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Brauche dringend Hilfe mann ist verheiratet (Gelesen: 2.194 mal)
lisihh
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Brauche dringend Hilfe mann ist verheiratet
20.05.2009 um 13:00:36
 
Hallo Zusammen,
ich bin seit 7 jahren mit einem Ägypter zusammen und seit 3 jahren standesamtlich verheiratet wir haben 2 kinder zusammen und in seinem Land ist er geschieden und hat dort auch 2 Kinder......sämtliche erforderlichen Papiere zur eheschließung hat er damals beigebracht.
Jetzt vor einer Woche hat er mir gestanden das er in seinem Land Verheiratet ist aber die Papiere aus dem Land immer noch richtig seien!
Und das er mit seiner Ägyptischen Ehefrau auch ein weiteres Kind von 2jahren  hat.
2010 will er unbefristet beantragen und den Behörden sagen das wir in der Wohnung getrennt leben obwohl es nicht so ist aber da wir zuschuss vom AA beziehen würde er ja niemals unbefristet bekommen aber wenn wir getrennt im Haushalt leben würde er ja nur alleine berechnet werden.Er Arbeitet jetzt seit einigen Wochen vollzeit so das er alleine auch kein Zuschuss vom AA bekommen würde weil er genug Einkommen hat
ich hoffe das mir hier jemand einen rat geben kann denn ich wusste nicht das er noch Verheiratet ist und will das auch nicht so hinnehmen...
Ich hoffe das hier einige wertvolle tipps bekommen kann und dann weiter weis
LG lisi
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Mikael321
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Antwort #1 - 20.05.2009 um 13:07:53
 
Oftmals werden in Egypt sogenannte Orfi Ehen ( Urfi Ehen ) geschlossen. Gesellschaftlich sind sie akzeptiert . Juristisch allerdings nicht. In Deutschland würde er deshalb als unverheiratet gelten.

Versuche mal raus zu bekommen, ob es eine solche Ehe ist.

Klar kann dein Ehemann , nach 3 Jahren die NE oder Einbürgerung beantragen. ABER die Ehe muss gelebt werden. Bei einer Trennung in der Wohnung, mag er zwar die finanziellen Voraussetzungen erfüllen, aber dann erfüllt er die Ausländerrechtlichen nicht.

Michael
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lisihh
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.05.2009 um 13:10:23
 
Hallo Mikael
danke für deine schnelle Antwort oki du meinst also bei einer angabe von getrennt leben innerhalb der Wohnung würde er kein unbefristet bekommen ? auch nicht weil wir doch 2 kleinkinder zusammen haben ?
lg lisi
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Mikael321
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Antwort #3 - 20.05.2009 um 13:16:09
 
lisihh schrieb am 20.05.2009 um 13:10:23:
danke für deine schnelle Antwort oki du meinst also bei einer angabe von getrennt leben innerhalb der Wohnung würde er kein unbefristet bekommen
Das spielt in eurem Fall, sowieso keine Rolle. Solange das Sorgerrecht über 2 Deutsche Kinder hat, wird seine AE immer wieder verlängert. Nach 5 bzw. 7-8 Jahren hat er auch ohne genug Einkommen, und ohne Deutsche Ehefrau das recht auf eine NE / Einbürgerung. Also raus, muss er mit fast 100 % Sicherheit nicht mehr.

(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.

Allgemeine Vorschriften :

(2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn1. er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt
      2. sein Lebensunterhalt gesichert ist,
      3. er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige      
      Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder  
      Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen  
      einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines  
      Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten  
      auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden
      entsprechend angerechnet,
      4. Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter
      Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen
      die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer
      ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des
      bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im
      Bundesgebiet nicht entgegenstehen,
      5. ihm die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,
      6. er im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner
      Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist,
      7. er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
      verfügt,
      8. er über Grundkenntnisse der Rechts- und
      Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im
      Bundesgebiet verfügt und
      9. er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit
      ihm  in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt




Michael
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Antwort #4 - 20.05.2009 um 13:20:48
 
ja verlängerung ist ja auch schön und gut mir geht es nur darum ob er unter den vorraussetzungen auch unbefristet bekommen würde?
oder nur eine AE
lg
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Mikael321
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Antwort #5 - 20.05.2009 um 13:26:05
 
lisihh schrieb am 20.05.2009 um 13:20:48:
ja verlängerung ist ja auch schön und gut mir geht es nur darum ob er unter den vorraussetzungen auch unbefristet bekommen würde?

Keine Kohle = Keine NE
Keine Eheliche Gemeinschaft = Keine NE nach 3 Jahren

Rentenversicherung ist auch noch so ein Thema ! Da gibt es aber für jedes Bundesland andere Vorschriften. NRW ist mit 24 Monaten einverstanden. Andere Bundesländer verlangen 60 Monate. Sind die nicht eingezahlt = Keine NE  . Sie können natürlich auch von dir sein, wenn die Eheliche Gemeinschaft noch gelebt wird. Aber dann ist ja wieder das Einkommen zu niedrig.

Kurz zusammengefasst : Ich denke NEIN !


Ist aber in seinem Fall, wie oben schon geschrieben wurscht. Die NE bietet keinen Vorteil. ( außer das man nicht zum Amt muss, um die AE zu verlängern)

Michael
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lisihh
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 20.05.2009 um 13:31:28
 
Hallo Michael,
und das was du mir reinkopiert hast ist auch für Hamburg gültig ja ?denn oft ist es ja auch in den unterschiedlichen Bundesländern auch anders
Gruss lisi
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lisihh
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Antwort #7 - 20.05.2009 um 13:37:18
 
und wie ist es bei der NE oder AE wenn er zb.seine egyptische Ehefrau und die 3 kinder noch Deutschland holen möchte ?bräuchte er dann nicht eine NE ?
Gruss lisi
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Mikael321
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Antwort #8 - 20.05.2009 um 13:38:14
 
lisihh schrieb am 20.05.2009 um 13:31:28:
und das was du mir reinkopiert hast ist auch für Hamburg gültig ja
Im großen und ganzen , ja. Ausländerrecht, ist Bundesrecht. Aber wie oben schon geschrieben, in NRW zb. wird so argumentiert, das einer der erst 36 Monate in Deutschland ist, keine 60 Monate Renten einbezahlt haben kann. Deshalb wird in NRW nur 24 Monate verlangt. Andere Länder, sehen das durchaus anders und verlangen 60 Monate.

lisihh schrieb am 20.05.2009 um 13:37:18:
und wie ist es bei der NE oder AE wenn er zb.seine egyptische Ehefrau und die 3 kinder noch Deutschland holen möchte ?bräuchte er dann nicht eine NE ?
Nein. Nur das Einkommen ist wichtig. Und das er das alleinige Sorgerecht hat.  Und seine "FRAU" sowieso nicht, weil es wahrscheinlich nach D. Gesetz, nicht seine Frau ist. Sein Einkommen müsste schon erheblich sein, denn im Falle einer Trennung muss er ja auch noch Unterhalt für dich und die Kinder zahlen. Hat er so viel ?? Ich denke nicht.

Das ist vielleicht auch für dich interessant  : http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1242723894/2#2


Michael
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« Zuletzt geändert: 20.05.2009 um 13:53:27 von Mikael321 »  
 
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