (Gelesen: 5.721 mal)
Duygu1
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20.05.2009 um 16:07:15
 
Hallo Ihr Lieben!
ich habe eine Frage:
Mein Mann wurde vor 4 Jahren (2005) in die Türkei abgeschoben. Sein Pass hat ihm die Ausländerbehörde abgenommen und er ist mit einer Grenzübertrittsbescheinigung abgereist.
Nun braucht mein Mann zwecks seines Visas einen Reisepass, den er heute beantragen wollte. Die in der Passstelle verlangten von ihm einen Zettel, der belegt, wann er in die Türkei eingereist ist (ich gehe von aus, sie meinten diese Grenzübertrittsbescheinigung), ansonsten keine Chance einen Reisepass zu bekommen.
Wer weiss nun, wo sich diese Bescheinigung befindet und ob ich die bekommen könnte??
Habe im Internet gelesen, sie befindet sich bei der Ausländerbehörde??
Danke schonmal im vorraus.

Duygu
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Zak
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Antwort #1 - 20.05.2009 um 16:31:50
 
Hi,

wenn die GÜB nach der Ausreise an die ABH geschickt wurden,
befindet sie sich in der Akte.
Nur wenn Dein Mann abgeschoben wurde, wäre eine GÜB
sinnlos, die wird normalerweise bei freiwilliger Ausreise
ausgehändigt.

Einen Nachweis über die erfolgte Abschiebung gibts aber auch
bei der ABH.

ende
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Duygu1
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Antwort #2 - 20.05.2009 um 16:39:47
 
Vielen Dank für Deine Antwort Zak!

Ja, mein Mann hat damals nach Aufforderung die BRD freiwillig verlassen.
Händigt mir die Ausländerbehörde die GÜB denn aus?
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Zak
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Antwort #3 - 20.05.2009 um 17:17:03
 
Hi again,
zumindest eine Kopie solltest Du bekommen. Wüsste nicht,
was dagegen sprechen sollte. Einfach mal anfragen und
schildern, warum Du die brauchst.

Und wenn Du schon mal bei der ABH bist, kannst Du auch
gleich mal nachfragen, ob eventuell ein Wiedereinreiseverbot
besteht, da Du in deinem ersten Posting von einer Abschiebung
gesprochen hast.

ende
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Duygu1
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Antwort #4 - 20.05.2009 um 17:22:50
 
Vielen Dank für die Hilfe!!!
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Daddy
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Antwort #5 - 20.05.2009 um 18:41:17
 
Duygu1 schrieb am 20.05.2009 um 16:07:15:
Sein Pass hat ihm die Ausländerbehörde abgenommen und er ist mit einer Grenzübertrittsbescheinigung abgereist.

Und wo ist sein Pass? Mit diesem dürfte sich der Nachweis, seit wann er in der Türkei ist, einfacher führen...

Also in dieser Konstellation ist das übliche Verfahren, dass der Pass vor dem angegebenen Ausreisezeitpunkt zur Grenzbehörde geschickt und dort bei der Ausreise gegen Unterschrift ausgehändigt wird.
Die Empfangsbestätigung + GÜB wird dann an die ABH zurück geschickt. Der Pass wird mit einem Ausreisestempelabdruck versehen. In der Türkei wird der Pass dann normalerweise durch die türkischen Kollegen bei der Einreise gestempelt...

Ohne Pass wird er ja kaum gereist sein...

Daddy
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Antwort #6 - 21.05.2009 um 23:35:48
 
Duygu1 schrieb am 20.05.2009 um 16:07:15:
Die in der Passstelle verlangten von ihm einen Zettel, der belegt, wann er in die Türkei eingereist ist (ich gehe von aus, sie meinten diese Grenzübertrittsbescheinigung), ansonsten keine Chance einen Reisepass zu bekommen. 

Die Tuerken sind ziemlich grosse Stempel Weltmeister. Ohne Stempel kommt denen keiner rein oder raus. Selbst ihre eigenen Staatsbuerger bekommen immer einen Einreise- und einen Ausreise-Stempel. Hier werden die tuerkischen Behoerden wohl den Einreisestempel deines Mannes sehen wollen.

Wie Daddy ja schon schrieb, haette dein Mann mit dem Pass zurueck in die Tuerkei reisen sollen. Falls das damals tatsaechlich schief ging, dann wird dein Mann wohl seinen Tuerkischen Personalausweis gehabt haben. Sonst haetten die Tuerken ihn wohl kaum ins Land gelassen. Falls ein Tuerke mit dem Perso einreiset, dann bekommt er seinen Einreisestempel auf einem kleinen weissen Zettel, dem "Beleg fuer Tuerken die mit Nüfüs reisen" (frei uebersetzt *g*). Dieses Zettelchen will die Passbehorede dann vermutlich sehen, wenn er es denn noch hat.
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Duygu1
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Antwort #7 - 22.05.2009 um 10:23:55
 
Erst einmal danke für Eure Antworten.
Es war tatsächlich so, dass die Ausländerbehörde ihm den Reisepass abgenommen hat, und er in Begleitung von zwei Beamten in die Türkei gebracht wurde, die ihn durch die Kontrollen gebracht haben. Einen Pass oder auch nicht seinen Personalausweis(Kimlik) musste er vorzeigen. Er hat nichts mitbekommen, keinen Nachweis (auch nicht den kleinen weissen Zettel), wann er in die Türkei eingereist ist.
Die Passbehörden sagten nun sie wollen diesen Nachweis, nun meine Frage, ist es möglich, mir eine Kopie von der Ausländerbehörde aushändigen zu lassen?
Dankeschön an Euch.
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Antwort #8 - 22.05.2009 um 12:17:05
 
Duygu1 schrieb am 22.05.2009 um 10:23:55:
Frage, ist es möglich, mir eine Kopie von der Ausländerbehörde aushändigen zu lassen?
Dankeschön an Euch.


Da musst du einfach die Ausländerbehörde fragen.

Eventuell brauchen sie eine Vollmacht vom Betroffenen, damit sie Dir was kopieren dürfen. Frag einfach, dann weißt Du es.
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duda
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Antwort #9 - 22.05.2009 um 13:50:14
 
Hallo Duygu1

ich verstehe hier paar Punkte nicht,ich habe das gleiche durchgemacht mit meinem Mann er wurde Dezember 2008 abgeschoben auch freiwillig ausgereist und bei freiwilliger ausreise (er war auch in abschiebehafte)wird man nicht von Beamten bis in die Türkei begleitet er wir lediglich von 2 Beamten begleitet bis er im flieger sitzt,und wenn die abh wie du es schon sagst den Reisepass hatte hat er den auch wieder bekommen weil mein Mann keinen Pass hatte mussten wier Ersatzpapiere vom Konsulaten besorgen damit er ausreisen konnte.ich kann Zack nur zustimmen weil bei Abschiebungen eine GÜZ sinnlos ist und alles was mit der Abschiebung zu tun hat muss die ABH auch in der Akte haben.Aber dein Mann muss einen Pass besitzen.

Schönen Gruß an dich Stefan-TR ich bin jedes Jahr einmal in der Türkei auch dieses Jahr und ich habe weder den einreisestempel noch den ausreise Stempel bekommen!  hä?

Berichtigt mich wenn ich irgend wie falsche Infos gegeben habe.



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reinhard
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Antwort #10 - 22.05.2009 um 14:31:01
 
Es ist das Problem, dass "duygu1" schlicht und einfach noch nicht genug genaue Infos hat. Die hat die Ausländerbehörde. Deshalb bringt es nichts, hier weiter zu fragen – die ABH weiß, ob es eine Ausweisung, Abschiebung oder freiwillige Ausreise war, das kann man an den äußeren Umständen als Laie häufig nicht erkennen. Und die ABH weiß, ob es einen Pass, einen Ersatzpass, ein Laissez-Passer oder eine GÜB gab.

Einfach dort fragen.

Weil der Ausgereiste / Abgeschobene selbst der Kunde der ABH ist, ist im Prinzip nur er berechtigt, zu fragen und Antworte zu erhalten. Deshalb wird die ABH ggf. eine Vollmacht verlangen, um antworten zu können.

@Duda
Man kann auch im Abschiebegefängnis der Ausreise "freiwillig" zustimmen, dann irgendwie ganz entspannt im Polizeiwagen zum Flughafen fahren, ohne Zwang. Es kann in der Akte hinterher trotzdem eine Abschiebung stehen. Das muss man als Außenstehende (Freundin / Frau) dann im Zweifel wirklich die ABH fragen. Die Betroffenen können oft auch nicht genau sagen, ob es eine Ausreise, Ausweisung oder Abschiebung war.
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Antwort #11 - 22.05.2009 um 21:47:16
 
Ja, Danke an Reinhard!
Es ist wirklich verwirrend. Mein Mann wurde "freiwillig" abgeschoben, er hat der Abschiebung eingewilligt und deshalb wird es so genannt. Begleitet wurde er, weil er eine Gefahr darstelle, was uns natürlich Kosten eingebracht hat. Der Pass wurde ihm von der Ausländerbehörde entnommen und er ist mit einer GÜB in die Türkei eingereist, dass habe ich heute erfahren, ich wollte euch nur auf den letzten Stand bringen.
Den Reisepass hat mein Mann heute erhalten, alles was die Beamten beim Passamt haben wollten, war Schmiergeld. Geld=Pass.
Also entschuldigt meine Panikmache, hatte tatsächlich geglaubt, dass man in der Türkei wirklich einen Nachweis für irgendetwas braucht, ohne jemanden bestechen zu können. (Womit ich nicht sagen wollte, dass wir das sonst so machen, nur erfahrungshalber)
Lieben, lieben Dank an alle, die sich ein paar Gedanken gemacht haben.
Gute Nacht!
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