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Einbürgerung und FZF (Gelesen: 1.391 mal)
duda
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i4a rocks!


Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung und FZF
20.05.2009 um 00:14:54
 
Hallo ihr lieben
ich habe sehr viel hier gelesen um so mehr man liest um so durcheinander bin ich geworden aber ich bin mir sicher das ich auch für diese frage eine Antwort von euch bekomme wo ich euch jetzt schon danke ihr seit echt Klasse.
Ich versuch paar Infos zu geben das man mich dann vielleicht besser versteht.mein Mann wurde ende 2008 abgeschoben und haben 31.01.2009 in der Türkei geheiratet die Befristung ist in mache auch die Abschiebekosten.Ich werde Anfang Juni die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen und werde sie wohl auch nach §10 bekommen,so nun zu meiner Frage wenn ich die Zusicherung für die einbürgerung bekomme das heißt ja ich brauch nur noch warten das die Türkei mich entlässt,wie gesagt wenn ich die Zusicherung bekommen habe kann ich bzw mein Mann die FZF schon beantragen?Weil ich werde dann quasi deutsche Bürgerin und so ist es leichter meinen Mann her zu holen laut Anwalt.Wie denkt ihr darüber weil ich will ja auch nichts verkehrt machen der Anwalt erzählt natürlich viel.Ich bin für jede Antwort dankbar!
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sigi-n
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Beiträge: 1.046

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 20.05.2009 um 00:38:08
 
Hallo
da gibt es so viel unbekannte das eine konkrete Aussage schwer sein wird.
Du solltest jedoch mal die Suchfunktion benutzen mit den Stichworten Regelausnahme, Befristung, LU.
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 20.05.2009 um 08:17:13
 
Hallo duda,

wann Dein Mann das Visum zum Zwecke des Ehegattennachzuga beantragt, ist seine/Eure Entscheidung. -

Ich gebe aber zu bedenken, dass Du, solange Du nur "Quasi-Deutsche" bist eben noch nicht wirklich Deutsche bist - wie der Visaantrag insoweit behandelt wird, hängt einzig und allein, von den bestehenden FAKTEN ab, nicht von dem, was wahrscheinlich mal sein wird.

So sehr viel leichter, wird die Sache für Euch allerdings nicht dadurch, dass Du die deutsche Staatsanagehörigkeit erwirbst.

Abgesehen davon, dass die Voraussetzungen für die Befristung der Einreisesperre erfüllt sein müssen, bleibt auf jeden Fall die grundsätzliche Forderung nach dem Nachweis von A1-Sprachkenntnissen für die deutsche Sprache.

Wahrscheinlicher würde hingegen dass, wenn Du die deutsche Staatsangehörigkeit hast, vom Nachweis gesicherten Lebensunterhalts für Euch beide als Voraussetzung für die Visaerteilung abgesehen würde.

Zu beachten wären lediglich diese Ausführungen in den Vorläufigen Anwendungshinweisen des BMI:

Zitat:
Die Sicherung des Lebensunterhaltes (§ 5
Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 3 AufenthG) ist wegen des uneingeschränkten Aufenthaltsrechts
von Deutschen im Bundesgebiet gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 im Regelfall keine
Voraussetzung für den Ehegattennachzug zu Deutschen. Bei Vorliegen besonderer
Umstände kann er jedoch von dieser Voraussetzung abhängig gemacht werden. Besondere
Umstände können bei Personen vorliegen, denen die Herstellung der ehelichen
Lebensgemeinschaft im Ausland zumutbar ist. Dies kommt insbesondere bei
Doppelstaatern in Bezug auf den Staat in Betracht, dessen Staatsangehörigkeit sie
neben der deutschen besitzen, oder bei Deutschen, die geraume Zeit im Herkunftsland
des Ehegatten gelebt und gearbeitet haben und die Sprache dieses Staates
sprechen.


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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duda
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i4a rocks!


Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #3 - 20.05.2009 um 20:52:44
 
Hallo Schweitzer

danke für die antworten,aber ich muss erst mal etwas Grade biegen mit "quasi deutsche " das ist nicht abwertend gewesen weil ich bin hier geboren und aufgewachsen bin eher deutsch als türkisch und beherrsche nicht wirklich die türkische Sprache.
Ein ermessen ist bei uns nicht gegeben,ich habe auch des öfteren mit der ABH die die Abschiebung gemacht haben des öfteren telefoniert ich habe mit denen eine gute  Erfahrung gemacht und gemerkt das vieles im ermessen der SB`liegt.ABH und auch der Anwalt sagt das die Umstände sich ändern würden wenn ich Deutsche Staatsbürgerin währe oder werde!Quasi die Einreisesperre wird etwas anders gehandhabt und auch die Abschiebekosten laut ABH.


Ich aus NRW hat jemand Erfahrung mit der ABH Düsseldorf schon mal gemacht für Hilfe währe ich sehr dankbar.


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