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I. Kurs und Auswirkungen (Gelesen: 1.096 mal)
Mikael321
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19.05.2009 um 10:29:54
 
Deutscher Mono Staatsbürger, seit 5 Jahren eingebürgert, heiratet Bürger des Ehemaligen Heimatlandes. FZV wird positiv durchlaufen. Ausländer bekommt Job, und versorgt seine Familie. AE wird für 1 Jahr erteilt.

ABH macht Druck, das der Ausländer den I. Kurs macht. Leider ist das eine kleine Stadt, und Job und I. Kurs geht zeitlich nicht zusammen. ABH bleibt hart, und Ausländer kündig seinen Job, und beginnt I. Kurs.

I. Kurs ist nächsten Monat zu ende, und die Verlängerung der AE steht dann auch an .

Gestern teilte die ABH in einem Vorgespräch mit, das wenn der I. Kurs nicht bestanden wird, die AE wahrscheinlich nicht verlängert wird.

Eventuell würde auch ARB 1/80 noch eine Rolle spielen ?

Bundesland : Hessen

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Michael
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maki
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Antwort #1 - 19.05.2009 um 10:36:04
 
Mikael321 schrieb am 19.05.2009 um 10:29:54:
Gestern teilte die ABH in einem Vorgespräch mit, das wenn der I. Kurs nicht bestanden wird, die AE wahrscheinlich nicht verlängert wird.

Unhaltbar imho, denn das gibt das Gesetz nicht her, es muss eine AE erteilt werden.

AufenthG §28 Abs. 2 letzter Satz.
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Mikael321
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Antwort #2 - 19.05.2009 um 10:49:49
 
maki schrieb am 19.05.2009 um 10:36:04:
Unhaltbar imho, denn das gibt das Gesetz nicht her, es muss eine AE erteilt werden. AufenthG §28 Abs. 2 letzter Satz.
Mir ist das ja auch klar. Ich wollte nur wissen, ob es da was neues gibt, denn warum sollte die ABH solche Auskünfte erteilen ?

( Wegen Regelausnahme ? )


Michael
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maki
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Antwort #3 - 19.05.2009 um 10:57:21
 
Da gibt es nichts neues, persönlich gehe ich von einem irregeleiteten SB aus.

Regelausnahme wegen FZF zu ehem. Ausländer zieht nicht mehr, dass geht nur beim FZF Visum wenn zB. der LU nicht gesichert ist.
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