Es ist das Problem, dass "duygu1" schlicht und einfach noch nicht genug genaue Infos hat. Die hat die Ausländerbehörde. Deshalb bringt es nichts, hier weiter zu fragen – die
ABH weiß, ob es eine Ausweisung, Abschiebung oder freiwillige Ausreise war, das kann man an den äußeren Umständen als Laie häufig nicht erkennen. Und die
ABH weiß, ob es einen Pass, einen Ersatzpass, ein Laissez-Passer oder eine
GÜB gab.
Einfach dort fragen.
Weil der Ausgereiste / Abgeschobene selbst der Kunde der
ABH ist, ist im Prinzip nur er berechtigt, zu fragen und Antworte zu erhalten. Deshalb wird die
ABH ggf. eine Vollmacht verlangen, um antworten zu können.
@Duda
Man kann auch im Abschiebegefängnis der Ausreise "freiwillig" zustimmen, dann irgendwie ganz entspannt im Polizeiwagen zum Flughafen fahren, ohne Zwang. Es kann in der Akte hinterher trotzdem eine Abschiebung stehen. Das muss man als Außenstehende (Freundin / Frau) dann im Zweifel wirklich die
ABH fragen. Die Betroffenen können oft auch nicht genau sagen, ob es eine Ausreise, Ausweisung oder Abschiebung war.