benjo schrieb am 22.05.2009 um 23:28:29:und wenn die
EBH mitspielen will könnte ich doch Anspruch haben ........meinen Sie nicht auch so ?!
Einen ANSPRUCH hast Du in keinem Falle - es geht hier um die ERMESSENSeinbürgerung nach § 8
StAG - das ist so und nicht zu ändern.
Du kannst in der Tat nur bei der
EBH vorsprechen, um die Sache mal sondieren zu lassen. - Aber es wird schwierig werden - ich zitiere mal zwei Passagen aus den Vorläufigen Anwendungshinweisen des BMI:
Zitat:Von einem gewöhnlichen Aufenthalt im Inland kann regelmäßig dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn mehr als die Hälfte der geforderten Aufenthaltsdauer im Ausland verbracht worden ist. In diesen Fällen beginnt die Frist mit der erneuten Begründung eines rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts im Inland neu zu laufen.
Das erfüllst Du nach meiner Rechnung schon mal nicht, auch wenn man es in Deinem Fall als misslich ansehen mag, dass die Duldungszeiten dazwischen liegen (kann mir bei Dir als Bosnier denken, wie die zustande gekommen sind ...). - Auch wenn man die Duldungszeiten mal als "rechtmäßig" annehmen würde, was sie nicht sind, kämst Du, wenn ichs richtig überschlagen habe auf 11 Jahre im Ausland und 11 Jahre in Deutschland - auch dann wäre es also höchst grenzwertig, selbst wenn man das hier berücksichtigt:
Zitat:In Einbürgerungsverfahren ist bei der Ermessensabwägung, inwieweit ein früherer rechtmäßiger Aufenthalt im Inland nach einer Unterbrechung des Aufenthalts anrechenbar ist, zu prüfen, ob dem früheren Inlandsaufenthalt trotz der Unterbrechung integrierende Wirkung zuerkannt werden kann.
Aus Deiner Geburt in D kannst D "keinen Honiog saugen" - eher würde wohl der Aufenthalt im Kontext mit dem Erwerb des Hauptschulabschlusses im Sinne "integrierender Wirkung" berücksichtigt werden können.
Aber, wie dem auch sei - eine verbindliche Aussage werden wir hier nicht treffen können.
Ein Anspruch besteht jedenfalls nicht, und eine Ermessensausübung dürfte, wegen der Duldungszeiten, wenn überhaupt, zumindest auch nur sehr eingeschränkt möglich sein.
So ist die Rechtslage - ob sie uns gefällt oder nicht.
=schweitzer=